Standardanforderungen für barrierefreie Sporthallen
Der Hamburger Sportbund will gemeinsam mit seinen Behindertensportorganisationen für barrierefreie Sporthallen in Hamburg sorgen.

21.10.2016

Die Partner setzen damit einen Meilenstein des Aktionsplans „Inklusion und Sport“ um. Das Ziel ist, dass diese<media 69981> Mindestanforderungen beim Bau von barrierefreien Sporthallen</media> in Hamburg zukünftig Beachtung finden.
Die bisherigen Bauvorschriften für eine Sporthalle erfüllen nicht automatisch die Anforderungen an die Sportausübung von Menschen mit Behinderung. Umso wichtiger ist es bei der Planung von barrierefreien Sporthallen, dass die Perspektive von Menschen mit Behinderungen eingenommen wird. Deswegen wurden die<media 69981 - - "TEXT, Standardanforderungen barrierefreie Sporthallen 2016-09-23, Standardanforderungen_barrierefreie_Sporthallen_2016-09-23.pdf, 264 KB"> Standardanforderungen </media>mithilfe einer Nutzerbefragung von inklusiven Sportgruppen sowie durch die Expertise der Partner Behinderten- und Rehasportverband Hamburg, Deutscher Rollstuhlsportverband, Special Olympics Hamburg, Hamburger Gehörlosen Sportverein sowie der Fachleute im HSB entwickelt.
Laut Expertenaussagen entstehen nur geringe Mehrkosten, wenn Sporthallen von vornherein barrierefrei gebaut werden. Beim Bau einer neuen Halle oder der Umgestaltung eines Sporthallenbaus kommt es darauf an, welche Behinderten- oder Rehasportart dort betrieben werden soll. So können sich zum Beispiel die Bedürfnisse der Rollstuhlsportler und der Blindensportler widersprechen, zum Beispiel hinsichtlich der Barrierefreiheit von Türen.
Auf Grundlage des Hamburger Positionspapiers (2013) und des Aktionsplans „Inklusion und Sport“ (2014) entwickelt der HSB gemeinsam mit seinen Vereinen und Verbänden das Thema Inklusion fort. Ziel ist es, die vielfältigen Leistungen der Vereine und Verbände im Bereich der Inklusion zu unterstützen, inhaltlich zu systematisieren und sie für das Thema zu sensibilisieren. Das Engagement des HSB und seiner Vereine und Verbände dient der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hamburg.
Bei einem Treffen mit den Referenten/innen Inklusion der Landessportbünde am Donnerstag (20.10.) in der DOSB-Geschäftsstelle in Frankfurt stießen die entwickelten Standardanforderungen des HSB auf große Zustimmung. Bisher wurde nach Aussage der Verbandsvetreter noch nichts Vergleichbares von den Landessportbünden erarbeitet.
(Quelle: Hamburger Sportbund)