Turnvereine gegenüber kommerziellen Anbietern stärken
DTB-Präsident Rainer Brechtken hat erneut Position gegen Aktivitäten kommerzieller Studio-Betreiber bezogen und Argumente für eine Stärkung der Turn- und Sportvereine mit eigenem Fitness-Studio geliefert.

09.10.2013

Sie seien Selbsthilfe-Einrichtungen bürgerschaftlichen Engagements, schrieb Brechtken, in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „TurnMagazin“, das die über 20.000 Mitgliedsvereine des Deutschen Turner-Bundes (DTB) erreicht. „Wenn Turn- und Sportvereine Fitness- oder Gesundheitszentren einrichten, tun sie dies im Rahmen ihres Vereinszwecks: Sie reagieren damit auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder und wollen vor allem Vereinsmitglieder der mittleren und älteren Jahrgänge an den Verein binden. Die Turn- und Sportvereine stellen sich damit auf die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft ein.“
Brechtken reagierte damit auf das Bündnis gegen „Wettbewerbsverzerrung durch Vereine“, zu dem sich Betreiber kommerzieller Fitness-Studios auf Initiative des Arbeitgeberverbandes deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV) zusammengetan haben. Sie wollen rechtlich gegen Turn- und Sportvereine vorgehen, die vereinseigene Fitness-Studios mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln in ihr Vereinsangebot integriert haben.
Mit Fitness-Studios ließen sich natürlich auch Überschüsse generieren, räumte Brechtken ein. Diese Überschüsse stünden im Rahmen des wirtschaftlichen Zweckbetriebes eines Vereins jedoch nicht im Widerspruch zur Gemeinnützigkeit. Denn: „Der Verein verwendet die positiven Deckungsbeiträge aus dem Studio-Betrieb für seinen Vereinszweck, z. B. für die Förderung von Kindern und Jugendlichen, für sozialverträgliche Beiträge für bedürftige Bevölkerungsgruppen und ähnliche Vorhaben. Damit handeln die Turn- und Sportvereine als Solidargemeinschaften, in denen Bereiche mit geringeren Einnahmen, die im Sinne der Gemeinnützigkeit förderungswürdig für die Unterstützung mit öffentlichen Mittel sind, vereinsintern quersubventioniert werden.
(Quelle: DTB)