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Wissenswertes zu den Bundesjugendspielen

Vor den Sommerferien wird es in den Schulen wieder Zeit für die Bundesjugendspiele. Hier eine Übersicht mit den wichtigsten Fakten.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

25.06.2024

Die Bundesjugendspiele existieren seit 1951. Seitdem sind sie ein fester Bestandteil der Schulkultur und der Schulsportwettbewerbe in der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.10.1979 wurde die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele durch jede allgemeinbildende Schule und die Teilnahme daran für alle Schüler*innen bis zur Jahrgangsstufe 10 für verbindlich erklärt. 

Bereits seit 2001 können die Bundesjugendspiele in drei unterschiedlichen Angebotsformen in den Grundsportarten Leichtathletik, Schwimmen und Turnen durchgeführt werden. Neben dem traditionellen Wettkampf, welcher den meisten noch aus der eigenen Schulzeit bekannt sein wird, gibt es den Wettbewerb und den Mehrkampf. Dabei stellt der Wettbewerb ein besonders kind- und entwicklungsgemäßes Angebot dar, das vor allem in der Grundschule umgesetzt werden soll. Die Bundesjugendspiele bieten damit ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeit. 

Seit dem Schuljahr 2023/2024 ist nicht nur (wie bereits seit 2001) für die 1. und 2. Klassenstufen, sondern nun auch die 3. und 4. Klassenstufen in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen nur noch die Wettbewerbsform anzubieten und durchzuführen. In der Grundsportart (Gerät-)Turnen können in den Klassenstufen 1-4 weiterhin die Wettkampf- und die Wettbewerbsform angeboten und umgesetzt werden. Der Mehrkampf bleibt bestehen. Für alle anderen Klassenstufen (ab Klassenstufe 5) ändert sich nichts. Für diese können in allen Grundsportarten alle drei Angebotsformen durchgeführt werden.

Der Ausschuss für die Bundesjugendspiele, der für die qualitative Weiterentwicklung der Angebotsformate der Bundesjugendspiele zuständig ist, unter Bestätigung durch die Kommission Sport der KMK im Jahr 2021 hat sich dafür entschieden, die Wettbewerbsform für die Klassenstufen 1 bis 4 in den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen verpflichtend zu machen, da sie

  • ein kind- und entwicklungsgemäßes sportliches Angebot ist, das schrittweise aufeinander aufbaut und  
  • vielfältige und motivierende Übungsangebote unterbreitet (wie z.B. Mehrfachsprünge, Schleuderwürfe und Sprintstarts aus verschiedenen Körperlagen).
  • durch die Einführung von Zonen beim Sprung und Wurf in der Leichtathletik erhöhen sich die Bewegungszeiten der Kinder deutlich erhöhen, da ein zentimetergenaues Messen nicht mehr notwendig ist. 
  • Zudem können die in der Wettbewerbsform auszuwählenden sportlichen Übungen an den örtlichen Gegebenheiten der Schule ausgerichtet und angepasst werden. 

Im offiziellen Handbuch Bundesjugendspiele (unter www.bundesjugendspiele.de) sind alle Informationen zu den Bundesjugendspielen und den unterschiedlichen Angebotsformen zusammengefasst. 

Weitere nützliche Angebote:  

Deutscher Leichtathletik-Verband 

Deutscher Turner-Bund 

Bundesjugendspiele. Was ändert sich zum neuen Schuljahr? (13.07.2023) 

(Quelle: DOSB)

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