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Antragsphase für BISp-Service-Forschung 2020 gestartet
Im Rahmen der Service-Forschung für das Jahr 2020 können ab sofort wieder aktuelle Projektanträge beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) eingereicht werden.
Anträge können über das elektronische Antragssystem "Easy-Online" gestellt werden. Foto: picture-alliance
Für eine zeitnahe Bearbeitung der wissenschaftlichen Bedarfe des olympischen und paralympischen Spitzensports werden mit Schwerpunkt auf das Haushaltsjahr 2020 die Service-Forschungsprojekte erneut angeboten. Dieses Angebot ergänzt das bestehende jährliche Antrags- sowie die weiteren Ausschreibungsverfahren des BISp.
Antragsstellungen können zu zwei Zeitpunkten erfolgen. Die erste Einreichungsmöglichkeit besteht bis spätestens zum 28. Februar 2020. Geplanter Termin für den Projektstart ist der 1. August 2020. Für die Phase 2020/2 ist als Einreichungsfrist der 30. September 2020, mit geplantem Projektstart zum 1. April 2021, festgelegt worden.
Die Anträge sind über das elektronische Antragssystem "Easy-Online" zu stellen. Der Zugang zu "Easy-Online" erfolgt unter: https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Zur Wahrung der o.a. Antragsfrist ist allein der elektronische Eingang des Antragsformulars maßgebend. Mit Ablauf des Stichtages ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Antragstellungen behält sich das BISp vor, Anträge zurückzuweisen, die den formalen Anforderungen nicht genügen. Dies betrifft auch unvollständige Anträge, wie z.B. bei Fehlen des beizubringenden Kooperationsplans Wissenschaft-Praxis-Service.
Informationen zu den weiteren formalen Rahmenbedingungen der Beantragung von Service-Forschungsprojekten sind im folgenden Dokument zusammengestellt: Information zur Service-Forschung 2020.
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