Bedenkliche Chemikalien auch in Sport-Alltagsgegenständen

Mehrere europäische Chemikalienbehörden arbeiten derzeit an einem Vorschlag für ein umfassendes Verbot von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS bzw. PFC). Dies könnte auch den Sport betreffen.

Auch in Kunststoffrasenflächen konnten PFAS nachgewiesen werden. Foto: DOSB/Dufft
Auch in Kunststoffrasenflächen konnten PFAS nachgewiesen werden. Foto: DOSB/Dufft

Im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH sollen alle Verwendungen dieser Stoffe, die nicht als „gesamtgesellschaftlich unabdingbar“ gelten, künftig verboten werden. Welche Verwendungen als solche gelten, können Unternehmen, die PFAS verwenden oder deren Produkte PFAS enthalten, bis zum 31. Juli 2020 gegenüber den Behörden darlegen. Beteiligt sind Behörden in Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. 

PFAS sind in Alltagsgegenständen wie etwa Bratpfannen (Teflon), Sporttextilien oder Skiwachsen sowie in Feuerlöschschäumen, elektronischen Geräten, Schutzkleidung und Medizinprodukten enthalten, aber möglicherweise auch in Kunststoffrasenflächen.

So testeten die gemeinnützigen amerikanischen Organisationen, Public Employees for Environmental Responsibility und Ecology Center, 2019 Kunststoffrasen-Teppiche und fanden Hinweise auf das Vorhandensein von PFAC in dem Material. Sie entdeckten eine PFAS-Chemikalie in der Kunststoffrückseite einer neuen Kunststoffrasenprobe als auch von älterem, entsorgtem Kunststoffrasen. Sie testeten auch eine Reihe von Kunstrasenfaserproben („Halmen“) und stellten fest, dass diese alle Mengen an Fluor enthielten, die auf das Vorhandensein von PFAS hindeuten. Weitere Informationen dazu.

Hochfluorierte PFAS-Verbindungen sind extrem langlebig in der Umwelt. Sie können zu dauerhaften Kontaminationen von Böden und des Grundwassers führen und in Lebensmittel übertreten. Die Behörden benötigen möglichst vollständige Informationen über diese Stoffe und mögliche Ersatzstoffe, um zu beurteilen, welche Verwendungen der PFAS von einem generellen Verbot ausgenommen werden sollten.

Für vier PFAS-Verbindungen erarbeitet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) derzeit einen so genannten „Tolerable Weekly Intake“ (TWI). Dieser Wert gibt an, welche Menge eines Stoffes bzw. einer Gruppe von Stoffen wöchentlich durch Lebensmittel aufgenommen werden kann, ohne dass diese Aufnahme gesundheitlich bedenklich ist. Auf Basis der EFSA-Stellungnahme wird es auf EU-Ebene auch zu Verhandlungen über PFAS-Grenzwerte („Höchstgehalte“) für Lebensmittel kommen.

Neben Unternehmen können auch Forschungsinstitutionen und NGOs sowie Bürgerinnen oder Bürger an der Befragung teilnehmen. Nähere Informationen zur Teilnahme an der Befragung gibt es auf der Website der deutschen Bundesstelle für Chemikalien.

Weitere Auskünfte zu PFAS stellt das BMU auf seiner Website zur Verfügung

(Quelle: BMU und The Intercept)


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    Bild von Kunstrasen Foto: DOSB/Dufft