BISp veröffentlicht Antragsverfahren der Forschungsförderung 2019

Im Rahmen des Antragsverfahrens für das Jahr 2019 können seit dem 1. Februar 2018 wieder aktuelle Forschungsanträge beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) eingereicht werden.

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Das BISp veröffentlichte dazu die folgenden Hinweise, sich ausschließlich auf Antragsprojekte für das Jahr 2019 beziehen.

  • Anträge können bis spätestens zum 31.März 2018 eingereicht werden.
  • Die Anträge sind über das elektronische Antragssystem „Easy-Online“ zu stellen. Der Zugang zu „Easy-Online“ erfolgt über den Link: foerderportal.bund.de/easyonline.
  • Zur Wahrung der o.a. Antragsfrist ist allein der elektronische Eingang des Antragsformulars maßgebend. Mit Ablauf des Stichtages ist eine Antragstellung technisch nicht mehr möglich.

Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Antragstellungen behält sich das BISp vor, Anträge zurückzuweisen, die den formalen Anforderungen nicht genügen. Dies betrifft auch unvollständige Anträge, wie z.B. das Fehlen der gegebenenfalls beizubringenden Kooperationspläne „Wissenschaft-Praxis-Service“/ Verbandsstellungnahmen.

Weitere Hilfestellungen zur Nutzung von „Easy-Online“ finden sich online

Darüber hinaus stehen bei Fragen zur Antragstellung Elena Sprenger (Tel: 0228 99 640-9040), Jürgen Schalhofer (Tel.: 0228 99 640-9050) oder Heike El Talawi (Tel.: 0228 99 640 9034) zur Verfügung. Schriftliche Fragen können auch an forschungsfoerderung(at)bisp.de gerichtet werden.

Weiterhin weist das BISp darauf hingewiesen, dass es neben den Antragsprojekten in diesem Jahr auch wieder die Möglichkeit der Durchführung sogenannter Service-Forschungsprojekte bietet. Der Stichtag für die Beantragung ist der 31. Mai 2018 mit einem frühesten Projektbeginn zum 1. November 2018.

Opens external link in new windowWeitere Hinweise finden sich online.

(Quelle: BISp)


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