DOSB-Präsidium fordert Nachbesserungen beim Sportfördergesetz

Das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat in einer Stellungnahme am Sonntag (17. März) erhebliche Nachbesserungen in Bezug auf den Referentenentwurf des Sportfördergesetztes gefordert.

Foto: DOSB
Foto: DOSB

DOSB-Präsident Thomas Weikert sagte: „Wir haben uns vor zwei Jahren gemeinsam auf den Weg gemacht, um das Leistungssportsystem in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Das kann gelingen, wenn die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen aus dem Feinkonzept konsequent umgesetzt werden. Das ist aber im aktuellen Entwurf des Sportfördergesetzes nicht der Fall, daher fordern wir erhebliche Nachbesserungen. Wir brauchen mehr Vertrauen in die Expertise der handelnden Personen, am Ende verfolgen wir alle dasselbe Ziel: die Rahmenbedingungen für unsere Athlet*innen und Athleten so zu verbessern, dass sie Spitzenleistungen auf Weltniveau erreichen können.“

Am vergangenen Freitag (15. März) hatten bereits die Konferenz der Spitzenverbände, die Konferenz der Landessportbünde sowie die Konferenz der Verbände mit besonderen Aufgaben ebenfalls Nachbesserungen am Referentenentwurf gefordert.
 

Die Stellungnahme des DOSB-Präsidiums zum Referentenentwurfs des Sportfördergesetzes

Der Spitzen- und Leistungssport in Deutschland steht an einer Wegmarke. Der konkrete Inhalt des aktuell angestrebten Sportfördergesetzes des Bundes und die Verfasstheit der unabhängigen Agentur zur Steuerung und Förderung des Spitzensports werden darüber entscheiden, unter welchen Bedingungen der Spitzen- und Leistungssport der Zukunft in unserem Land gestaltet wird.

Die allseits unbestrittenen gesellschaftlichen Kräfte des Sports und hier des Spitzensports und seiner Athletinnen und Athleten müssen ab sofort auf der Basis von Kontrolle, Zutrauen und Vertrauen besser freigesetzt werden. Nutzen wir die darin liegenden Chancen!

Dafür bedarf es nach unserer Auffassung einer konsequenten Umsetzung der Ergebnisse des von Bund, Ländern und organisiertem Sport erarbeiteten Feinkonzepts im Gesetz und in Aufbau und Satzung der Agentur. Diese Haltung wurde in den vergangenen Tagen durch klare Beschlüsse aller Verbändegruppen des DOSB untermauert.

Im Gesetzentwurf fehlt aus Sicht des DOSB bislang:

  • das klare Bekenntnis zur Verantwortung und zur Finanzierungszuständigkeit des Bundes für den Spitzensport
  • eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands
  • die angestrebte Flexibilisierung bei der Verwendung der bereitgestellten Mittel
  • die sportfachliche Eigenverantwortung und Unabhängigkeit der Agentur-Vorstände und die Ausgewogenheit zwischen Stiftungsrat und Sportfachbeirat der Agentur

Die unabhängige Agentur soll die Steuerung und Förderung des Spitzensports realisieren. Das soll unbürokratisch, mit sportfachlicher Expertise sowie der Zielstellung verpflichtet erfolgen, potenzialreichen Athletinnen und Athleten wieder vermehrt das Erreichen von Weltspitzenleistungen zu ermöglichen. Selbstverständlich ist dabei für uns die Absicherung der notwendigen Kontrolle des Bundes, da für die Spitzensportförderung Steuermittel eingesetzt werden. Genauso erwarten wir, dass der Gesetzgeber auf Bundesebene den klaren politischen Willen zur nachhaltigen Förderung des Spitzensports gesetzlich verankert.

Der aktuelle Entwurf des Sportfördergesetzes nutzt diese Chancen nicht. Hier braucht es einen grundlegenden Paradigmenwechsel, indem die gesellschaftlichen Leistungen des zivilgesellschaftlich organisierten Sports anerkannt und unter staatlicher Kontrolle zum Wohle unserer Gesellschaft gefördert werden. Dies haben wir in den vergangenen Tagen von der Bundesregierung und den Fraktionen des Bundestags signalisiert bekommen. Auf dieser Basis werden wir intensive Gespräche auf allen politischen Ebenen führen, um die aus Sicht des Sports notwendigen, gravierenden Änderungen im Referentenentwurf zu erreichen.


  • Foto: DOSB
    Foto: DOSB