DOSB und Justiz: Gemeinsames Interesse gilt fairem Sport

DOSB-Generaldirektor Michael Vesper (li.) und Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger wollen bei der Verfolgung von Dopingdelikten verstärkt zusammenarbeiten.

Michael Vesper (li.) und Rainer Stickelberger haben einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Vertretern des Sports und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaten vereinbart. Foto: picture-alliance
Michael Vesper (li.) und Rainer Stickelberger haben einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Vertretern des Sports und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaten vereinbart. Foto: picture-alliance

„Unser gemeinsames Interesse gilt einem gerechten und fairen Sport“, sagten sie am Dienstag (19. Juni) in Stuttgart: „Im Kampf gegen Doping sind Sport und Staat gleichermaßen gefordert.“

Stickelberger und Vesper setzen sich für einen intensiven, regelmäßigen Infor-mationsaustausch zwischen Vertretern des Sports und der neu eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaten in Freiburg ein. Der DOSB-Generaldirektor sagte zu, die Sportverbände anzuhalten, die Schwerpunktstaatsanwaltschaft unverzüglich über Dopingverstöße zu benachrichtigen. Die Staatsanwaltschaft werde ihrerseits im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Sportorganisationen informieren, erklärte der Justizminister.

Beide betonten, wie wichtig eine Konzentration und Spezialisierung im Bereich der Dopingbekämpfung sei. Stickelberger sagte deshalb zu, im Kreis der Justizministerinnen und Justizminister der Länder für die Einrichtung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu werben. Gleichzeitig halte er eine weitere Bündelung der Dopingbekämpfung durch die Sportverbände, insbesondere bei der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA), für wünschenswert: „Für die Staatsanwälte in Freiburg erleichtert es die Zusammenarbeit erheblich, wenn sie es auf der Seite des Sports nicht mit einer Vielzahl unterschiedlicher Ansprechpartner zu tun haben.“

Weitere Informationen

Seit 1. April 2012 gibt es in Baden-Württemberg eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaten. Damit hat die Landesregierung eine Forderung der Sportverbände und vor allem des Deutschen Olympischen Sportbunds nach einer Bündelung der Ermittlungen aufgegriffen. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist die zweite dieser Art bundesweit. Organisatorisch ist sie in die Abteilung für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität der Staatsanwaltschaft Freiburg eingegliedert.

Die Arbeit bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft haben zwei Staatsanwälte gemeinsam übernommen. Ihnen werden landesweit alle Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zugewiesen, deren Gegenstand die Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Berufs-, Amateur- und Freizeitsportbereich ist.

In Baden-Württemberg ist die Zahl der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Dopingvergehen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Waren es 2008 noch 16 Ermittlungsverfahren, stieg die Zahl 2009 bereits auf 88. Im Jahr 2010 wurden landesweit 235 Ermittlungsverfahren geführt, 2011 waren es 335.

(Quelle: DOSB/Justizministerium Baden-Württemberg)


  • Michael Vesper (li.) und Rainer Stickelberger haben einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Vertretern des Sports und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaten vereinbart. Foto: picture-alliance
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