Erleichterungen für Werbung mit Athleten bei Olympischen Spielen

Die Werbemöglichkeiten der Athleten bei den Olympischen Winterspielen PyeongChang 2018 werden im Vergleich zu den Winterspielen von 2014 erheblich verbessert.

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Die Regeln für Werbung im olympischen Umfeld sind in der Rule 40 der IOC-Charta festgelegt. Neben den Lockerungen, die das IOC als Bestandteil seiner Olympischen Agenda 2020 eingeführt hat, sind zusätzliche Erleichterungen Gegenstand eines Markttests, den das Bundeskartellamt im Rahmen eines Kartellverwaltungsverfahren vornimmt. Dazu haben sich Bundeskartellamt, IOC und DOSB auf konkrete Erleichterungen verständigt. So können Sponsoren von Athletinnen und Athleten künftig auch rund um die Olympischen Spiele mit Grußbotschaften und Gratulationen werben.

DOSB-Präsident Alfons Hörmann sagte: „Wir begrüßen, dass die nunmehr in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt und dem IOC auf den Weg gebrachten Richtlinien deutliche Erleichterungen für unsere Athletinnen und Athleten bringen. Sie ergänzen die vom IOC eingeleiteten erweiterten Möglichkeiten für Werbung und berücksichtigen konsequent die Herausforderungen einer sich schnell verändernden Kommunikationslandschaft.“

Das Bundeskartellamt führt zu den geplanten Veränderungen einen Markttest durch Befragung von Verbänden, Sportlern und Sponsoren (insbes. der Sportartikelindustrie) durch. Unabhängig von dem Verfahren in Deutschland hat das IOC seit 2014 das strikte Werbeverbot gelockert und Athleten grundsätzlich die Zusammenarbeit mit ihren Sponsoren auch während der Zeit der Olympischen Spiele ermöglicht.

In der Praxis hatten die erleichterten Werberegeln beispielsweise bei den Olympischen Spielen Rio de Janeiro 2016 zur Folge, dass die etwa 450 Athleteninnen und Athleten des Team Deutschland mehr als 700 Anträge auf Genehmigung der Werbung ihrer Sponsoren stellten, denen bis auf einige wenige Ausnahmen zugestimmt wurde.

(Quelle: DOSB)


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