Gemeinsam auf Anti-Doping-Kurs

Die Stiftung Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) und der Deutsche Behindertensportverband (DBS) haben eine Rahmenvereinbarung über die zukünftige Zusammenarbeit im Bereich der Dopingbekämpfung unterzeichnet.

 

Link zur NADA - Deutschland
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NADA und Behinderten­sport­ver­band unterzeichen Rahmen­ver­ein­barung

 

Diese Rahmenvereinbarung legt die Eckpunkte fest, über die der Deutsche Behindertensportverband in das bestehende Doping-Kontrollsystem der NADA integriert wird.

 

Basis hierfür sind die Vorgaben des Welt-Anti-Doping Code sowie die Vorgaben des Anti-Doping-Regelwerkes der NADA. Dieses neue Regelwerk ist die Basis für die Umsetzung des WADA-Code in das deutsche Sportrecht und ist auf der Internetseite der NADA unter www.nada-bonn.de als Download erhältlich.

 

Mit dieser Unterzeichnung ist der DBS der erste nationale Fachverband, der sich den Verpflichtungen des neu erstellten Regelwerks der NADA unterwirft. „Die besonderen Belange der Sportler mit Behinderungen, werden dabei besonders berücksichtigt, deshalb erfolgt die Integration in mehreren Schritten“, so der Vorsitzende der NADA, Dr. Peter Busse, bei der Vertragsunterzeichnung. „Mit dieser Zusammenarbeit wollen wir das Recht der Athleten auf einen dopingfreien Sport sichern.“

 

Bereits im Vorfeld der Paralympics 2004 haben DBS und NADA bei den Kontrollen und bei der Bearbeitung der medizinischen Ausnahmegenehmigungen für Athleten erfolgreich kooperiert und damit den Grundstein für die künftige Zusammenarbeit gelegt. Verbunden mit der Integration des DBS, gleichzeitig das Paralympische Komitee für Deutschland, wird für die Athleten ein Meldesystem als Grundlage für die Durchführung von Trainings- und Wettkampfkontrollen eingerichtet.


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