Die Ethik-Kommission des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) hat mit Datum vom 02.04.01 Richtlinien für ein angemessenes Verhalten im Wahlkampf um die Nachfolge von IOC-Präsident Samaranch herausgegeben. Die Wahl findet am 16. Juli in Moskau statt. Im Rahmen der 112. IOC-Session wird bereits am 13. Juli über den Ausrichter der Olympischen Spiele 2008 entschieden. Die Entscheidung darüber wird möglicherweise auch Einfluss auf Art und Zeitpunkt einer deutschen Olympiabewerbung nehmen.
Mit Bezug auf den IOC-Ethik-Code und die Regeln 20 und 25 der Olympischen Charta, zeigen die Richtlinien der IOC-Ethik Kommission was von Präsidentschafts-Kandidaten erwartet wird, wenn sie mit anderen IOC-Mitgliedern, Dritten, Medien, anderen Kandidaten oder der IOC-Administrative interagieren.
Dabei werden sie unter anderem aufgefordert, exzessive Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer Reisetätigkeit zu vermeiden. Geschenke und Vorteilsgewährungen jeglicher Natur sollen gegenüber IOC-Mitgliedern strikt ausgeschlossen sein. IOC-Mitglieder werden darauf hingewiesen, dass individuelle oder kollektive Absichtsbekundungen im Hinblick auf die Wahl von Kandidaten untersagt sind. Die Kandidaten selbst dürfen keinerlei Wahlkampfhilfen von Dritten beanspruchen. Auch das Verhältnis der Kandidaten zu den Medien soll frei von gegenseitigen Abhängigkeiten gehalten werden.
Verstöße gegen die Guidelines werden, so heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung des IOC, öffentlich gerügt.
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Der vollständige Text der Richtlinien auf der IOC-Homepage