Keine steuerbefreiten Feiertags- und Nachtzuschläge für Sportprofis

 

In Zukunft wird es für Arbeitgeber von gut verdienenden Sportprofis keine Möglichkeit mehr geben, ihren Angestellten einen Teil des Gehaltes

als steuerbefreite Feier-, Sonntags- und Nachtzuschläge zu zahlen. Am Mittwoch der letzten Woche bewilligte das Bundeskabinett um Bundeskanzler Gerhard Schröder einen entsprechenden Vorstoß von Bundesfinanzminister Hans Eichel. Nach der jetzigen Vorlage sind künftig nur noch bei Einkommen bis maximal 100.000 Euro Jahresgehalt oder 8.000 Euro Monatsgehalt die entsprechenden Zulagen von der Steuer ausgenommen. Alternativ gelten einzeln die Höchstgrenzen von 12,50 Euro (Nachtarbeit) oder 25 Euro (Sonntagszuschläge). Die bisherige Regelung hatte für heftigen Wirbel gesorgt, nachdem bekannt wurde, dass der Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund auf diesem Weg eine Menge Steuern sparte. Nach Club-Angaben lag der eingesparte Betrag bei rund 1,5 Millionen Euro. Neben den Westfalen gab es eine Reihe von Vereinen im Fußball, aber auch im Eishockey und im Basketball, die diesen Weg beschritten haben. Betroffen sind neben Sportprofis aber auch Berufsgruppen wie Piloten oder Ärzte, die ebenfalls über hohe Einkommen verfügen und teilweise zu ungewöhnlicheren Zeiten arbeiten müssen.