Kicken für den Klimaschutz

Für Fußballvereine lohnt es sich, mit Fördermitteln des Bundesumweltministeriums Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Ein Überblick über Chancen und Nutzen:

BMU-Fördergelder gibt es beispielsweise für Vereine, die hellere LED-Flutlichtbeleuchtungen benötigen. Foto: picture-alliance
BMU-Fördergelder gibt es beispielsweise für Vereine, die hellere LED-Flutlichtbeleuchtungen benötigen. Foto: picture-alliance

Damit der Spaß am Fußball nicht an veralteten Sportstätten scheitert, können Fußballvereine finanzielle Unterstützung für die energieeffiziente Modernisierung der Infrastruktur beantragen. Investieren sie beispielsweise in eine deutlich hellere LED-Flutlichtbeleuchtung, ein neues Belüftungssystem oder eine ressourcenschonende Warmwasserbereitung, erhalten sie bis zu 45 Prozent der Kosten als Zuschuss vom Bundesumweltministerium (BMU). 

Die Investitionen vor Ort freuen nicht nur die Sportler*innen, sondern auch Klima und Kassenwart*innen: Denn klimafreundliche Lösungen sparen nicht nur jede Menge Treibhausgasemissionen, sie senken auch die Stromkosten.

In diesem Jahr lohnt es sich ganz besonders, Fördermittel für Klimaschutzmaßnahmen in Sportstätten zu beantragen: Bis 31. Dezember 2021 gelten verbesserte Förderkonditionen. Dazu zählen um jeweils zehn Prozentpunkte erhöhte Förderquoten sowie reduzierte Mindesteigenanteile. 

Online-Veranstaltung für Fußballvereine am 26. Oktober

Über die Fördermöglichkeiten für Fußballvereine im Klimaschutz informiert das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK), das im Auftrag des BMU tätig ist, zusammen mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) in einer kostenfreien Online-Veranstaltung am 26. Oktober 2021. Hier geht’s zur Anmeldung.

Für alle Fußballvereine, die schon jetzt die Initiative ergreifen wollen: Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie hilft das Team des SK:KK gerne weiter – telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk(at)klimaschutz.de. Fragen zur Antragstellung und konkreten Förderanträgen beantwortet der Projektträger Jülich unter 030 20199-577 sowie per E-Mail an ptj-ksi(at)fz-juelich.de.

Anträge über die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums können das ganze Jahr über gestellt werden. Antragsberechtigt für zahlreiche investive Klimaschutzmaßnahmen sind Sportvereine, Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, die eine Sportstätte besitzen, pachten oder mieten.

SK:KK und DFB: Fördermittel für den Klimaschutz in Fußballvereinen >>>

(Quelle: BMU)


  • BMU-Fördergelder gibt es beispielsweise für Vereine, die hellere LED-Flutlichtbeleuchtungen benötigen. Foto: picture-alliance
    BMU-Fördergelder gibt es beispielsweise für Vereine, die hellere LED-Flutlichtbeleuchtungen benötigen. Foto: picture-alliance