Kunstrasenplätze: Umweltministerin erläutert Sachstand

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat in einem Schreiben an den DOSB den aktuellen Sachstand zum Thema Kunstrasenplätze und Mikroplastik erläutert.

Vereine und kommunale Einrichtungen "können ihren Spiel- und Trainingsbetrieb ohne Einschränkungen durchführen, insbesondere im Breiten- und Jugendsport", sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
Vereine und kommunale Einrichtungen "können ihren Spiel- und Trainingsbetrieb ohne Einschränkungen durchführen, insbesondere im Breiten- und Jugendsport", sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Dieses Schreiben an DOSB-Präsident Alfons Hörmann hat der DOSB auf Wunsch der Ministerin an seine Mitgliedsorganisationen weitergeleitet. Darin nimmt Svenja Schulze die, wie sie sagt, teils irritierende Berichterstattung in den Medien zum Anlass, „zum Sachverhalt Kunstrasenplätze und Mikroplastik die aktuellen Vorgänge zu erläutern“. Die Ministerin, so erklärt der DOSB in seiner Mail an die Organisationen, verdeutliche damit „noch einmal die Relevanz und unserer Meinung nach akute Dringlichkeit des Themas“.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) habe ein großes Interesse daran, „dass Vereine und kommunale Einrichtungen ihren Spiel- und Trainingsbetrieb ohne Einschränkungen durchführen können, insbesondere im Breiten- und Jugendsport“, erklärt die Ministerin. Anlass der Berichterstattung sei kein deutscher Regelungsvorschlag, sondern der Entwurf der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Beschränkung von absichtlich zugesetzten Mikroplastik-Partikeln. Dieser Entwurf wurde am 20. März 2019 veröffentlicht, und zeitgleich habe die öffentliche Konsultation dazu begonnen.

Kommentare sind bis zum 20. September 2019 möglich

In dem Entwurf seien bereits einige Ausnahmen enthalten oder Übergangsfristen für einzelne Verwendungszwecke vorgesehen. Für Einstreumaterial in Kunstrasenplätzen gebe es bisher keine Ausnahmen oder Übergangsfristen, aber es sei „wichtig zu wissen“, so Svenja Schulze, „dass die Kunstrasenplätze selbst nicht betroffen sind!“ Die ECHA habe jedoch ausdrücklich darum gebeten, zusätzliche Informationen einzureichen, um die möglichen Auswirkungen des Entwurfs auf den Betrieb von Kunstrasenplätzen und auf den Sportbetrieb sowie die Notwendigkeit einer Ausnahme für die Verwendung von Einstreumaterial für Kunstrasenplätze abschätzen zu können (z.B. zum Anteil der Freisetzung in die Umwelt – also z.B. die jährliche Nachfüllmenge – oder zu den gesellschaftlichen Folgen einer möglichen Beschränkung). Die ECHA selbst sehe also für diesen Verwendungszweck noch Prüf- und Beratungsbedarf, ehe die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten einen Regulierungsvorschlag unterbreite.

Das geschilderte Verfahren zeige, dass es möglich und wichtig sei, den Prüf- und Entscheidungsprozess bereits jetzt frühzeitig mitzugestalten, erklärte die Bundesministerin. Sie empfehle „dringend, dass sich viele Betroffene beteiligen und möglichst umfassende Informationen zur aktuellen Situation vor Ort im Rahmen der öffentlichen Konsultation bei der ECHA einreichen“. Weitere Informationen dazu gebe es online.

Auch der DOSB forderte seine Mitgliedsorganisationen auf, sich aktiv an der Öffentlichen Konsultation der ECHA zum Beschränkungsvorschlag „Mikroplastik“ zu beteiligen. Mittlerweile hätten mindestens 18 Sportorganisationen aus Sportdeutschland diese Möglichkeit genutzt, erklärten Hörmann und die DOSB-Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker. Beide schrieben der Ministerin, dass der DOSB gerne die im laufenden Verfahren vorgesehenen weiteren Möglichkeiten zur Beteiligung ausschöpfen werde. „Gleichzeitig wollen wir aber auch klarstellen, dass sich der DOSB und damit der organisierte Sport in Deutschland der kollektiven und individuellen Verantwortung zum Schutz unserer Umwelt bewusst ist und dies für eine gesellschaftliche Kernaufgabe der nächsten Jahre hält.“

DOSB und DFB hatten ihre Positionen in einer gemeinsamen Stellungnahme im Rahmen der Konsultation zum ECHA-Beschränkungsvorschlag „Mikroplastik“ formuliert. Die vom DOSB abgegebene eigene Stellungnahme findet sich ebenfalls online. Mitgliedsorganisationen oder Vereine können ihre Position auf der Website der ECHA ins Verfahren einbringen.

Der DOSB hat auf seiner Internetseite www.dosb.de/mikroplastik wichtige Dokumente und Informationen zu relevanten Fragen und Antworten rund um das Thema „Mikroplastik auf Kunststoffrasenfeldern“ gesammelt, für Sportvereine und -verbände ebenso wie für die interessierte Fachwelt.

(Quelle: DOSB)


  • Vereine und kommunale Einrichtungen "können ihren Spiel- und Trainingsbetrieb ohne Einschränkungen durchführen, insbesondere im Breiten- und Jugendsport", sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
    Vereine und kommunale Einrichtungen "können ihren Spiel- und Trainingsbetrieb ohne Einschränkungen durchführen, insbesondere im Breiten- und Jugendsport", sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze.