Leichtathletik-Weltverband unterwirft sich Internationalem Sportgerichtshof CAS

Der Leichtathletik-Weltverband IAAF hat seine Verbandsgerichtsbarkeit abgeschafft und trägt juristische Streitfälle künftig vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) aus. Dies beschlossen die Delegierten der IAAF auf ihrem Kongress vor den Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Edmonton.

 

 

 

Der CAS (Court of Arbitration for Sport) ist neben dem ICAS, dem Internationalen Rat für Sportgerichtsbarkeit, eine von zwei vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) geschaffenen Einrichtungen zur Beilegung von Streitigkeiten in Sportsachen. Zu den Streitigkeiten gehören insbesondere solche, die im Zusammenhang mit Doping stehen. CAS und ICAS haben ihren Sitz in Lausanne, Schweiz.

 

 

 

Aufgabe des ICAS ist es, die schiedsgerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zu erleichtern und die Unabhängigkeit des CAS sowie die Rechte der Parteien zu sichern. Zu diesem Zweck stellt der ICAS die Verwaltung und Finanzierung des CAS sicher. Aufgabe des CAS ist es, mit Hilfe von Schiedsrichtern die Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des Sports im Wege schiedsgerichtlicher Verfahren zu ermöglichen.

 

 

 

Der ICAS besteht aus zwanzig juristisch hochrangigen Mitgliedern. Vier werden über die internationalen Sportverbände, vier über ANOC (die Vereinigung der NOK), vier über das IOC, vier über die Athletenschaft und vier durch die sechzehn vorgenannten des ICAS unter unabhängigen Juristen ernannt. Die Ernennung der Mitglieder des ICAS erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung. Mitglieder des ICAS können weder in die Liste der Schiedsrichter des CAS aufgenommen werden noch eine Partei in einem Verfahren vor dem CAS anwaltlich vertreten.

 

 

 

Der ICAS erlässt und ändert das IOC-Regelwerk für die Schiedsgerichtsbarkeit in Sportsachen. Er wählt (auf Vorschlag des IOC) seinen Präsidenten der zugleich Präsident des CAS ist und (auf je einen Vorschlag der IF und der NOKs) die Vizepräsidenten, sowie die Präsidenten und Stellvertreter der beiden Kammern des CAS. Darüber hinaus wählt er die Schiedsrichter des CAS und ist zuständig für die Ablehnung und den Ausschluss von Schiedsrichtern. Der ICAS stellt die Finanzierung des CAS sicher, ernennt den Generalsekretär des CAS und beaufsichtigt die Tätigkeit der Geschäftsstelle des CAS. Der ICAS nimmt seine Aufgaben selbst oder durch seinen Vorstand wahr, der aus dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten des ICAS sowie den beiden Kammer-Präsidenten des CAS besteht. Der ICAS tagt, wenn es die Tätigkeit des CAS erfordert, mindestens aber einmal jährlich.

 

 

 

Der CAS setzt Schiedsgerichte ein, deren Aufgabe die Beilegung von im Bereich des Sports entstandenen Streitfällen ist. Der CAS sorgt für die Konstituierung der Schiedsgerichte und den reibungslosen Ablauf der Verfahren. Er stellt den Parteien die notwendigen Einrichtungen zur Verfügung. Aufgabe der Schiedsgerichte ist es, Streitfälle zu entscheiden, die ihnen im Wege des gewöhnlichen Schiedsgerichtsverfahrens unterbreitet werden und solche Streitfälle im Wege von Berufungsschiedsverfahren (einschließlich solcher im Zusammenhang mit Doping) zu entscheiden, die Entscheidungen von Disziplinargerichten oder ähnlichen Spruchkörpern von Verbänden, Vereinigungen oder anderer Sportorganisationen betreffen. Die vom ICAS ernannten Schiedsrichter-Persönlichkeiten des CAS werden für einen Zeitraum von vier Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung in die Liste der Schiedsrichter aufgenommen. Die Zahl der Schiedsrichter beträgt 150. ICAS berücksichtigt nur Persönlichkeiten, die über eine juristische Ausbildung verfügen und über anerkannte Sachkunde in Angelegenheiten des Sports verfügen. Es beachtet dabei den folgenden Verteilerschlüssel. Dreißig Schiedsrichter vom IOC vorgeschlagen oder seinen Reihen, dreißig von den Internationalen Federationen vorgeschlagene, dreißig aus dem Bereich der NOKs vorgeschlagene, dreißig die nach angemessener Konsultation zur Wahrung der Interessen der Athleten ausgewählt werden, dreißig vollkommen von den genannten Einrichtungen und Personen unabhängige Schiedsrichter. ICAS sorgt soweit als möglich für eine angemessene Vertretung der verschiedenen Kontinente. Die Liste der Schiedsrichter des CAS und alle Änderungen der Liste werden veröffentlicht. Persönlichkeiten, die auf der Liste der Schiedsrichter geführt werden, können ersucht werden, in einem von einer der beiden Kammern des CAS konstituierten Schiedsgerichtes mitzuwirken.

 

 

 

 

 



Weitere Links:
Der Internationale Sportgerichtshof im Internet