LSB NRW fordert Anpassung beim Lärmschutz

Der Landessportbund NRW fordert die Landesregierung auf, sich für die Bundesratsinitiativen der Hansestadt Hamburg zur Änderung der gültigen Sportanlagenlärmschutzverordnung positiv einzusetzen.

In Ballungsräumen kann es zu Klagen und Beschwerden von Anwohnern von Sportanlagen kommen, der LSB tritt deshalb für die Beibehaltung der gültigen Sportanlagenlärmschutzverordnung ein. Foto: LSB NRW
In Ballungsräumen kann es zu Klagen und Beschwerden von Anwohnern von Sportanlagen kommen, der LSB tritt deshalb für die Beibehaltung der gültigen Sportanlagenlärmschutzverordnung ein. Foto: LSB NRW

Mit Blick auf das Konfliktpotential zwischen den unvermeidlichen Geräuschkulissen auf Sportanlagen und dem Ruhebedürfnis von Anwohnern werde es immer dringlicher, den Fortbestand wohnortnaher und bedarfsgerechter Sportangebote in gewachsenen Siedlungsräumen verbindlich zu regeln.

In seinem Schreiben an NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft appelliert LSB-Präsident Walter Schneeloch konkret für eine klare Unterstützung durch die Politik: „Da Nordrhein-Westfalen aufgrund seiner Metropolregionen neben den Stadtstaaten Berlin und Hamburg nach unserer Einschätzung von Einschränkungen der Sportmöglichkeiten am stärksten betroffen ist, wäre ein ablehnende Haltung von NRW ein fatales Zeichen.“ Schneeloch erinnerte dabei auch an den aktuellen „Pakt für den Sport“, in dem LSB NRW und die Landesregierung - als Partner auf Augenhöhe - die Schaffung und Weiterentwicklung von Sporträumen und -stätten als Bestandteil integrierter Stadtplanung hervorheben.

Als eine zentrale Herausforderung bei der künftigen Landesentwicklung gilt die Verringerung des Flächenverbrauchs. Dadurch wird es automatisch zu einer weiteren Verdichtung der Innenbereiche kommen, weshalb dem Sporttreiben auf bestehenden Anlagen in gewachsenen Siedlungsräumen künftig vermehrte Klagen und Beschwerden drohen. Außerdem werden gleichzeitig die Neuerrichtung beziehungsweise der Ausbau von Sportanlagen erschwert. So findet LSB-Präsident Schneeloch für die Gesamtthematik klare Worte: „Ein Scheitern dieser Hamburger Initiativen im Bundesrat würde die jahrelangen Bemühungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der kommunalen Spitzenverbände um die notwendige sportfreundliche Weiterentwicklung der Sportanlagenlärmschutzverordnung auf Jahre erschweren oder völlig unmöglich machen.“

(Quelle: LSB Nordrhein-Westfalen)


  • In Ballungsräumen kann es zu Klagen und Beschwerden von Anwohnern von Sportanlagen kommen, der LSB tritt deshalb für die Beibehaltung der gültigen Sportanlagenlärmschutzverordnung ein. Foto: LSB NRW
    In Ballungsräumen kann es zu Klagen und Beschwerden von Anwohnern von Sportanlagen kommen, der LSB tritt deshalb für die Beibehaltung der gültigen Sportanlagenlärmschutzverordnung ein. Foto: LSB NRW