Neuer Fonds zugunsten von DDR-Dopingopfern

Die Bundesregierung hat heute (9. März) dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz) zugestimmt.

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere kommt  zur Kabinettssitzung im Kanzleramt in Berlin, wo am 9. März 2016 der Hilfefonds für DDR-Dopingopfer neu aufgelegt wurde. Foto: picture-alliance
Bundesinnenminister Thomas de Maiziere kommt zur Kabinettssitzung im Kanzleramt in Berlin, wo am 9. März 2016 der Hilfefonds für DDR-Dopingopfer neu aufgelegt wurde. Foto: picture-alliance

Bundesinnenminister Thomas de Maizière erklärte: „Mit dem heutigen Tage sind wir unserem Ziel, der Neuauflage eines Fonds für DDR-Dopingopfer, einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Angesichts des schweren Schicksals vieler DDR-Dopingopfer und ihres sehr schlechten Gesundheitszustandes ist Eile geboten. Ich bin zuversichtlich, dass es uns nun gelingen wird, das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz als gesetzliche Grundlage für den neuen Fonds bis zum Sommer dieses Jahres zu verabschieden und bereits in der zweiten Jahreshälfte Zahlungen zu ermöglichen“.

Auch der DOSB freut sich, dass seine vor Monaten geführten Gespräche mit dem Bundesministerium des Innern zu dieser dritten Entschädigungswelle zugunsten der Dopingopfer der ehemaligen DDR geführt haben. Damit werden die beiden ersten Entschädigungswellen durch den Bund Anfang des Jahrhunderts und durch den DOSB in Verbindung mit Jenapharm in den Jahren 2006/07 durch eine weitere Entschädigung der damals nicht erfassten Fälle ergänzt. „Nach unserer Einschätzung dürfte die zur Verfügung stehende Summe auch auskömmlich sein, um die Anträge zu bedienen. Zum Vergleich: Die ersten beiden Entschädigungswellen von Bund, DOSB und Jenapharm beliefen sich auf eine Gesamtsumme von rund 5,2 Mio Euro. Der DOSB steht auch weiterhin zu seiner moralischen Mitverantwortung für das Unrecht, das den Dopingopfern der DDR im Rahmen des Staatsplans 14.25 seinerzeit zugefügt wurde. Wir werden deshalb dazu mit dem DOH auch in Zukunft konstruktive Gespräche führen“, sagte Michael Vesper, der Vorstandsvorsitzende des DOSB.

Bereits im Jahre 2002 hatte die Bundesregierung einen Fonds aufgelegt, aus dem 194 DDR-Dopingopfer eine finanzielle Unterstützung in Höhe von rund 10.500 Euro erhalten haben. Damals wurden aber nicht alle DDR-Dopingopfer erfasst, unter anderem, weil die schweren Gesundheitsschäden als Folge des Dopings teilweise erst später eingetreten sind. Mit dem Zweiten Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR können nun auch diese Geschädigten bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen jeweils 10.500 Euro als einmalige Hilfe erhalten.

(Quelle: Bundesregierung / DOSB)


  • Bundesinnenminister Thomas de Maiziere kommt  zur Kabinettssitzung im Kanzleramt in Berlin, wo am 9. März 2016 der Hilfefonds für DDR-Dopingopfer neu aufgelegt wurde. Foto: picture-alliance
    Bundesinnenminister Thomas de Maiziere kommt zur Kabinettssitzung im Kanzleramt in Berlin, wo am 9. März 2016 der Hilfefonds für DDR-Dopingopfer neu aufgelegt wurde. Foto: picture-alliance
  • Der Vorstandsvorsitzende des DOSB, Michael Vesper, will auch zukünftig konstruktive Gespräche mit dem Doping-Opfer-Hilfe e. V. führen. Foto: DOSB / Torsten Silz
    Der Vorstandsvorsitzende des DOSB, Michael Vesper, will auch zukünftig konstruktive Gespräche mit dem Doping-Opfer-Hilfe e. V. führen. Foto: DOSB / Torsten Silz