Olympiabewerbung: In der NOK-Mitgliederversammlung geht es um 143 Stimmen

Wenn die NOK-Mitgliederversammlung am 3. November 2001 in Hamburg ihre Grundsatzentscheidungen über eine mögliche Olympiabewerbung Deutschlands, über die Art der Bewerbung und die Frage ihrer zeitlichen Gültigkeit trifft, geht es um die einfache Mehrheit von maximal 143 zu vergebenen Stimmen. Die Beschlüsse werden, falls dies nicht anders bestimmt wird, in offener Abstimmung gefasst und bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ungültige Stimmen und Enthaltungen werden dabei nicht mitgezählt.

 

 

 

Abstimmungsberechtigt sind 32 Olympische Fachverbände (mit je drei Stimmen). Die Olympischen Fachverbände halten damit bei 96 von insgesamt 143 Stimmen die Mehrheit der Stimmen in der Mitgliederversammlung.

 

 

 

Mit je einer Stimme sind alle übrigen Stimmberechtigten ausgestattet. Dazu zählen die 32 persönlichen Mitglieder des NOK. Ebenfalls eine Stimme haben die drei deutschen IOC-Mitglieder Prof. Tröger, Dr. Bach und Dr. Baar sowie der Präsident des Deutschen Sportbundes von Richthofen als sogenannte ex-officio satzungsgemäße Mitglieder des NOK.

 

 

 

Darüber hinaus stimmen die sieben Ehrenmitglieder des NOK Baier, Dr. Beitz, Göhner, Hansen, Dr. Heß, Kunze und Prof. Dr. Weiskopf mit je einer Stimme. Schließlich sind auch die vier ex-officio Präsidiumsmitglieder Grüschow, Dr. Groß, sowie zwei DOG-Vertreter (werden nach der Wahl-Bundestagung am 23.10. in Leipzig feststehen) mit einer Stimme abstimmungsberechtigt.

 

 

 

Über die persönlichen Mitglieder des NOK sowie die olympischen Fachverbände informiert die NOK-Homepage: www.nok.de/komitee/aufbau/aufbau.htm .

 

Bitte dort den entsprechenden Kasten Haupt-bzw. Mitgliederversammlung anklicken.

 

 

 



Weitere Links:
Die NOK-Mitgliederversammlung