Sorge um Rückgang von Lotterieeinnahmen / Hessens LSB-Präsident Müller sucht Hilfe beim Ministerpräsidenten

In einem Brief an Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch hat der Präsident des Landessportbundes Hessen (LSB), Dr. Rolf Müller, die Sorge des organisierten Sports um die geplante Neuregelung des Lotteriewesens in Deutschland zum Ausdruck gebracht.

In dem derzeit zu Vereinheitlichung des Lotterierechts vorliegenden Entwurf ist die sogenannte ordnungsrechtliche Bedürfnisprüfung zur Zulassung von Lotterien nicht mehr enthalten. Damit können gemeinnützige Einrichtungen künftig nicht nur eigene Lotterien durchführen, sondern auch mit der Durchführung einen Dritten beauftragen, der mit einem erheblich höheren Einsatz an Werbe- und Marketingmaßnahmen als dies bei staatlichen Lotterien erlaubt ist, deutliche Wettbewerbsvorteile erzielen könnte.

 

Für den organisierten Sport, dessen Haushalt zu 75 Prozent aus der unmittelbaren Beteiligung an den Lotto-Umsätzen und an Sportwetten stammt, könnten daraus fatale Folgen erwachsen. Umsatzeinbußen der staatlichen Lotterien würden in der Konsequenz niedrigere Einnahmen der Sportorganisation bedeuten. „Deshalb wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich für unser Anliegen der Aufnahme einer ordnungsrechtlichen Bedürfnisklausel in den Staatsvertrag zum Lotteriewesen einsetzen könnten“, lautet die konkrete Bitte des LSB-Präsidenten an Roland Koch.

 

Der Brief knüpft an einen Appell des Landessportbundes Hessen vom Mai diesen Jahres an. Schon damals hatte Dr. Müller vor den möglichen Auswirkungen des neuen Lotto-Staatsvertrags gewarnt. „In Hessen wird bisher sicher gestellt, dass unterschiedliche Destinatäre, darunter der Landessportbund Hessen als Dachorganisation des organisierten Sports, für ihre gemeinnützigen Zwecke und die daraus resultierende Arbeit Einnahmen aus den Lotterien erhalten. Damit ist die Förderung des Sports zu einem großen Teil losgelöst vom goldenen Zügel des Landeshaushaltes. Diese Regelung hat sich in 25 Jahren für alle Beteiligten bestens bewährt“, so Müller.

 

Werde der Staatsvertrag zur Neuregelung für das Lotteriewesen nun von den Bundesländern in der geplanten Form verabschiedet, „bedeutet das eine erhebliche Gefahr für das staatliche Lotteriegeschäft sowie die damit einher gehende Sicherung der Finanzierung des organisierten Sports“. Im Landessportbund Hessen, soviel zum Hintergrund, sind knapp 2,1 Millionen Menschen – etwa ein Drittel der Landesbevölkerung – über eine Mitgliedschaft in einem der etwa 8.000 Sportvereinen des Dachverbandes organisiert.