Studie zur Umsetzung des Lissabon-Vertrag

Der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments hat am 28.09.2010 die Ergebnisse seiner im Februar 2010 in Auftrag gegebenen Studie: Lissabon-Vertrag und Sportpolitik veröffentlicht.

Der Präsident der EU-Kommission Jose Manuel Barroso hält eine Rede zum Lissabon-Vertrag. Foto: picture-alliance
Der Präsident der EU-Kommission Jose Manuel Barroso hält eine Rede zum Lissabon-Vertrag. Foto: picture-alliance

Die Studie sollte eine rechtliche Auslegung des neuen Artikels 165 AEUV und dessen Auswirkungen auf die EU-Sportpolitik vornehmen, um den Ausschuss in seiner  Bewertung der neuen Vorschrift zu unterstützen.

Professor Richard Parrish (Universität Edge Hill, Großbritannien) vertritt in der Studie die Auffas-sung, dass Art. 165 AEUV keine allgemeine Ausnahme des Sports vom EU-Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht ermöglicht. Eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften für den Sport sei wegen Art. 165 Abs. 4 AEUV ausgeschlossen, dafür sei aber jetzt eine direkte Förderung des Sports durch Finanzmittel der EU möglich. Parrish empfiehlt der Kommission, keine Leitlinien zur Anwendbarkeit des EU-Rechts auf den Sport zu erarbeiten. Sie würden nicht zur Rechtssicherheit beitragen. Auch eine Definition der „Besonderheiten des Sports“ sei nicht zielführend, da eine sportliche Regel immer im Einzelfall auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden müsse. Daher plädierte Parrish dafür, dass der EuGH an seiner bisherigen Praxis von Einzelfallentscheidungen festhalte.

Die Studie empfiehlt der Kommission, ihre künftigen Maßnahmen auf die Bereiche Gesundheit, Vergleichbarkeit von (Berufs-) Qualifikationen, soziale Eingliederung und Ehrenamt zu konzentrieren. Zwar könnten auf der Grundlage des Art. 165 AEUV keine Gesetzgebungsvorschläge der EU mit Auswirkungen auf den organisierten Sport erarbeitet werden. Allerdings besitze die EU die Möglichkeit, Gesetze mit Auswirkungen auf den Sport auf andere Vorschriften des Vertrages zu stützen.

Petra Kammerevert (Sozialisten, Deutschland) bedauerte, dass Artikel 165 AEUV keine allgemeine Rechtsgrundlage für die EU biete, um im Sport gesetzgeberisch tätig zu werden. Insbesondere, um eine EU- Richtlinie für Spielervermittler zu erlassen oder ein europaweites Lizenzierungssystem für Mannschaftssportarten einzuführen.

Ivo Belet (Konservative, Belgien) betonte, dass der Lissabonner-Vertrag andere Rechtsgrundlagen enthalte, die gesetzliche Regelungen für den Sport ermöglichten, z.B. die Artikel 82 ff. AEUV für Regelungen in den Bereichen Antidoping und Kampf gegen Wettbetrug.

Die Vorsitzende des Kulturausschusses, Doris Pack (Konservative, Deutschland), forderte abschließend die Kommission auf, in ihren Vorschlägen „schöpferisch und kreativ“ zu sein, damit das Europäische Parlament die Kompetenzen des neuen Vertrages voll ausschöpfen könne. Die Kommission solle außerdem die Sportverbände dabei unterstützten, eigene Regelungen verbindlich umzusetzen.

Die Ergebnisse der Studie werden am 18. November 2010 im Rahmen einer Anhörung im Europäischen Parlament auch mit Vertretern des organisierten Sports diskutiert werden.


  • Der Präsident der EU-Kommission Jose Manuel Barroso hält eine Rede zum Lissabon-Vertrag. Foto: picture-alliance
    Der Präsident der EU-Kommission Jose Manuel Barroso hält eine Rede zum Lissabon-Vertrag. Foto: picture-alliance