IOC veröffentlicht Election Campaign Rules
IOC veröffentlicht Election Campaign Rules
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat Internationale Fachverbände (IF), Nationale Olympische Komitees (NOK) und IOC-Athletenkommission auf die Werberegeln für die Nachwahlen zur IOC-Athletenkommission während der Olympischen Spiele hingewiesen.
Die sog. "Election Campaign Rules" sollen sicherstellen, dass jeder Kandidat die gleichen Chancen hat, gewählt zu werden. Ihre Einhaltung wird überwacht durch ein Wahlkomitee. Jeder der 32 Bewerber für insgesamt nur vier Nachrücker-Positionen ist dem Olympischen Eid und dem IOC-Ethik-Code unterworfen. Des weiteren kündigt das IOC die Veröffentlichung eines Manuals und einer Poster-Präsentation aller Kandidaten im Wahllokal an. Den Kandidaten selbst ist die Veröffentlichung eines doppelseitig zu beschriftenden in schwarz/weiß gehaltenen Werbeblattes im Olympischen Dorf erlaubt. Die Verteilung weiterer Dokumente, Poster, Banner oder ähnlichen Werbematerials wird untersagt. Von der Öffnung des Olympischen Dorfes bis zur Beendigung der Wahl dürfen die Kandidaten ihre Bewerbung gegenüber den Aktiven im Olympischen Dorf und an den Wettkampfstätten, nicht jedoch in den Wahllokalen vertreten. Vertreterinnen und Vertretern des IOC und der IOC-Athletenkommission ist es untersagt, einzelne Kandidaten zu unterstützen. Verstöße gegen die Werberegeln werden je nach deren Schwere entweder mit öffentlichem Verweis, öffentlichem Verweis mit Veröffentlichung in den Wahllokalen oder Wahlausschluss geahndet.
Umfangreiche Informationen (zum Teil pdf-downloads) zur IOC-Athletenkommission, das Handbuch zur Wahl, alle Kandidaten, die derzeitige Zusammensetzung der Kommission sowie zahlreiche Dokumente zu deren Arbeit sind auf der Seite zu finden: http://www.olympic.org/athletescommission