Wettbewerb "Deutscher Förderpreis Jugend in Arbeit"

Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-J. Weise haben in Berlin den „Deutschen Förderpreis Jugend in Arbeit“ ins Leben gerufen. Damit wollen sie bundesweit Aktivitäten gegen Jugendarbeitslosigkeit mobilisieren und innovative Lösungsansätze ins Blickfeld rücken.

Der Wettbewerb startet in allen 16 Bundesländern, die Landessieger nehmen anschließend an der Bundesausscheidung teil. Ausgezeichnet werden innovative Konzepte und Projekte zur beruflichen Integration arbeitsloser junger Menschen unter 25 Jahren, die Empfänger von Arbeitslosengeld II sind. Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 3,4 Mio. Euro vergeben.

 

Deutliches Signal gegen Jugendarbeitslosigkeit

„Wir brauchen ein deutliches Signal für einen Aufbruch im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit“, betonten Clement und Weise bei der Auftaktveranstaltung in Berlin. „Viele Umsetzer vor Ort wissen noch zu wenig über die neuen Möglichkeiten, die durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) gerade für Jugendliche geschaffen wurden. So steht eine völlig neuartige Kombination aus Beratung und Förderinstrumenten zur Verfügung, die eine ganzheitliche Betreuung und gezielte Vermittlung entsprechend der individuellen Lebenssituation des Jugendlichen ermöglicht. Deshalb wollen wir in allen Regionen Deutschlands informieren, mobilisieren und die kreativsten Ansätze ins Blickfeld rücken, damit Arbeitsvermittler genauso wie Unternehmer, Träger und Initiativen sich mit aller Kraft für die Jugendlichen einsetzen“, so Clement und Weise.

 

Preis in vier Kategorien

Der Deutsche Förderpreis "Jugend in Arbeit“ wird in vier Kategorien vergeben: Freie Träger, Unternehmen, Netzwerke/Initiativen sowie die Umsetzer der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen, Agenturen für Arbeit). In den ersten drei Kategorien erhalten die Landespreisträger bis zu 50.000 Euro, die Bundessieger bis zu 250.000 Euro. Zusätzlich wird auf Bundesebene die innovativste Konzeptidee ebenfalls mit einem Sonderpreis von bis zu 250.000 Euro prämiert. Die Preisgelder sind zweckgebunden und müssen für die Integration von hilfebedürftigen Jugendlichen nach dem SGB II eingesetzt werden. Die Umsetzer der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten statt Preisgeldern eine ideelle Auszeichnung. Die Landessieger werden jeweils im Januar 2006, die Bundessieger im Frühjahr 2006 ausgezeichnet. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch 16 Länderjurys und eine Bundesjury, die mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik, Verbänden, Unternehmen, Gewerkschaften, Regionaldirektionen, Forschung und Gesellschaft besetzt sind. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 14. Oktober 2005. Sowohl der Minister als auch der Vorstand der Bundesagentur für Ar-beit planen, in allen Bundesländern gemeinsam mit den Unterstützern des Wettbewerbes für die Teilnahme zu mobilisieren.

 

DSB ruft zur Beteiligung auf

Der Generalsekretär des Deutschen Sportbundes, Dr. Andreas Eichler leitete die Wettbewerbsunterlagen an die Mitgliedsorganisationen weiter: „Wir möchten vor allem die Kolleginnen und Kollegen ermutigen, geplante oder bereits laufende Integrationsprojekte im Jugendbereich auf ihre Wettbewerbsfähigkeit zu prüfen.“

 

Für die Teilnehmer am Wettbewerb ist eine Info-Hotline geschaltet: 0180-100 2866 (4,6 Cent/Min.). Alle Informationen und Unterlagen zum Wettbewerb sind im Internet veröffentlicht unter www.foerderpreis-jugend.de

 

Zum Download:

1. Fragen und Antworten zum Wettbewerb

2. Die Reisestationen des Ministers durch zehn Bundesländer

3. Bewerbungsunterlagen