WLSB stellt Fördermittel für Inklusion zur Verfügung

Fördermittelanträge können bis Mitte Oktober 2017 beim Württembergischen Landessportbund (WLSB) gestellt werden.

Der Sport kann ein wichtiger Motor für die Inklusion sein. Im und durch Sport besteht die Möglichkeit, spielerisch Grenzen zu überwinden. „Einfach machen!“ als Leitmotto heißt nicht, dass Inklusion – die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung – einfach ist. Oft hilft es aber, einfach „mal“ zu machen und einen Anfang zu wagen. Die größte Barriere, die es dabei abzubauen gibt, ist die im Kopf. „Wenn es uns gelingt frei zu sein, ungezwungen auf Menschen mit Behinderung zuzugehen, dann gelingt das Miteinander leichter“, bringt es WLSB-Präsident Andreas Felchle auf den Punkt. Menschen mit Behinderung dürfen dabei nicht benachteiligt werden, möchten aber auch nicht anders behandelt werden als Nicht-Behinderte.

Den Einsatz der Sportvereine, Fachverbände und Sportkreise im Themenfeld Inklusion unterstützt der Württembergische Landessportbund (WLSB) finanziell aus Mehrmitteln des Solidarpakts III, die die Landesregierung dem Sport für die Bereiche Integration und Inklusion zur Verfügung gestellt hat. Fördergelder können ab sofort, und am besten so schnell wie möglich, beim WLSB beantragt werden.

Anträge sind bis zum 15. Oktober zu stellen.

Neben kleineren Projekten und Maßnahmen ganz nach dem Motto „Einfach machen!“ sind auch größer angelegte Maßnahmen von Mitgliedsorganisationen, die sich dem Thema Inklusion annehmen oder bereits angenommen haben, förderfähig. Kooperieren Mitgliedsorganisationen mit Institutionen außerhalb des organisierten Sports, können entsprechende inklusive Projekte, Veranstaltungen etc. ebenfalls gefördert werden.

„Damit möchten wir vor allem langfristig angelegte und nachhaltige Projekte zur Inklusion im und durch Sport unterstützen“, erklärt Christine Vollmer, WLSB-Vizepräsidentin für Sportentwicklung. Denn diese seien der Schlüssel zu einer offenen und vielfältigen Vereinslandschaft.

Anträge können für Maßnahmen und Projekte gestellt werden, die im Zeitraum 01.01. – 31.12.2017 stattgefunden haben oder noch stattfinden werden. Die Förderanträge sind aber in jedem Fall bis zum 15. Oktober beim WLSB einzureichen.

Alle Informationen zur Beantragung der Fördermittel gibt es unter www.wlsb.de in der Rubrik „Fördermittel“.

Für weitere Fragen: WLSB-Ansprechpartner

„Inklusion im und durch Sport“ Ines Rathfelder: ines.rathfelder(at)wlsb.de,

Telefon 0711 / 28077-177

 

Quelle: WLSB