Zur Meinungsäußerung aus der 7. Sitzung des Beirats der Aktiven im DOSB am 14.05.2008 in Frankfurt/Main

Der Beirat der Aktiven hat das Thema in seiner 7. Sitzung am 14.05.2008 in Frankfurt auf die Agenda genommen. Besprochen wurde intensiv, wie sich Sportler bei den Olympischen Spielen äußern können, wenn sie dies wollen.

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

die Situation in Tibet und die Debatte um die Menschenrechte in China wurde in den vergangenen Wochen in der Öffentlichkeit stark diskutiert. Von dieser Diskussion ist auch die gesamte Olympiamannschaft betroffen.

Bei vielen Sportlerinnen und Sportlern besteht der Wunsch genau zu wissen, wie sie sich während der Olympischen Spiele in Peking verhalten können.

Wir vom Beirat der Aktiven haben das Thema in unserer 7. Sitzung am 14.05.2008 in Frankfurt mit hoher Wichtigkeit auf die Agenda genommen und intensiv überlegt, wie diejenigen Sportlerinnen und Sportler, die “ein Zeichen” setzen möchten, dies tun können, ohne den Artikel 51.3 der IOC-Charta bzw. die dazu veröffentlichten Handlungsrichtlinien zu berühren.

1. das gesprochene Wort:
Werdet Ihr als Athleten bei Pressekonferenzen oder in der Mixed-Zone explizit zur politischen Situation Chinas angesprochen, so könnt Ihr dies kommentieren, wenn Ihr das wollt.

2. Demonstration und Propaganda:
Die Handlungsrichtlinien des IOC zu Artikel 51.3 (Demonstration und Propaganda) untersagen jede Art von politischer, religiöser und rassistischer Art in allen Bereichen bei den Olympischen Spielen, für die eine Akkreditierung notwendig ist.

Ihr findet die Handlungsrichtlinien des IOC zu Artikel 51.3 in der deutschen und englischen Version unten stehend.

Für Fragen zu den Handlungsrichtlinien steht Euch der Beirat jeder Zeit unter kassner(at)dosb.de zur Verfügung.