
Kompass Sporternährung
Die Sporternährung ist ein essenzieller Bestandteil der Leistungsoptimierung im Leistungssport.
Die Sporternährung ist ein zentraler Baustein für Gesundheit, Leistungsfähigkeit und nachhaltigen Erfolg im Leistungssport. Um ihre Bedeutung im Gesamtsystem Leistungssport zu stärken, haben sich unter der Federführung des DOSB, Fachexpert*innen aus den Spitzenverbänden (SV) und Olympiastützpunkten (OSP) zusammengeschlossen und die Inhalte auf dieser Seite konsensbasiert erarbeitet.
Ziel war es, eine einheitliche Grundlage für die Arbeit im Feld der Sporternährung zu schaffen – fachlich fundiert, praxisnah und systematisch anschlussfähig. Die entstandene gemeinsame Sprache soll die interne und externe Kommunikation verbessern, Missverständnisse im Alltag vermeiden und eine konsistente Umsetzung in der Praxis ermöglichen – unabhängig davon, ob Athlet*innen an einem Olympiastützpunkt, in einem Spitzenverband oder einem anderen sportlichen Umfeld betreut werden.
Die beschriebenen Empfehlungen und Vorgehensweisen basieren nicht nur auf wissenschaftlicher Evidenz, sondern auch auf dem Expertenkonsens. Sie bieten somit eine belastbare Orientierung für die tägliche Praxis.
Diese Grundlage richtet sich an zwei zentrale Zielgruppen:
- Ernährungsberater*innen im Leistungssport, die evidenzbasiert und abgestimmt betreuen,
- strategisch verantwortliche Akteur*innen, z. B. Sportdirektor*innen, Leiter*innen von Olympiastützpunkten oder Referent*innen im Gesundheitsmanagement, die Strukturen gestalten und Entscheidungen treffen.
Die Inhalte dieser Seite sind in drei Bereiche gegliedert:
- Wissenswertes für Ernährungsberater*innen: Fachliche Orientierung, Prozesse und Empfehlungen für die tägliche Praxis.
- Nützliches Wissen für die Managementebene: Strategisch relevante Grundlagen, Argumentationshilfen und Handlungsempfehlungen zur strukturellen Verankerung der Sporternährung.
- Arbeitsmaterialien: Praktische Tools, Standards und Materialien zur Anwendung und Weiterentwicklung in der Praxis.
Die Seite bietet fundierte Einblicke in bewährte Abläufe, erklärt eine einheitliche Terminologie und beschreibt Standards für die Betreuung im Feld der Sporternährung. Auf dieser Basis können Strukturen und Prozesse effizient konzipiert und umgesetzt werden.
So soll die Sporternährung als integraler Bestandteil der Leistungssteuerung im deutschen Leistungssport verankert und ihre Relevanz für Athletinnen sowie alle beteiligten Akteurinnen nachhaltig etabliert werden – mit dem Ziel, eine bestmögliche Qualität und ein belastbares Fundament für Gesundheit und Leistung zu schaffen.
Wissenswertes für die Managementebene
In Einrichtungen wie Häusern der Athlet*innen (HdA), Eliteschulen des Sports (EdS), Sportinternaten, Schulmensen und an Bundesstützpunkten wird ein standardisiertes Verpflegungskonzept empfohlen (die Ausarbeitung erfolgt durch den regionalen Sporternährungsberater des OSP oder SV).
Grundlage bildet der „Leistungskatalog für die Verpflegung an Einrichtungen des deutschen Spitzensports“, der alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert wird. Regelmäßige Überprüfungen durch die Sporternährungsberater*innen der OSP stellen sicher, dass die Verpflegung sowohl inhaltlich als auch organisatorisch den Bedürfnissen der Athlet*innen entspricht.
Die Vorgaben und Empfehlungen sollten mit Hilfe einer Verpflegungs-/Ernährungskommission umgesetzt werden, dies dient der Qualitätssicherung.
Folgende Personengruppen sollten darin mitarbeiten:
- Küchenleiter*innen und ggf. verantwortlicher Mitarbeiter*innen
- Leiter des Caterings
- Ernährungsberater*innen des OSP (OSP-EB)
- Schulleitung
- Internatsleitung/Leitung der HdA
- OSP-Leitung
- Athletensprecher*innen
- Elternsprecher*innen
- Trainer*innen
- Internatsleitung/Pädagog*innen
Diese Kommission sollte in einer großen Besprechung (mindestens 1x/Jahr) mit alle oben genannten Teilnehmer*innen zusammenkommen und kann sich in regelmäßigen Abständen (z.B. 1x/Quartal) in einer kleinen Arbeitsgruppe bestehend aus Küchenleiter*in, EB und Internatsleitung treffen.
Dabei wird zusammen analysiert, in welchen Bereichen die Verpflegung optimiert werden kann bzw. welche Prozesse gut funktionieren. Der/Die EB sollte im Vorfeld der Kommissionstreffen eine Analyse des aktuellen Speiseplans für die Mittagsverpflegung hinsichtlich Energie- und Nährstoffgehalte und Beurteilung der Lebensmittelhäufigkeiten und -qualität durchführen. Bei Bedarf und Budget kann auch die Zwischenverpflegung sowie das Frühstücks- und Abendessen mit einbezogen werden. Im Leistungskatalog sind Checklisten und Aufsteller abgebildet, die zur Umsetzung genutzt werden können.
Fortbildung für Küchenleiter*innen in Einrichtungen des deutschen Leistungssports
Der DOSB bietet mindestens einmal jährlich, eine Fortbildung zur Optimierung des gemeinschaftsgastronomischen Verpflegungsangebots für Küchenleiter*innen an Einrichtungen des Sports an. Die Fortbildungen sind speziell für Küchenleiter*innen und Köch*innen in Einrichtungen des deutschen Leistungssports konzipiert und greift die speziellen Problemstellungen und Herausforderungen auf, die eine Versorgung jugendlicher Leistungssportler*innen sowie die Strukturen und Organisationsformen der deutschen Sporteinrichtungen und Häusern der Athlet*innen mit sich bringen. Die Veranstaltung wird von einem Ernährungsberater*in aus dem OSP oder SV inhaltlich strukturiert und mit durchgeführt. Es werden verschiedene Fortbildungsthemen angeboten, welche regelmäßig wiederholt werden.
Küchenleiter*innen an Einrichtungen des deutschen Leistungssports oder deren entsendete Vertreter*innen sollten regelmäßig (mindestens alle 3 Jahre) an einer der vom DOSB angebotenen Fortbildungen zur Verpflegung teilnehmen.
Weiterbildung vor Ort an den Verpflegungseinrichtungen
Einmal jährlich sollte der/die EB eine Weiterbildung für das Personal der Verpflegungseinrichtung durchführen. So kann sichergestellt werden, dass die konkreten Empfehlungen, aktuelle Adaptationen und deren Bedeutung für den Leistungssport auch von den Verpflegungsteams umgesetzt werden und das Verpflegungsteam mit den EB in engem Austausch bleiben. Diese Fortbildung kann auch im Rahmen der regelmäßigen Treffen der Verpflegungskommissionen stattfinden und sollten dokumentiert werden. Die Küchenmitarbeitenden, Servicekräfte, Pädagog*innen und Trainer*innen sollen für das Thema einer gesundheits- und leistungsförderlichen Sporternährung und entsprechende Verpflegungsangebote sensibilisiert werden und Sicherheit für ihre alltägliche Arbeit bekommen. Für die Schulung sollen standardisierte Konzepte durch die EB genutzt werden.
Verpflegungseinrichtungen des deutschen Sports als Lernort
Die Verpflegungseinrichtungen des deutschen Sports sollen ein Selbstverständnis als Lernort für gesundheits- und leistungsförderliche Ernährung entwickeln und sich als solcher etablieren. Dies sollte informelles Lernen durch z.B. das Speisenangebot und den Erwerb und Ausbau der individuellen Auswahlkompetenz ebenso beinhalten wie formales Lernen z.B. durch Informationsplakate/-monitore zur Ernährung und Verpflegung. Die EBs sollten in Zusammenarbeit mit dem Verpflegungspersonal Nudgingmaßnahmen implementieren, um Athlet*innen Impulse zu einer gesundheits- und leistungsförderlichen Ernährung zu geben.
Begleitende Workshops für Kaderathlet*innen im Nachwuchsbereich
Bereits im Nachwuchsbereich sollen die Athlet*innen die Möglichkeit und den Zugang zu sportgerechter Verpflegung, zu Ernährungsbildungsmaßnahmen sowie zur
Individualbetreuung im Bedarfsfall bzw. bei Auffälligkeiten erhalten. Sporternährungsberater*innen sollten Workshops /Bildungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten an EdS anbieten, um die Grundlagen einer sportartspezifischen Ernährungsweise zu vermitteln. Bei Verdacht auf ein auffälliges Ernährungsverhalten oder leistungsabträgliche Ernährung soll der /die EB den Nachwuchssportler*innen unabhängig vom Kaderstatus zum Schutz der Gesundheit und Leistungsfähigkeit eine individuelle Ernährungsbetreuung (Erhebung, Analyse und Beratungsgespräch) anbieten. Hierfür kann die/der EB dazu aufgefordert werden, die dringenden Individualberatungsbedarfe an seinem/ihrem Stützpunkt bzw. EdS für das Folgejahr begründet zu schätzen. Einmal jährlich, zu Trainings- oder Saisonbeginn sind Grundlagenworkshops dringend erforderlich und sollten mit Unterstützung des/der OSP-EB oder SV-EB angeboten werden. Beachtung hierbei sollte das Alter der TN finden. Ansonsten können die Workshops sportartenübergreifend stattfinden, da es sich um allgemeine Grundlagen handelt.
Nachwuchsathlet*innen mit ernährungsbezogenen Gesundheitsrisiken (z. B. erhöhtes Risiko für Essstörungen, RED-S, Nährstoffmangel) stehen die OSP-EB und/oder SV-EB unabhängig vom Kaderstatus beratend und unterstützend zur Seite
Mit einer individuellen Ernährungsbetreuung sollen Athlet*innen dazu befähigt werden, eine individuelle bedarfs- und sportgerechte Ernährungsweise im Trainings- und Wettkampfalltag sowie in speziellen Situationen (z. B. Trainingscamps, bei verletzungs-/krankheitsbedingtem Trainingsausfall) umzusetzen.
Mit der Aufnahme in den Bundeskader oder in eine EdS sollen alle Athlet*innen über das Angebot der Sporternährungsbetreuung an den OSPs bzw. Schule-Leistungssportverbundsystemen und in den Sportverbänden informiert werden. Das kann bspw. über Informationsmaterialien oder -veranstaltungen des OSP, interdisziplinär über die Laufbahnberatung oder im Rahmen der medizinischen Grunduntersuchung oder angedockt an das Welcome-Package der NADA erfolgen.
Das Budget für den Umfang der Maßnahmen sollte entweder in der Grundbetreuung entsprechend der Kaderzahl verankert und/ oder über Kooperationsvereinbarungen mit den Sportverbänden abgesichert sein. Bei Aufnahme in den Bundeskader soll Athlet*innen eine umfassende Ernährungsanamnese, Erhebung ernährungsbezogener Daten und ein Beratungsgespräch angeboten werden. Eine solche Basiserhebung und jährliche Wiederholung (z. B. angegliedert und in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit an die medizinische Jahresgrunduntersuchung) ist notwendig, um Athlet*innen im weiteren Verlauf adäquat betreuen zu können und bspw. nicht leistungsförderliche Gewichtsveränderungen, Essstörungen oder nicht sportgerechte Veränderungen der Ernährung identifizieren zu können.
Für einen Erstkontakt der Bundeskaderathlet*innen mit dem/ der EB bieten sich mehrere Möglichkeiten. Die Vorstellung des/ der SV-EB sollte bei der ersten Kadermaßnahme des Spitzenverbandes erfolgen. Der/ Die OSP-EB sollte sich einmal jährlich vorstellen, z. B. zu Jahresbeginn oder bei angedockten Veranstaltungen der EdS, wie der Eröffnungsveranstaltung zu Schuljahresbeginn. Dies kann jeweils mit einer Ernährungsbildungsmaßnahme (z. B. Vortrag oder Workshop) sowie mit Individualberatungsangeboten kombiniert werden. Weiterhin erhalten Ernährungsberater*innen die Informationen über neu hinzugekommene Bundeskaderathlet*innen über den OSP oder informieren sich über den Kontakt zu Trainer*innen in den Sportarten bzw. den Stützpunkten. Durch Veröffentlichung der Kontaktdaten der EBs auf der Website des OSP oder Spitzenverbandes bzw. im Welcome-Package können die Athlet*innen auch direkt Kontakt aufnehmen.
Um Athlet*innen vor ernährungsbezogenen Gesundheitsrisiken im Sport zu schützen bzw. diese zu minimieren, soll der OSP bzw. Sportverband die apparativen und räumlichen Voraussetzungen für eine qualifizierte, wissenschaftlich fundierte und den Anforderungen des Spitzensports entsprechende Ernährungsbetreuung schaffen und hierfür erforderliche Erhebungsinstrumente, Hard- und Software sowie Kommunikationsmittel und -plattformen zur Verfügung stellen. Die EBs sollen sich hierfür auch mit Akteuren benachbarter Fachdisziplinen vernetzen, um sowohl doppelte Erhebungen als auch Mehrfachanschaffungen von Geräten etc. zu vermeiden. Innerhalb eines OSPs bzw. Spitzenverbandes sollen EBs die vorhandene Ausstattung in Absprache mit dem Team nutzen können
Die Teambetreuung richtet sich in der Regel an eine Gruppe von Personen einer Sportart oder Disziplin, welche homo- oder heterogen aus Athlet*innen, Trainer*innen, Mediziner*innen und Mannschaftsköchen bestehen kann. In selteneren Fällen kann die Teambetreuung auch sportart- oder disziplingruppenübergreifend stattfinden, beispielsweise bei der Vorbereitung auf Großevents oder im Rahmen der Versorgung verschiedener Disziplinen in einem Teamhotel. Des Weiteren kann sich die Betreuung gezielt an Kleingruppen innerhalb eines Teams, beispielsweise ausschließlich an Athletinnen, verletzte oder erkrankte Athlet*innen oder Kaderneuzugänge, richten. Betreuungsinhalte, welche die gesamte Gruppe betreffen, können hierdurch kosten- und zeiteffizient an mehrere Personen gleichzeitig vermittelt werden, wodurch Ressourcen eingespart werden können. Bei Anwesenheit von Personen mit verschiedenen Rollen innerhalb eines Teams (z.B. Athlet*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen), kann die Teambetreuung genutzt werden, um Konsens zu schaffen. Zudem kann die Teambetreuung dank der entstehenden Gruppendynamik Informationen hervorbringen, die in der Individualbetreuung nur schwer zugänglich sind.
Die Teambetreuung soll für Bundeskaderathlet*innen (ab NK1) durch die EBs angeboten werden. Bei Nachwuchsathlet*innen (NK2) kann die Teambetreuung auf Anfrage des Sportverbandes oder OSPs durch die EBs angeboten werden. Die Team- oder Gruppenbetreuung kann im Rahmen von Trainingslagern oder Lehrgangsmaßnahmen im In- oder Ausland, bei Wettkämpfen, während des Heimtrainings am örtlichen OSP sowie online umgesetzt werden und kann folgende übergeordneten Themen beinhalten:
- Erarbeitung und Anwendung übergreifender sowie sportart- und disziplinspezifischer Ernährungsstrategien
- Optimierung der Teamverpflegung auf Lehrgängen und bei Wettkämpfen
- Prävention ernährungsbezogener Gesundheitsrisiken
Im Rahmen der Teambetreuung bietet sich zudem die Möglichkeit, die konkrete, anwendungsbezogene Praxistauglichkeit theoretisch-wissenschaftlicher Ernährungsempfehlungen unter Trainings- oder Wettkampfbedingungen in der Praxis zu untersuchen und hieraus konkrete Rückschlüsse für die Gruppen- oder Individualbetreuung zu ziehen. Neben neuen Erkenntnissen für die Sportpraxis können neue Ernährungsstrategien durch die direkte Anwendung in der Praxis nachhaltiger implementiert werden.Daher sollten die Sportverbände und OSPs den EBs im Sinne der Athlet*innen die Möglichkeit geben und die Voraussetzungen schaffen, evidenzbasierte Ernährungsstrategien unter Trainings- und Wettkampfbedingungen in der Praxis zu untersuchen.
Die EBs können verschiedene Tools zur Wissensvermittlung nutzen und sollten das Umfeld der Athlet*Innen (medizinisches Personal, Trainer*innen, Eltern, Partner*innen) mit einbinden. Des Weiteren sollten in der Teambetreuung die Faktoren Kaderstatus, Geschlecht, Sportart und auch das Alter der Zielgruppe berücksichtigt werden. Hierbei ist insbesondere der Übergang in die Pubertät zu beachten, der eine kritische Phase darstellt. Die EBs sollen über die Teambetreuung zu einem Umfeld beitragen, welches ein positives Körperbild im Leistungssport fördert.
VERWEIS auf die Tabelle als ein Musterbeispiel für einen Kooperationsvertrag. Muster für eine differenzierte Leistungsvereinbarung. Kalkulation anhand des vereinbarten Stundensatz (Orientierungshilfe bei der Vereinbarung können die Sätze zuständiger Berufsverbände sein.
Eine qualitativ hochwertige Ernährungsbetreuung von Leistungssportlerinnen – sowohl im Nachwuchs- als auch im Spitzensport auf Weltklasseniveau – erfordert den gezielten Auf- und Ausbau von Fachwissen und praktischen Kompetenzen. Diese müssen durch ausgewiesene Expertinnen systematisch in den Trainingsalltag der Athletinnen sowie in das Umfeld weiterer zentraler Akteurinnen im Leistungssport integriert werden.
Im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung spielen insbesondere die Häuser der Athletinnen sowie sportnahe Verpflegungseinrichtungen eine zentrale Rolle. Als Orte informellen und modellhaften Lernens bieten sie ideale Bedingungen, um Ernährungskompetenz praxisnah zu vermitteln. Hier setzen begleitende Workshops an, die von Ernährungsberaterinnen der Olympiastützpunkte (OSP) und Spitzenverbände (SV) mit standardisierten Modulen angeboten werden. Ziel ist es, die ernährungsbezogenen Kenntnisse sowohl bei den Athlet*innen als auch beim Betreuungspersonal und Küchenpersonal gezielt zu erweitern. Die in diesen Workshops gewonnenen Erkenntnisse können anschließend in der individuellen Betreuung vertieft und gefestigt werden.
Athlet*innen erhalten mit ihrer Aufnahme in den Bundeskader über die OSPs, die Laufbahnberatung oder im Rahmen der sportmedizinischen Eingangsuntersuchung gezielte Informationen zu diesem Angebot.
Vernetzung und Austausch unter Expert*innen
Ein kontinuierlicher Wissenstransfer findet im täglichen Austausch der Ernährungsfachkräfte über unterschiedliche Formate statt. Eine zentrale Plattform dafür ist das „DOSB Wissensnetz Leistungssport“, das als digitale Community verschiedene Möglichkeiten für den fachlichen Austausch bietet.
Darüber hinaus ist ein interdisziplinärer Austausch zwischen den verschiedenen Fachbereichen im Leistungssport (z. B. Bundestrainerinnen, Pädagoginnen, Psychologinnen, Medizinerinnen, Physiotherapeutinnen, Ernährungsberaterinnen) essenziell. Dieser sollte durch die Spitzenverbände und Olympiastützpunkte gezielt gefördert und strukturell verankert werden. Insbesondere bei komplexen gesundheitlichen Themen wie RED-S, das durch eine hohe Prävalenz und vielfältige Symptome gekennzeichnet ist, ist eine enge fachübergreifende Zusammenarbeit unabdingbar. Auch das IOC empfiehlt ausdrücklich eine interdisziplinäre Herangehensweise bei gesundheits- und leistungsbezogenen Fragestellungen im Sport.
Digitale Lernangebote und Weiterbildung
Zur nachhaltigen Wissensvermittlung bei Nachwuchs- und Kaderathlet*innen bietet sich ergänzend die Einbindung von digitalen Bildungs- und E-Learning-Plattformen an, die eine flexible und individuelle Wissensauffrischung in verschiedenen Bereichen der Sporternährung ermöglichen.
Für den fachlichen Austausch und die interne Weiterbildung treffen sich die Ernährungsberater*innen der OSPs und SVs zwei- bis dreimal jährlich auf Einladung des DOSB – in Präsenz oder digital. Eine jährliche Teilnahme wird empfohlen. Diese Tagungen dienen neben dem Wissenstransfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse auch der Netzwerkpflege innerhalb der Fachgruppe. Externe Fortbildungen über etablierte Institutionen und Konferenzen (z. B. ACSM, ISENC, DGE, VDOE) sollten regelmäßig genutzt werden, um neueste wissenschaftlich fundierte Inhalte in die Beratungspraxis zu überführen.
Für das Küchenpersonal wird ein- bis zweimal jährlich eine gezielte Fortbildung für Küchenleiterinnen angeboten, organisiert durch den DOSB in enger Zusammenarbeit mit den Ernährungsberaterinnen.
Dokumentation und Wissenssicherung
Zur Sicherung des fachlichen Wissens und zur strukturierten Nachvollziehbarkeit des Beratungsverlaufs soll die Arbeit der Ernährungsberater*innen sorgfältig dokumentiert werden – selbstverständlich unter Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen. So können Inhalte und Empfehlungen systematisch aufgezeichnet und bei Folgeberatungen oder im Falle eines Personalwechsels effizient weitergeführt werden.
Die Beschreibung des Berufsbildes, die Aufgaben und die Qualifikationsvoraussetzungen für EB an den OSP und in den SV sollen den beteiligten Partnern dabei helfen, einen qualifizierten EB – unabhängig ob in Festanstellung oder als freie/n Mitarbeiter/in – zu finden. Wichtig ist dabei, dass am OSP bzw. SV die strukturellen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu zählt auch die Benennung eines/r Ansprechpartners/in für den Bereich Sporternährung. Zudem ist auf der Homepage des DOSB ein Pool an EB zu finden, die am OSP und/oder SV arbeiten und zusätzlich auch als Referent*innen in der Aus- und Fortbildung engagiert werden können.
Ziel der Tätigkeit eines Ernährungsberaters/einer Ernährungsberaterin am OSP/im Spitzenverband. Die Hauptaufgabe der Ernährungsberater*innen soll darin liegen, die Athlet*innen bei der individuellen Ernährung und somit Leistungsentwicklung zu unterstützen. Der/Die Ernährungsberater*in soll Ansprechperson für alle Bereiche der Sporternährung und in ernährungsrelevanten Fragestellungen am OSP und Spitzenverband für die Athlet*innen, deren Eltern und weitere Akteure sein. Dazu gehören:
Trainer*innen, Sportmediziner*innen (SV/IAT/OSP), Physiotherapeut*innen, Psycholog*innen, Psychiater*innen, Sozialpädagog*innen (HdA), Bundestrainer*innen der OSP-Schwerpunktsportarten, Sportdirektor*innen, die OSP-Leiter*innen, OSP-Laufbahnberater*innen und andere OSP-Betreuungsbereiche, Trainingswissenschaftler*innen, Bundestrainer*innen Wissenschaft, sowie für Schulleitung, Internatsleitung und Küchenleitung (Internat, Schule, Sportschulen, LSB, BSP) von im regionalen Umfeld angesiedelten Betreuungseinrichtungen des Leistungssports.
Aufgaben in der Gruppen-/ Teamberatung:
- Gruppenbetreuung von Athlet*innen z. B. in Workshops in Theorie (z. B. Lernort Speisesaal) und Praxis (z. B. Kochworkshop)
- Saisonbegleitende Betreuung von Trainingsgruppen im regionalen Einzugsbereich des OSP und der SV
- Beratung von Trainer*innen zugeordneter Trainingsgruppen bei der Verpflegungsplanung in Trainingslagern, bei Wettkampfreisen und Auslandsreisen
- Bereitstellung von neutralen, sachlichen und verständlichen Informationen für alle Schulungs-Teilnehmenden
- Beratung der OSPs und SV bei der Auswahl von Sponsoren im Ernährungsbereich
- Spezialbetreuung z. B. Begleitung auf Lehrgängen und/oder Wettkämpfen
- Zentrale Betreuung der Nationalteams an des Bundesstützpunkten
Aufgaben in der Gemeinschaftsverpflegung:
- Mitarbeit im Qualitätsmanagement der Gemeinschaftsverpflegung
- Planung, Überprüfung und Kontrolle der Gemeinschaftsverpflegung in den regionalen Einrichtungen des Sports, wie den Eliteschulen des Sports, Wohnheimen, Sportschulen (z. B. Mitarbeit in Verpflegungsgremien, im Kompetenzteam Verpflegung, Kontrolle der Speisepläne, Schulung des Küchenpersonals)
- Überprüfen und Planen der Versorgung in Verpflegungseinrichtungen anhand sportgerechter Standards, siehe dazu „Leistungskatalog und Qualitätskriterien für das Verpflegungsangebot in Einrichtungen des deutschen Spitzensports“
- Nährstoffauswertung des Mahlzeitenangebots und Zusammenarbeit mit Catering-Unternehmen/Küchenpositionen der Sportrestaurants/Internatsküchen
- Durchführung der Qualitätskontrolle im Jahresabstand
Aufgaben in der Individualberatung:
- Individualberatung von Athlet*innen der OK bis NK1, die dem OSP/SV zugeordnet sind (Betreuung von NK2-Athlet*innen = Einzelfallentscheidung) zu den jeweils individuellen Zielsetzungen
- Computergestützte Analyse von Ernährungsprotokollen hinsichtlich Lebensmittelqualität und -quantität sowie der Mikro- und Makronährstoffzufuhr
- Auswertung von Aktivitäts- und Trainingsprotokollen unter ernährungsbezogenen Gesichtspunkten
- Messung und Interpretation der Körperzusammensetzung, optimalerweise stationär und im Feld
- Kalkulation des sportartspezifischen Energie- und Nährstoffbedarfs und dessen Adaptation an individuelle Faktoren (Größe, Gewicht, aktuelle Trainingsbelastung u. a.)
- Erstellung von Ernährungsplänen
- Erfassung des Flüssigkeitsstatus (z. B. Messung des Flüssigkeitsverlustes während der Belastung/Bestimmung der Schweißrate, der Urindichte, der Flüssigkeitszufuhr)
- Beratung ggf. der Eltern bzw. des Betreuer*innenteams
Aufgaben im Wissenstransfer:
- Fortbildungsangebot im Bereich sportgerechte Ernährung für alle Mitarbeiter*innen in den Verpflegungseinrichtungen des Sports
- Mitarbeit/Schulungen/Kommunikation im interdisziplinären Team des OSP oder SV/Sportmedizin und fachlicher Austausch mit allen Betreuungsbereichen des OSP sowie entsprechender Ansprechpartner in den SV (siehe oben)
- Dokumentation und Kommunikation durchgeführter Maßnahmen/Arbeitsschritte zur “Wissenssicherung” und Informationsweitergabe bei Personalwechsel
Instrumente und Methoden, die für die Ernährungsberatung an OSPs und in den SV wichtig sind und vom EB beherrscht werden sollen:
- Ernährungsanalyse (computergestützte Auswertung von Ernährungsprotokollen). Dazu gehören Analyse der Energie- und Nährstoffzufuhr anhand von Ernährungsprotokollen (Wäge-, Schätz- und Fotoprotokollen), FFQs, 24 h Recall u. a. (individuell z. B. zur Gewichtsreduktion, Muskelaufbau, Wettkampf, für Teams z. B. Verpflegung im Trainingslager, bei Auslandsaufenthalten)
- Evidenzbasiertes Arbeiten unter Berücksichtigung aktueller, nationaler und internationaler Positionspapiere und Übersichtsarbeiten
- Evaluation der durchgeführten Maßnahmen
- Didaktisches Methodenportfolio: Kompetenzen in verschiedenen Beratungssituationen und –settings
Die Dokumentation der geleisteten Tätigkeiten in allen Arbeitsbereichen o. g. vier Handlungsfeldern ist Aufgabe der EB. Sie ist von diesen selbstständig durchzuführen und Bestanteil der honorierten Arbeit für den OSP/SV. Sie dient dem Nachweis der Tätigkeit sowie der Weitergabe von Informationen an neue Kolleg*innen am OSP oder im SV bei Verstärkung des Teams oder bei Neubesetzung der Position.
Qualifikation des EB am OSP / in den SV
Grundqualifikation
- Oecotropholog*in
- Ernährungswissenschaftler*in
- Diätassistent*in
- Ernährungsmediziner*in
- Bachelor- / Master-Studiengang „Diätetik“ oder „Ernährungsmedizin und Diätetik“ oder "Ernährungstherapie/Clinical Nutrition/Dietetics“
- Bachelor Ernährungsberater*in
- Bachelor of Arts Ernährungsberatung/Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHFPG); zusätzlich Master of Arts Prävention und Gesundheitsmanagement mit den Schwerpunkten Sporternährung und Sportpsychologie
- Studiengang „M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung“ der DSHS Köln
- Angegebene Bachelor und Masterstudiengänge sind im Einzelfall zu prüfen. Sie sollen einen Schwerpunkt im Bereich (Sport)Ernährung haben und dieser Bereich soll einen
- Umfang von 25 ECTS haben.
Zusatzqualifikation (bei Neueinstellungen):
- 1 Jahr Berufserfahrung in der Ernährungsberatung
- Spezialfortbildung „Sporternährung“ (z. B. DSHS Coach für Sporternährung, Sporternährung (CAS) der FH Bern, IOC-Diploma, abgeschlossener Masterstudiengang in Sporternährung), Zusatzqualifikationen im Bereich Sporternährung z. B. an der ETH organisiert über die SSNS (Swiss Sports Nutrition Society) oder der TH Deggendorf (Zusatzqualifikation im Wahlpflichtfach Sporternährung im Studiengang „Angewandte Sportwissenschaften“). Die Fortbildungen sollen einen Umfang von 5 ECTS haben.
- Regelmäßige Teilnahme an den DOSB-Tagungen Sporternährung
- Zertifizierung der Ernährungsberater*innen wird empfohlen. So kann die Betreuung der Landeskader- und NK2-Athlet*innen über die Bezuschussung durch die Krankenversicherungen gewährleistet werden. Mögliche Institutionen für die Zertifizierung: DGE, VDD, VDOE, VFED, E-Zert
- Ernährungsmedizinische Fortbildung (Bundesärztekammer oder Deutsche Akademie für Ernährungsmedizin)
- Kommunikationsfähigkeit, Empathie, Teamfähigkeit, Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit, (zeitliche) Flexibilität und Reisebereitschaft

Die Vergütung sollte immer in einem Kooperationsvertrag verhandelt und festgehalten werden. Grundlage dafür sollten die festgelegten Sätze der entsprechenden Berufsverbände sein (z.B. VDOE, VDD,...).
Diese Tabelle kann als ein Musterbeispiel für einen Kooperationsvertrag mit einer differenzierten Leistungsvereinbarung dienen. Die Kalkulation sollte anhand des vereinbarten Stundensatzes erfolgen.
Budgetverantwortliche Akteure sollen diesen erforderlichen Ressourcenaufwand in der Planung berücksichtigen und so die adäquate Betreuung der Athlet*innen sicherstellen. Budgetverantwortliche Akteure und zuständige/r EB sollten hierfür gemeinsam im Vorjahr auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen den Betreuungsaufwand unter Berücksichtigung der Kaderzahlen und Disziplinspezifik abschätzen. Für einen Erstkontakt der Bundeskaderathlet*innen mit dem/ der EB bieten sich mehrere Möglichkeiten. Die Vorstellung des/ der SV-EB sollte bei der ersten Kadermaßnahme des Sportverbandes erfolgen.
Wissenswertes für Fachexpert*innen
In Einrichtungen wie Häusern der Athlet*innen (HdA), Eliteschulen des Sports (EdS), Sportinternaten, Schulmensen und an Bundesstützpunkten wird ein standardisiertes Verpflegungskonzept zur individuell ausgewogenen und sportartspezifischen gesundheits- und leistungsförderlichen Ernährung empfohlen (die Ausarbeitung erfolgt z.B. durch den regionalen Sporternährungsberater des Olympiastützpunkts oder Spitzenverbands).
Dieses bietet den Sportler*innen die Möglichkeit, ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Training durch eine individuelle bedürfnis- und bedarfsgerechte Ernährung optimal zu unterstützen. Dabei ist es von Bedeutung, individuelle Ernährungsanforderungen wie Nahrungsmittelallergien oder -intoleranzen sowie Ernährungsgewohnheiten wie vegane oder vegetarische Ernährung zu berücksichtigen. Zudem ist die Kennzeichnung von Allergenen unerlässlich.
Der Leistungskatalog für die Verpflegung an Einrichtungen des deutschen Spitzensports soll verbindlich in Verpflegungseinrichtungen umgesetzt werden. Ergänzend dazu sollten qualifizierte Sporternährungsberater*innen (meist angeschlossen an den Olympiastützpunkten) regelmäßige Überprüfungen durchführen. Ziel dieser Überprüfungen ist es sicherzustellen, dass die Verpflegung und die Rahmenbedingungen (wie Öffnungszeiten) den definierten Standards entsprechen und den spezifischen Bedürfnissen der Sportler*innen gerecht wird. Der Leistungskatalog enthält Informationen zu aktuellen Empfehlungen und Ernährungsformen und wird alle fünf Jahre unter Federführung des DOSB überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Die Vorgaben und Empfehlungen sollten bestenfalls in Zusammenarbeit mit einer bestehenden oder zu gründenden Verpflegungs-/Ernährungskommission umgesetzt werden. Dies dient auch der Qualitätssicherung.
Folgende Personengruppen sollten in der Verpflegungs-/Ernährungskommission mitarbeiten:
- Küchenleiter*innen und ggf. verantwortlicher Mitarbeiter*innen
- Leitung des Caterings
- Ernährungsberater*innen des Olympiastützpunkts
- Schulleitung
- Internatsleitung/Leitung der HdA
- Olympiastützpunkt-Leitung
- Athletensprecher*innen
- Elternsprecher*innen
- Trainer*innen
- Internatsleitung/Pädagog*innen
Diese Kommission sollte in einer großen Besprechung (mindestens 1x/Jahr) mit allen oben genannten Teilnehmer*innen zusammenkommen und kann sich in regelmäßigen Abständen (z.B. 1x/Quartal) in einer kleinen Arbeitsgruppe bestehend aus Küchenleiter*in, Ernährungsberater*in und Internatsleitung treffen.
Dabei wird zusammen analysiert, in welchen Bereichen die Verpflegung optimiert werden kann bzw. welche Prozesse gut funktionieren. Der*die Ernährungsberater*in sollte im Vorfeld der Kommissionstreffen eine Analyse des aktuellen Speiseplans für die Mittagsverpflegung hinsichtlich Energie- und Nährstoffgehalte und Beurteilung der Lebensmittelhäufigkeiten und -qualität durchführen. Bei Bedarf und Budget kann auch die Zwischenverpflegung sowie das Frühstücks- und Abendessen mit einbezogen werden. Im Leistungskatalog sind Checklisten und Aufsteller abgebildet, die zur Umsetzung genutzt werden können.
Fortbildung für Küchenleiter*innen in Einrichtungen des deutschen Leistungssports
Der DOSB bietet mindestens einmal jährlich, eine Fortbildung zur Optimierung des gemeinschaftsgastronomischen Verpflegungsangebots für Küchenleiter*innen an Einrichtungen des Sports an. Die Fortbildung ist speziell für Küchenleiter*innen und Köch*innen in Einrichtungen des deutschen Leistungssports konzipiert und greift die speziellen Problemstellungen und Herausforderungen auf, die eine Versorgung jugendlicher Leistungssportler*innen sowie die Strukturen und Organisationsformen der deutschen Sporteinrichtungen und Häusern der Athlet*innen mit sich bringen. Küchenleiter*innen an Einrichtungen des deutschen Leistungssports oder deren entsendete Vertreter*innen sollten regelmäßig (mindestens alle 3 Jahre) an einer der vom DOSB angebotenen Fortbildungen zur Verpflegung teilnehmen.
Weiterbildung vor Ort an den Verpflegungseinrichtungen
Einmal jährlich sollte der*die Ernährungsberater*in eine Weiterbildung für das Personal der Verpflegungseinrichtung durchführen. So kann sichergestellt werden, dass die konkreten Empfehlungen, aktuelle Adaptationen und deren Bedeutung für den Leistungssport auch von den Verpflegungsteams umgesetzt werden und das Verpflegungsteam mit den Ernährungsberater*innen in engem Austausch bleiben. Diese Fortbildung kann auch im Rahmen der regelmäßigen Treffen der Verpflegungskommissionen stattfinden und sollten dokumentiert werden. Die Küchenmitarbeitenden, Servicekräfte, Pädagog*innen und Trainer*innen sollen für das Thema einer gesundheits- und leistungsförderlichen Sporternährung und entsprechende Verpflegungsangebote sensibilisiert werden und Sicherheit für ihre alltägliche Arbeit bekommen. Für die Schulung sollen standardisierte Konzepte durch die Ernährungsberatung genutzt werden.
Verpflegungseinrichtungen des deutschen Leistungssports als Lernort
Die Verpflegungseinrichtungen des deutschen Leistungssports sollen ein Selbstverständnis als Lernort für gesundheits- und leistungsförderliche Ernährung entwickeln und sich als solcher etablieren. Dies sollte informelles Lernen durch z.B. das Speisenangebot und den Erwerb und Ausbau der individuellen Auswahlkompetenz ebenso beinhalten wie formales Lernen z.B. durch Informationsplakate/-monitore zur Ernährung und Verpflegung. Durch die Gestaltung der Buffets, der Speisepläne und der Speisenausgabe können Essenteilnehmer*innen dazu sensibilisiert werden, ihre Absicht einer sportgerechten Ernährung in die Tat umzusetzen. Die EBs sollten in Zusammenarbeit mit dem Verpflegungspersonal z.B. Nudgingmaßnahmen implementieren, um Athlet*innen Impulse zu einer gesundheits- und leistungsförderlichen Ernährung zu geben.Eine weitere erfolgversprechende Methode könnte die Lebensmittelkennzeichnung oder die Einführung des "Tellersystems" sein. Durch eine solche Kennzeichnung können Athlet*innen bei ihren Entscheidungen unterstützt werden, indem sie besser erkennen, welche Lebensmittel unter Berücksichtigung ihrer aktuellen Trainingsbedürfnisse empfehlenswert sind. Zusätzlich können Lerngrafiken und Infographics als Teil eines Buffetkonzepts dienen.
Begleitende Workshops für Kaderathlet*innen im Nachwuchsbereich
Bereits im Nachwuchsbereich sollen die Athlet*innen die Möglichkeit und den Zugang zu sportgerechter Verpflegung, zu Ernährungsbildungsmaßnahmen sowie zur Individualbetreuung im Bedarfsfall bzw. bei Auffälligkeiten erhalten. Da Ernährungsroutinen und Präferenzen im Kindes- und Jugendalter geprägt und stabilisiert werden und zudem ernährungsbezogene Gesundheitsrisiken (wie z.B. Essstörungen) sich im Teenageralter manifestieren, ist eine Ernährungsbetreuung von Nachwuchsathlet*innen an den Eliteschulen des Sports unabhängig vom Kaderstatus zum Schutz von Gesundheit und Sicherung der Leistungsentwicklung dringend zu empfehlen. Sporternährungsberater*innen sollten Workshops /Bildungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten an EdS anbieten, um die Grundlagen einer sportartspezifischen Ernährungsweise zu vermitteln. Bei Verdacht auf ein auffälliges Ernährungsverhalten oder leistungsabträgliche Ernährung soll der /die EB den Nachwuchsathlet*innen unabhängig vom Kaderstatus zum Schutz der Gesundheit und Leistungsfähigkeit eine individuelle Ernährungsbetreuung (Erhebung, Analyse und Beratungsgespräch) anbieten. Hierfür kann die*der Ernährungsberater*in dazu aufgefordert werden, die dringenden Individualberatungsbedarfe an seinem/ihrem Stützpunkt bzw. EdS für das Folgejahr begründet zu schätzen. Einmal jährlich, zu Trainings- oder Saisonbeginn sind Grundlagenworkshops dringend erforderlich und sollten mit Unterstützung des*der Olympiastützpunkt-Ernährungsberater*in oder Spitzenverband-Ernährungsberater*in angeboten werden. Beachtung hierbei sollte das Alter der TN finden. Ansonsten können die Workshops sportartenübergreifend stattfinden, da es sich um allgemeine Grundlagen handelt.
Inhaltlich sollen die Grundprinzipien einer ausgewogenen und sportgerechten Ernährung behandelt werden. Dabei sind u. a. sportartspezifische Ernährungsanforderungen in verschiedenen Situationen wie Training, Wettkampf, Trainingslager und Reisen zu berücksichtigen.
Nachwuchsathlet*innen mit ernährungsbezogenen Gesundheitsrisiken (z. B. erhöhtes Risiko für Essstörungen, RED-S, Nährstoffmangel) stehen die OSP-EB und/oder SV-EB unabhängig vom Kaderstatus beratend und unterstützend zur Seite.
Mit einer individuellen Ernährungsbetreuung sollen Athlet*innen dazu befähigt werden, eine individuelle bedarfs- und sportgerechte Ernährungsweise im Trainings- und Wettkampfalltag sowie in speziellen Situationen (z. B. Trainingscamps, bei verletzungs-/krankheitsbedingtem Trainingsausfall) umzusetzen. Eine an die jeweilige Trainingsbelastung angepasste Ernährung unterstützt die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Regeneration, Immunkompetenz und Trainingsadaptation. Zudem ist eine bedarfsgerechte Nährstoffzufuhr ein Baustein in der Leistungsentwicklung. Lebensmittelbezogene Ernährungsempfehlungen und Ernährungspläne, die EBs für Athlet*innen erstellen, sollen an die Ziele der Ernährungsbetreuung (z. B. Optimierung der Leistungs- und Regenerationsfähigkeit, Gewichtsmanagement) angelehnt sein sowie aktuelle Trainingsinhalte und –ziele, Unverträglichkeiten, erkrankungs- und verletzungsbedingte Trainingsausfälle, Wachstumsphasen, sonstige gesundheitlich relevante Aspekte, individuelle Lebensmittelpräferenzen/-aversionen und Tagesabläufe berücksichtigen. EBs sollten auch Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit mit Athlet*innen besprechen und sich dabei auf wissenschaftliche Empfehlungen zur nachhaltigen Sporternährung stützen. Athlet*innen haben das Recht auf eine kompetente und unabhängige Beratung zu Fragen, die mit der Einnahme von NEM zusammenhängen. Sie werden von den Ernährungsberater*innen der Olympiastützpunkte/Spitzenverbände über einen zielführenden und kontrollierten Umgang und die Risiken von NEM aufgeklärt. Arbeitsgrundlage ist der IOC-Entscheidungsbaum.
Mit der Aufnahme in den Bundeskader oder in eine EdS sollen alle Athlet*innen über das Angebot der Sporternährungsbetreuung an den Olympiastützpunkte bzw. in den Spitzenverbänden informiert und ihnen eine umfassende Ernährungsanamnese, die Erhebung ernährungsbezogener Daten sowie ein Beratungsgespräch angeboten werden. Eine solche Basiserhebung und jährliche Wiederholung ist notwendig, um Athlet*innen im weiteren Verlauf adäquat betreuen zu können und bspw. nicht leistungsförderliche Gewichtsveränderungen, Essstörungen oder nicht sportgerechte Veränderungen der Ernährung identifizieren zu können. Eine Ernährungsbetreuung bei spezifischen Bedarfen ist u. a. aufgrund der notwendigen Verlaufskontrollen und ggf. spezifischen Erhebungen, auch mittels apparativer Diagnostik, mit deutlich höherem Aufwand verbunden. Der*Die Olympiastützpunkt-Ernährungsberater*in sollte sich einmal jährlich vorstellen, z. B. zu Jahresbeginn oder bei angedockten Veranstaltungen der EdS, wie der Eröffnungsveranstaltung zu Schuljahresbeginn. Dies kann jeweils mit einer Ernährungsbildungsmaßnahme (z. B. Vortrag oder Workshop) sowie mit Individualberatungsangeboten kombiniert werden. Bezogen auf die Inhalte und Durchführung der Betreuung sollen sich die EBs an internationalen Standards (z. B. IOC Position Statements) orientieren.
Weiterhin erhalten Ernährungsberater*innen die Informationen über neu hinzugekommene Bundeskaderathlet*innen über den OSP oder informieren sich über den Kontakt zu Trainer*innen in den Sportarten bzw. den Stützpunkten. Durch Veröffentlichung der Kontaktdaten der Ernährungsberater*innen auf der Website des OSP oder Sportverbandes bzw. im Welcome-Package können die Athlet*innen auch direkt Kontakt aufnehmen.
Es erfolgt ein ausführliches Anamnesegespräch, welches mithilfe eines standardisierten Anamnesebogens dokumentiert wird. Um Athlet*innen mit Ernährungsbetreuungsbedarf frühzeitig identifizieren zu können, sollen alle Kaderathlet*innen und SuS der EdS einmal jährlich einen Ernährungsanamnesebogen (z. B. Screeningbogen auf ernährungsbezogene Gesundheitsrisiken) ausfüllen. Die Athlet*innen bringen außerdem den Befundbericht der letzten Gesundheitsuntersuchung mit.
Die Anamnese soll sich an Empfehlungen für die Ernährungsbetreuung im Sport (z. B. IOC Consensus Statements) orientieren und u. a. folgende Informationen erfassen:
- Allgemeine Daten (z. B. Kontaktdaten)
- Sportart, Disziplin, Trainingsumfang pro Woche, Saisonphase
- Anthropometrische Daten wie Größe, Gewicht,Körperfettanteil, fettfreie Masse
- Gesundheitsbezogene Daten (Allergien, chronische Erkrankungen, Verletzungen)
- Ernährungsbezogene Daten (z. B. Ernährungsform,Vorlieben)
- Persönliches Ziel / Erwartungen an die Beratung
- Der*die Eernährungsberater*in soll Athlet*innen mit auffälligen Screeningbögen oder problematischer Anamnese eine standardisierte Verzehrdokumentation mit softwaregestützter Analyse, die auf dem Bundeslebensmittelschlüssel (BLS) basiert, anbieten. Die Verzehrdokumentation kann, je nach Fragestellung, mit verschiedenen Methoden erfolgen.
- 3- bzw. 7-Tage-Wiegeprotokoll
- Verzehrhäufigkeitsfragebogen (FFQ)
- Qualitative Erfassung für einen Trainingstag
Weitere notwendige Erhebungen ergeben sich in Anhängigkeit der Frage- oder Problemstellung (z. B. Ermitteln der Energieverfügbarkeit bei Verdacht auf RED-S).
Um die Qualität der Ernährungsanalyse zu erhöhen und Fehler wie Over- und Underreporting zu reduzieren, können Athlet*innen auch ergänzend Fotos der verzehrten Lebensmittel machen und den EBs schicken. Für die Protokollierung sollte der Zeitraum möglichst so gewählt sein, dass die üblichen Verzehrgewohnheiten widerspiegelt werden.
- Dazu ist weiterhin ein Aktivitäten- oder Trainingsprotokoll bzw. eine Abfrage des aktuellen Trainingsplans notwendig, um den Energiebedarf auf der Grundlage von Ruhe- und Leistungsumsatz einschätzen zu können.
- Der Ruheumsatz kann geschätzt, rechnerisch bestimmt oder durch indirekte Kalorimetrie gemessen werden.
- Die Messung des Körperdepotfettanteils stellt eine sinnvolle Voruntersuchung für die Ernährungsberatung dar. Die Erhebung erfolgt mittels wissenschaftlich geprüfter Methoden.
- Die Auswertung und ggf. kontinuierliche Beratung und Betreuung kann sowohl im Rahmen einer Sprechstunde in Präsenz oder online über E-Mail, App oder Videokonferenz erfolgen.
- Bei der Umsetzung individueller, flexibler oder fester Pläne sollen die Athlet*innen generell begleitet werden, sodass auf das Feedback entsprechend reagiert und evtl. Alternativen gefunden werden können.
Um Athlet*innen vor ernährungsbezogenen Gesundheitsrisiken im Sport zu schützen bzw. diese zu minimieren, soll der Olympiastützpunkt bzw. Sportverband die apparativen und räumlichen Voraussetzungen für eine qualifizierte, wissenschaftlich fundierte und den Anforderungen des Spitzensports entsprechende Ernährungsbetreuung schaffen und hierfür erforderliche Erhebungsinstrumente, Hard- und Software sowie Kommunikationsmittel und -plattformen zur Verfügung stellen.
Die Ernährungsberater*innen sollen sich hierfür auch mit Akteuren benachbarter Fachdisziplinen vernetzen, um sowohl doppelte Erhebungen als auch Mehrfachanschaffungen von Geräten etc. zu vermeiden. Innerhalb eines Olympiastützpunkts bzw. Sportverbandes sollen Ernährungsberater*innen die vorhandene Ausstattung in Absprache mit dem Team nutzen können.
Die Teambetreuung richtet sich in der Regel an eine Gruppe von Personen einer Sportart oder Disziplin, welche homo- oder heterogen aus Athlet*innen, Trainer*innen, Mediziner*innen und Mannschaftsköchen bestehen kann. In selteneren Fällen kann die Teambetreuung auch sportart- oder disziplingruppenübergreifend stattfinden, beispielsweise bei der Vorbereitung auf Großevents oder im Rahmen der Versorgung verschiedener Disziplinen in einem Teamhotel. Des Weiteren kann sich die Betreuung gezielt an Kleingruppen innerhalb eines Teams, beispielsweise ausschließlich an Athletinnen, verletzte oder erkrankte Athlet*innen oder Kaderneuzugänge, richten. Betreuungsinhalte, welche die gesamte Gruppe betreffen, können hierdurch kosten- und zeiteffizient an mehrere Personen gleichzeitig vermittelt werden, wodurch Ressourcen eingespart werden können. Bei Anwesenheit von Personen mit verschiedenen Rollen innerhalb eines Teams (z.B. Athlet*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen), kann die Teambetreuung genutzt werden, um Konsens zu schaffen. Zudem kann die Teambetreuung dank der entstehenden Gruppendynamik Informationen hervorbringen, die in der Individualbetreuung nur schwer zugänglich sind.
Die Teambetreuung soll für Bundeskaderathlet*innen (ab NK1) durch die Ernährungsberatung angeboten werden. Bei Nachwuchsathlet*innen (NK2) kann die Teambetreuung auf Anfrage des Sportverbandes oder Olympiastützpunkte durch die Ernährungsberater*innen angeboten werden. Die Team- oder Gruppenbetreuung kann im Rahmen von Trainingslagern oder Lehrgangsmaßnahmen im In- oder Ausland, bei Wettkämpfen, während des Heimtrainings am örtlichen Olympiastützpunkt sowie online umgesetzt werden und kann folgende übergeordneten Themen beinhalten:
- Erarbeitung und Anwendung übergreifender sowie sportart- und disziplinspezifischer Ernährungsstrategien
- Optimierung der Teamverpflegung auf Lehrgängen und bei Wettkämpfen
- Prävention ernährungsbezogener Gesundheitsrisiko
1. Erarbeitung und Anwendung sportart- und disziplinspezifischer Ernährungsstrategien
Für die Teambetreuung eignen sich zur Wissensvermittlung und Kompetenzerweiterung handlungspraktische Formate wie Workshops, interaktive Vorträge, Gruppengespräche und die begleitende Ausgabe von Informationsmaterialien (z. B. Poster, Handouts, Infografiken). Neben den sportart/-disziplinspezifischen Grundlagen der Ernährung können je nach Zielgruppe und Situation darüber hinaus auch weiterführende Themen wie beispielsweise der sichere und angemessene Einsatz von Sportnahrung und Nahrungsergänzungsmittel im Training und Wettkampf sowie deren Risiken für Gesundheit und Leistungsfähigkeit behandelt werden. Inhaltliche Gestaltung und die Schwerpunkte der Ernährungsbildung im Rahmen der Teambetreuung sollten sich je nach Sportart, Kadergruppe und Saisonzeitpunkt unterscheiden und können unter anderem folgende Themenbereiche umfassen:
- Grundlagen der Sporternährung
- Ernährung auf Reisen und in ausgewählten Ländern
- Wettkampfernährung
- Kritische Nährstoffe unter Berücksichtigung (extremer) Umweltbedingungen
- Nutzen und Risiken beim Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln
- Geschlechtsspezifische und/oder gendersensible Frage- und Problemstellungen der Sporternährung
Im Rahmen der Teambetreuung bietet sich zudem die Möglichkeit, die konkrete, anwendungsbezogene Praxistauglichkeit theoretisch-wissenschaftlicher Ernährungsempfehlungen unter Trainings- oder Wettkampfbedingungen in der Praxis zu untersuchen und hieraus konkrete Rückschlüsse für die Gruppen- oder Individualbetreuung zu ziehen. Dies kann durch Kleinprojekte im Team, wie zum Beispiel die Erfassung von Flüssigkeitsverlusten und effektiven Rehydratationsmaßnahmen während eines Trainingslagers im Sommer ebenso beinhalten wie die Umsetzbarkeit des internationalen Konsens der Kohlenhydratzufuhr bei Ausdauerbelastungen trotz praktischer Hürden im Wintersport erfolgen. Neben neuen Erkenntnissen für die Sportpraxis können neue Ernährungsstrategien durch die direkte Anwendung in der Praxis nachhaltiger implementiert werden. Daher sollten die Sportverbände und Olympiastützpunkte den Ernährungsberater*innen im Sinne der Athlet*innen die Möglichkeit geben und die Voraussetzungen schaffen, evidenzbasierte Ernährungsstrategien unter Trainings- und Wettkampfbedingungen in der Praxis zu untersuchen.
2. Optimierung der Teamverpflegung auf Lehrgängen und bei Wettkämpfen
Ein weiterer Bestandteil der Teambetreuung bezieht sich auf die bedarfsgerechte Versorgung von Athlet*innen bei Wettkämpfen und Lehrgängen. Lehrgange und Trainingslager bieten sich für periodisierte Ernährungsstrategien an, um spezifische Trainingsziele durch eine adaptierte Energie- und Nährstoffzufuhr zu unterstützen. Im Kontext der Wettkampfernährung treten akute, sportartspezifische Maßnahmen zur Leistungsoptimierung in den Vordergrund. Hierbei spielt neben der inhaltlichen Konzeption und Ernährungsplanung auch die Organisation der Verpflegung vor Ort eine entscheidende Rolle, um eine optimale Ausgangssituation für die betreute Mannschaft zu schaffen. Besonders bei Trainingslagern und insbesondere Wettkämpfen im Ausland, sollten im Vorfeld ein Status-Quo der Gegebenheiten vor Ort erfasst und mögliche Einschränkungen bei der Versorgung berücksichtigt werden. Die Teamverpflegung vor Ort kann hierbei unterschiedlich gestaltet sein, wobei die Verpflegung in Teamhotels, die Eigenversorgung durch das Team oder die Verpflegung durch einen eigenen Mannschaftskoch die häufigsten Szenarien darstellen, welche sich mit Bezug auf Optimierungsmöglichkeiten bei der Ernährungsplanung (siehe Grafik 1). Auch wenn die Voraussetzungen und die Qualität der Versorgung auf Reisen je nach Budget und Reiseland unterschiedlich ausfällt, können Ernährungsberater*innen in verschiedenen Szenarien dennoch Hilfestellung für die Teams leisten. Aus organisatorischer Sicht gilt es zu beachten, dass die Verpflegung bei Wettkämpfen in einigen Fällen (z. B. Großevents) durch den Veranstalter organisiert wird, während die Verantwortung im Rahmen der Lehrgangsorganisation beim Verband und/oder dem entsprechenden Team selbst liegt. Hinweise zur Optimierung von Teamverpflegung auf Lehrgängen und bei Wettkämpfen ist in Tabelle 1 dargestellt.
3. Prävention ernährungsbezogener Gesundheitsrisiken
Zu den Ernährungsstrategien im Rahmen der Teambetreuung können des Weiteren wissenschaftlich belegte Konzepte zur Prävention von ernährungsbezogenen Gesundheitsrisiken gehören, welche zu kurz- oder langfristigen Trainings- und Wettkampfausfällen führen. Bei auffälligen oder unklaren Ergebnissen der Ernährungsanamnese, -screening und -analyse sollte zur weiterführenden Beurteilung des Nährstoffstatus eine Labordiagnostik notwendig sein. Die Labordiagnostik soll im interdisziplinären Betreuungsteam zwischen Ernährungsberater*in und Mannschaftarzt/-ärztin besprochen werden. Als Grundlagen des labordiagnostischen Ernährungsassessments soll der internationale, aktuelle wissenschaftliche Konsens herangezogen werden (Larson-Meyer DE, 2018). Weitere gesundheitliche Risiken können im Kontext des relativen Energiedefizits im Sport, dem Gewichtsmanagement, insbesondere in gewichtssensiblen Sportarten, sowie durch Sporttreiben unter extremen Umweltbedingungen (z.B. sehr hohe Temperaturen) entstehen. Ernährungsberater*innen sollten über die Teambetreuung primäre Prävention zu den Themenbereichen, welche die betreute Sportart oder Disziplin betreffen, betreiben. Das Vorgehen soll sich hierbei am internationalen Konsens orientieren (Burke LM, et al. 2021; Torstveit MK et al. 2023). Die Ernährungsberater*innen können verschiedene Tools zur Wissensvermittlung nutzen und sollten das Umfeld der Athlet*Innen (medizinisches Personal, Trainer*innen, Eltern, Partner*innen) mit einbinden. Des Weiteren sollten in der Teambetreuung die Faktoren Kaderstatus, Geschlecht, Sportart und auch das Alter der Zielgruppe berücksichtigt werden. Hierbei ist insbesondere der Übergang in die Pubertät zu beachten, der eine kritische Phase darstellt. Die Kommunikation mit dieser Zielgruppe sollte sich auf Themen wie Veränderungen der Körperform und Körperzusammensetzung, biologische Reifung und deren Zusammenhang mit der sportlichen Leistung sowie dem Umgang mit Gruppendruck und Schönheitsidealen konzentrieren. Die Ernährungsberater*innen sollen über die Teambetreuung zu einem Umfeld beitragen, welches ein positives Körperbild im Leistungssport fördert.
Eine qualitativ hochwertige Ernährungsbetreuung von Leistungssportlerinnen – sowohl im Nachwuchs- als auch im Spitzensport auf Weltklasseniveau – erfordert den gezielten Auf- und Ausbau von Fachwissen und praktischen Kompetenzen. Diese müssen durch ausgewiesene Expertinnen systematisch in den Trainingsalltag der Athletinnen sowie in das Umfeld weiterer zentraler Akteurinnen im Leistungssport integriert werden.
Im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung spielen insbesondere die Häuser der Athletinnen sowie sportnahe Verpflegungseinrichtungen eine zentrale Rolle. Als Orte informellen und modellhaften Lernens bieten sie ideale Bedingungen, um Ernährungskompetenz praxisnah zu vermitteln. Hier setzen begleitende Workshops an, die von Ernährungsberaterinnen der Olympiastützpunkte und Spitzenverbände mit standardisierten Modulen angeboten werden. Ziel ist es, die ernährungsbezogenen Kenntnisse sowohl bei den Athlet*innen als auch beim Betreuungspersonal und Küchenpersonal gezielt zu erweitern. Die in diesen Workshops gewonnenen Erkenntnisse können anschließend in der individuellen Betreuung vertieft und gefestigt werden.
Athlet*innen erhalten mit ihrer Aufnahme in den Bundeskader über die Olympiastützpunkte, die Laufbahnberatung oder im Rahmen der sportmedizinischen Eingangsuntersuchung gezielte Informationen zu diesem Angebot.
Vernetzung und Austausch unter Expert*innen
Ein kontinuierlicher Wissenstransfer findet im täglichen Austausch der Ernährungsfachkräfte über unterschiedliche Formate statt. Eine zentrale Plattform dafür kann das „DOSB-Leistungssportwissensnetz“, das als digitale Community verschiedene Möglichkeiten für den fachlichen Austausch bietet.
Darüber hinaus ist ein interdisziplinärer Austausch zwischen den verschiedenen Fachbereichen im Leistungssport (z. B. Bundestrainer*innen, Pädagog*innen, Psycholog*innen, Mediziner*innen, Physiotherapeut*innen, Ernährungsberater*innen) essenziell. Dieser sollte durch die Spitzenverbände und Olympiastützpunkte gezielt gefördert und strukturell verankert werden. Insbesondere bei komplexen gesundheitlichen Themen wie RED-S, das durch eine hohe Prävalenz und vielfältige Symptome gekennzeichnet ist, ist eine enge fachübergreifende Zusammenarbeit unabdingbar. Auch das IOC empfiehlt ausdrücklich eine interdisziplinäre Herangehensweise bei gesundheits- und leistungsbezogenen Fragestellungen im Sport.
Digitale Lernangebote und Weiterbildung
Zur nachhaltigen Wissensvermittlung bei Nachwuchs- und Kaderathlet*innen bietet sich ergänzend die Einbindung von digitalen Bildungs- und E-Learning-Plattformen an, die eine flexible und individuelle Wissensauffrischung in verschiedenen Bereichen der Sporternährung ermöglichen.
Für den fachlichen Austausch und die interne Weiterbildung treffen sich die Ernährungsberater*innen der Olympiastützpunkte und Spitzenverbände zwei- bis dreimal jährlich auf Einladung des DOSB – in Präsenz oder digital. Eine jährliche Teilnahme wird empfohlen. Diese Tagungen dienen neben dem Wissenstransfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse auch der Netzwerkpflege innerhalb der Fachgruppe. Externe Fortbildungen über etablierte Institutionen und Konferenzen (z. B. ACSM, ISENC, DGE, VDOE) sollten regelmäßig genutzt werden, um neueste wissenschaftlich fundierte Inhalte in die Betreuungspraxis zu überführen.
Für das Küchenpersonal wird ein- bis zweimal jährlich eine gezielte Fortbildung für Küchenleiter*innen angeboten, organisiert durch den DOSB in enger Zusammenarbeit mit den Ernährungsberater*innen.
Dokumentation und Wissenssicherung
Zur Sicherung des fachlichen Wissens und zur strukturierten Nachvollziehbarkeit des Beratungsverlaufs soll die Arbeit der Ernährungsberater*innen sorgfältig dokumentiert werden – selbstverständlich unter Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen. So können Inhalte und Empfehlungen systematisch aufgezeichnet und bei Folgeberatungen oder im Falle eines Personalwechsels effizient weitergeführt werden.
Die Hauptaufgabe der Ernährungsberater*innen soll darin liegen, die Athlet*innen bei der individuellen Ernährung und somit Leistungsentwicklung zu unterstützen. Der*die Ernährungsberater*in soll Ansprechperson für alle Bereiche der Sporternährung und in ernährungsrelevanten Fragestellungen am Olympiastützpunkt und Spitzenverband für die Athlet*innen, deren Eltern und weitere Akteure sein. Dazu gehören: Trainer*innen, Sportmediziner*innen (Spitzenverband/IAT/Olympiastützpunkt), Physiotherapeut*innen, Psycholog*innen, Psychiater*innen, Sozialpädagog*innen (HdA), Sportdirektor*innen, die Olympiastützpunkt-Leiter*innen, Olympiastützpunkt-Laufbahnberater*innen und andere Olympiastützpunkt-Betreuungsbereiche, Trainingswissenschaftler*innen, Bundestrainer*innen Wissenschaft, sowie für Schulleitung, Internatsleitung und Küchenleitung (Internat, Schule, Sportschulen, Landessportbund, Bundesstützpunkt) von im regionalen Umfeld angesiedelten Betreuungseinrichtungen des Leistungssports.
Qualifikation des Ernährungsberaters am Olympiastützpunkt/in den Spitzenverbänden
Grundqualifikation
Die angegebene Bachelor- und Masterstudiengänge sind im Einzelfall zu prüfen. Sie sollen einen Schwerpunkt im Bereich (Sport)Ernährung haben und dieser Bereich soll einen Umfang von 25 ECTS haben.
- Oecotropholog*in
- Ernährungswissenschaftler*in
- Diätassistent*in
- Ernährungsmediziner*in
- Bachelor- / Master-Studiengang „Diätetik“ oder „Ernährungsmedizin und Diätetik“ oder "Ernährungstherapie/Clinical Nutrition/Dietetics“
- Bachelor Ernährungsberater*in
- Bachelor of Arts Ernährungsberatung/Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHFPG); zusätzlich Master of Arts Prävention und Gesundheitsmanagement mit den Schwerpunkten Sporternährung und Sportpsychologie
- Studiengang „M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung“ der DSHS Köln
Zusatzqualifikation (bei Neueinstellungen):
Die Fortbildungen sollen einen Umfang von 5 ECTS haben.
- 1 Jahr Berufserfahrung in der Ernährungsberatung
- Spezialfortbildung „Sporternährung“ (z. B. DSHS Coach für Sporternährung, Sporternährung (CAS) der FH Bern, IOC-Diploma, abgeschlossener Masterstudiengang in Sporternährung), Zusatzqualifikationen im Bereich Sporternährung z. B. an der ETH organisiert über die SSNS (Swiss Sports Nutrition Society) oder der TH Deggendorf (Zusatzqualifikation im Wahlpflichtfach Sporternährung im Studiengang „Angewandte Sportwissenschaften“)
- Regelmäßige Teilnahme an den DOSB-Tagungen Sporternährung
- Zertifizierung der Ernährungsberater*innen wird empfohlen. So kann die Betreuung der Landeskader- und NK2-Athlet*innen über die Bezuschussung durch die Krankenversicherungen gewährleistet werden. Mögliche Institutionen für die Zertifizierung: DGE, VDD, VDOE, VFED, E-Zert
- Ernährungsmedizinische Fortbildung (Bundesärztekammer oder Deutsche Akademie für Ernährungsmedizin)
- Kommunikationsfähigkeit, Empathie, Teamfähigkeit, Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit, (zeitliche) Flexibilität und Reisebereitschaft.
Aufgaben in der Gemeinschaftsverpflegung:
- Mitarbeit im Qualitätsmanagement der Gemeinschaftsverpflegung
- Planung, Überprüfung und Kontrolle der Gemeinschaftsverpflegung in den regionalen Einrichtungen des Sports, wie den Eliteschulen des Sports, Wohnheimen, Sportschulen (z. B. Mitarbeit in Verpflegungsgremien, im Kompetenzteam Verpflegung, Kontrolle der Speisepläne, Schulung des Küchenpersonals)
- Überprüfen und Planen der Versorgung in Verpflegungseinrichtungen anhand sportgerechter Standards, siehe dazu „Leistungskatalog und Qualitätskriterien für das Verpflegungsangebot in Einrichtungen des deutschen Spitzensports“
- Nährstoffauswertung des Mahlzeitenangebots und Zusammenarbeit mit Catering-Unternehmen/Küchenpositionen der Sportrestaurants/Internatsküchen
- Durchführung der Qualitätskontrolle im Jahresabstand
Aufgaben in der Individualbetreuung:
- Individualberatung von Athlet*innen der OK bis NK1, die dem Olympiastützpunkt/Spitzenverband zugeordnet sind (Betreuung von NK2-Athlet*innen = Einzelfallentscheidung) zu den jeweils individuellen Zielsetzungen
- Computergestützte Analyse von Ernährungsprotokollen hinsichtlich Lebensmittelqualität und -quantität sowie der Mikro- und Makronährstoffzufuhr
- Auswertung von Aktivitäts- und Trainingsprotokollen unter ernährungsbezogenen Gesichtspunkten
- Messung und Interpretation der Körperzusammensetzung, optimalerweise stationär und im Feld
- Kalkulation des sportartspezifischen Energie- und Nährstoffbedarfs und dessen Adaptation an individuelle Faktoren (Größe, Gewicht, aktuelle Trainingsbelastung u. a.)
- Erstellung von Ernährungsplänen
- Erfassung des Flüssigkeitsstatus (z. B. Messung des Flüssigkeitsverlustes während der Belastung/Bestimmung der Schweißrate, der Urindichte, der Flüssigkeitszufuhr)
- Beratung ggf. der Eltern bzw. des Betreuer*innenteams
Aufgaben in der Gruppen-/ Teambetreuung:
- Gruppenbetreuung von Athlet*innen z. B. in Workshops in Theorie (z. B. Lernort Speisesaal) und Praxis (z. B. Kochworkshop)
- Saisonbegleitende Betreuung von Trainingsgruppen im regionalen Einzugsbereich des Olympiastützpunkt und der Spitzenverband
- Beratung von Trainer*innen zugeordneter Trainingsgruppen bei der Verpflegungsplanung in Trainingslagern, bei Wettkampfreisen und Auslandsreisen
- Bereitstellung von neutralen, sachlichen und verständlichen Informationen für alle Schulungs-Teilnehmenden
- Beratung der Olympiastützpunkte und Spitzenverbände bei der Auswahl von Sponsoren im Ernährungsbereich
- Spezialbetreuung z. B. Begleitung auf Lehrgängen und/oder Wettkämpfen
- Zentrale Betreuung der Nationalteams an des Bundesstützpunkten
Aufgaben im Wissenstransfer:
- Fortbildungsangebot im Bereich sportgerechte Ernährung für alle Mitarbeiter*innen in den Verpflegungseinrichtungen des Sports
- Mitarbeit/Schulungen/Kommunikation im interdisziplinären Team des Olympiastützpunkts oder Spitzenverbands/Sportmedizin
- Dokumentation und Kommunikation durchgeführter Maßnahmen/Arbeitsschritte zur “Wissenssicherung” und Informationsweitergabe bei Personalwechsel
Instrumente und Methoden, die für die Ernährungsberatung an Olympiastützpunkten und in den Spitzenverband wichtig sind und vom Ernährungsberater*in beherrscht werden sollen:
- Ernährungsanalyse (computergestützte Auswertung von Ernährungsprotokollen). Dazu gehören Analyse der Energie- und Nährstoffzufuhr anhand von Ernährungsprotokollen (Wäge-, Schätz- und Fotoprotokollen), FFQs, 24 h Recall u. a. (individuell z. B. zur Gewichtsreduktion, Muskelaufbau, Wettkampf, für Teams z. B. Verpflegung im Trainingslager, bei Auslandsaufenthalten)
- Evidenzbasiertes Arbeiten unter Berücksichtigung aktueller, nationaler und internationaler Positionspapiere und Übersichtsarbeiten
- Evaluation der durchgeführten Maßnahmen
- Didaktisches Methodenportfolio: Kompetenzen in verschiedenen Beratungssituationen und –settings
Die Dokumentation der geleisteten Tätigkeiten in allen Arbeitsbereichen o. g. vier Betreuungsbereiche ist Aufgabe der Ernährungsberatung. Sie ist von den Ernährungsberater*innen selbstständig durchzuführen und Bestanteil der honorierten Arbeit für den Olympiastützpunkt/Spitzenverband. Sie dient dem Nachweis der Tätigkeit sowie der Weitergabe von Informationen an neue Kolleg*innen am Olympiastützpunkt oder im Spitzenverband bei Verstärkung des Teams oder bei Neubesetzung der Position.

Die Vergütung sollte immer in einem Kooperationsvertrag festgehalten werden. Grundlage dafür sollten die festgelegten Sätze der entsprechenden Berufsverbände sein (z.B. VDOE, VDD,...).
Die Tabelle kann Bestandteil eines Kooperationsvertrags mit differenzierter Leistungsvereinbarung sein und kann als Musterbeispiel dienen. Die Kalkulation sollte auf Basis des vereinbarten Stundensatzes erfolgen.