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DOSB fordert Nachbesserungen bei Sportstättenförderprogramm

Der DOSB fordert Nachbesserungen beim neuen Sportstättenförderprogramm, damit Vereine und Kommunen die Mittel effizient und bedarfsgerecht nutzen können.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

17.10.2025

Sanierte Sporthalle

Die Sportinfrastruktur in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen. Nach jüngsten Erhebungen des Deutschen Instituts für Urbanistik (im Auftrag der KfW) sehen rund 60 Prozent der Kommunen einen gravierenden oder nennenswerten Investitionsrückstand bei Sporthallen; im Bereich der energetischen Sanierung von Sportstätten sprechen sogar über 90 Prozent von dringendem Handlungsbedarf. Der organisierte Sport verfügt über eine einzigartige gesellschaftliche Gestaltungskraft – er erreicht Menschen in allen Lebenslagen, fördert Zusammenhalt und Gesundheit und schafft Räume, in denen Teilhabe und Integration täglich gelebt werden.

Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder in den vergangenen Monaten mehrere Förderinstrumente für den Sportstättenbau auf den Weg gebracht:

1. Investitionen in Sportstätten aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“

Auf Grundlage des neuen Bundesgesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen sollen aus dem Sondervermögen insgesamt bis zu einer Milliarde Euro in die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten fließen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat dazu bereits 333 Millionen Euro für den Sport freigegeben – aufgeteilt in 5 Millionen Euro im Jahr 2025 sowie Verpflichtungsermächtigungen über weitere 328 Millionen Euro bis 2028. Zuständig für die Durchführung ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Dieses Programm stellt die Fortführung und Bündelung bisheriger Förderlinien wie der „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ dar.

2. Ergänzende Förderlinien der Länder und Kommunen

Durch das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes erhalten die Länder rund 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen. Auch hier sind Investitionen in Sportanlagen ausdrücklich möglich – auf Initiative der Sportministerkonferenz und des Bundesrates wurde der Gesetzentwurf entsprechend geöffnet. Der DOSB fordert, dass 10 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen der Länder jährlich dem Sport vorbehalten werden – als struktureller Sockel, um infrastrukturelle Defizite nachhaltig zu adressieren. 

Nur wenn beide Programme kumulativ wirken – das neue Sportstättenprogramm (die „Sportmilliarde“) und eine nennenswerte Verankerung eines Sportanteils im Sondervermögen der Länder – kann dem Sanierungsstau im Sport wirksam begegnet werden.

Am Donnerstag (16. Oktober) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Projektaufruf für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ veröffentlicht. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßt, dass das Bundesbauministerium zügig ein neues Sportstättenförderprogramm auf den Weg gebracht hat, um die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags freigegebenen 333 Millionen Euro Fördermittel für den Sport bereitzustellen. Dies ist ein wichtiges Signal für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur in Deutschland.

Gleichwohl bleibt festzuhalten: Entscheidend für den Erfolg des Programms wird sein, ob die Mittel fair und transparent verteilt werden und tatsächlich dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden – in den Vereinen und Kommunen, die tagtäglich Sport für Millionen Menschen ermöglichen. Aus Sicht des organisierten Sports wurden bei der Ausgestaltung des Programms zentrale Empfehlungen des DOSB nicht hinreichend berücksichtigt.

Aus Sicht des DOSB besteht Nachbesserungsbedarf bei folgenden Punkten:

Nachbesserungsbedarf

Vereine müssen ausdrücklich als Zuwendungsempfänger zugelassen werden – nicht nur über den Umweg kommunaler Trägerschaft. Dafür muss die Antragstellung und -abwicklung deutlich vereinfacht werden.

Das Programm sollte seiner Ankündigung als Modellprojekt zur Entbürokratisierung gerecht werden. Die Förderrichtlinie muss vereinfacht, Fristen verlängert, Verfahren verschlankt und die Mittel an die Kommunen pauschal zugewiesen werden. So hatten es die Bundestagsfraktionen im September beim Beschluss des neuen Programms angekündigt.

Der Auswahlprozess sollte unter Darlegung transparenter sportfachlicher Entscheidungskriterien und Einbeziehung sportfachlicher Expertise – etwa durch DOSB, Landessportbünde und Sportverbände – erfolgen.

Der Mindestförderbetrag muss weiter abgesenkt werden, um auch kleinere, vereinseigene Projekte im Sinne einer Mikroförderung zu ermöglichen.

Die Bereitstellung der Mittel sollte über Verpflichtungsermächtigungen schon über 2028 hinaus gesichert werden, um Kontinuität und Planungsspielraum zu gewährleisten.

Positiv ist, dass künftig auch Sportfreianlagen förderfähig sind – ein Schritt, der dem wachsenden Bedarf an offenen und niedrigschwelligen Bewegungsräumen gerecht wird.

Es ist hochgradig enttäuschend, dass die Ankündigung des neuen Programms als „Modellprojekt zum Bürokratieabbau“ nicht ansatzweise eingelöst wurde, wie es sowohl im Koalitionsvertrag als auch durch den Haushaltsausschuss wie folgt angekündigt war: „Gleichzeitig wird dieses Programm Modellprojekt zum Bürokratieabbau sein. Die Förderrichtlinien werden deutlich vereinfacht und verschlankt. Die Kommunen sind Partner auf Augenhöhe. Der Bund weist ihnen die Fördermittel pauschal zu.“ Die angekündigte Vereinfachung der Förderrichtlinien wäre ein echter Fortschritt für mehr Effizienz und Wirkung staatlicher Förderprogramme. Für viele Vereine ist die kurze Antragsfrist ein KO-Kriterium. Aber auch die Kommunen werden dadurch vor Herausforderungen gestellt.

DOSB-Appell

Der DOSB appelliert an das Bundesbauministerium und die Mitglieder des Haushaltsauschusses, die Expertise des organisierten Sports in den weiteren Prozess einzubeziehen. Nur gemeinsam kann es gelingen, die Sportstättenförderung praxistauglich, gerecht und zukunftsfähig zu gestalten – im Interesse von Millionen Sportlerinnen und Sportlern in Deutschland. Vor allem muss im Haushalt 2026 nun auch die nächste Millionentranche fest verankert werden, damit das Versprechen einer echten Sportmilliarde – am besten jährlich – auch eingelöst wird.

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