Sanieren, modernisieren, durchstarten: Jetzt Fördermittel für Sportstätten sichern
Der Bund stellt 333 Mio. Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten bereit. Pro Projekt sind bis zu 8 Mio. Euro Förderung möglich. Sportvereine sollten jetzt ihre Kommune ansprechen, denn das Förderportal öffnet am 10. November.

17.10.2025

Sportvereine aufgepasst: Ein neues Förderprogramm des Bundes steht bereit, um eure Kommunen bei der Sanierung von maroden Sportstätten finanziell zu unterstützen.
Am Donnerstag, 16. Oktober, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Projektaufruf für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ vorgestellt.
Für den Projektaufruf 2025/2026 sind Mittel in Höhe von 333 Millionen Euro veranschlagt.
Und ihr habt die Möglichkeit, über eure Kommunen Projekte einzureichen.
Wenn euer Verein also eine Sportstätte nutzt oder besitzt, die dringend saniert werden sollte, dann meldet euch so bald wie möglich bei eurer Kommune, um den Projektantrag auf den Weg zu bringen.
Wir erklären euch, wie das geht.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Anlagen und Gebäude, die hauptsächlich der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile (also z.B. Bodenbeläge, Prellschutzwände) und zweckdienliche Folgeeinrichtungen (wie z.B. Tribünen und Umkleidekabinen). Das umfasst neben Gebäuden (wie z.B. Turnhallen, Schwimmbäder oder Funktionsgebäuden) auch Freibäder und Sportfreianlagen wie bspw. Sport- und Tennisplätze.
Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb sie nach der Modernisierungsmaßnahme bestimmte energetische Standards erfüllen müssen, um förderfähig zu sein.
Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen kann ebenfalls gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen).
Aber: Das bedeutet nicht, dass Sportvereine nichts tun können.
Denn: Sportvereine können und sollten ihre Kommunen auf das Förderprogramm ansprechen und Projekte vorschlagen. Oftmals liegen die Gebäude und Sportanlagen der Vereine ja ohnehin in der Hand der Kommune.
Sollte ein Verein eine vereinseigene Sportstätte für ein Projekt vorschlagen wollen, ist das auch möglich. Allerdings muss auch hier der Weg über die Kommune genommen werden. Der Verein kann die Förderung nicht selbst beantragen. Sollte das Projekt des Vereins angenommen werden, müsste die Kommune das Geld dann an den Verein weiterleiten.
Wie wird gefördert?
Der Bund steuert zu jeder Projektförderung mindestens 250.000 Euro bei. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro.
Aufgeteilt wird die Projektförderung folgendermaßen: Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Teil, den die Kommunen selbst beisteuern müssten, beträgt also mindestens 55 Prozent.
Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn bei der Kommune eine Haushaltsnotlage vorliegt. Dann beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 Prozent; der kommunale Eigenanteil reduziert sich entsprechend auf 25 Prozent.
Während die Mittel aus dem Förderprogramm nicht mit anderen Förderungen des Bundes kombiniert werden können, haben Kommunen aber trotzdem die Möglichkeit, Förderprogramme der Länder gleichzeitig zu nutzen. Es ist also möglich, die Förderung des Bundes aus dem Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit Förderungen insbesondere aus Landesförderprogrammen zu kombinieren. Damit kann der Eigenanteil der Kommune weiter gesenkt werden.
Wann wird gefördert?
Die Kommunen können ihre Interesse an einer Förderung eines Projekts bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal des Bundes einreichen.
Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein und dann auch hier verlinkt werden. Schaut also gerne ab dem 10. November nochmal hier vorbei.
Im Februar 2026 entscheidet dann der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projektskizzen.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung möchte außerdem eine digitale Informationsveranstaltung durchführen. Der Termin ist aktuell noch nicht bekannt.
Ab dem 3. November wird eine Telefon-Hotline für Fragen zum Projektaufruf freigeschaltet. Zudem soll es ein FAQ zum Programm und zum Projektaufruf geben.
Auch diese Informationen werden wir euch hier verlinken, sobald sie online sind.
Was sollte ich jetzt zu tun?
Wenn ihr ein Sportverband seid: Teilt den Projektaufruf mit euren Vereinen und macht sie auf die Möglichkeiten aufmerksam, dass ihre Kommunen bei Projekten zur Sanierung von Sportstätten gefördert werden können.
Wenn ihr ein Sportverein seid: Sprecht mit eurer Kommune über mögliche Projekte. Wenn euer Verein einen Investitionsbedarf für eine vereinseigene Sportstätte hat oder für eine Sportstätte, die sich in kommunaler Hand befindet, solltet ihr so bald wie möglich auf euren Bürgermeister, Landrat, Stadt- und Gemeinderat und die Verwaltungen zugehen, um sie von der Teilnahme am Verfahren für die Interessenbekundung (digitales Portal ab dem 10. November geöffnet) zu überzeugen.
Auch solltet ihr eurer Kommune sagen, dass der Eigenanteil von mindestens 55 Prozent weiter reduziert werden kann, indem man die Förderung des Bundes mit weiteren Fördermitteln kombiniert. Insbesondere durch die Mittel, die den Ländern aus dem Ländersondervermögen zur Verfügung stehen, ergeben sich hier große Chancen, von diesem neuen Programm mit möglichst geringem kommunalen Eigenanteil zu profitieren.
Was unternimmt der DOSB?
Wir werden im politischen Berlin vor allem weiterhin dafür kämpfen, dass es nicht bei den 333 Millionen bleibt.
Wir fordern weiterhin die volle Sportmilliarde und das am besten jährlich. Denn wir wissen, dass zahlreiche Sportstätten im ganzen Land auf eine dringend benötigte Sanierung und Modernisierung warten.
Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Vereine mit vereinseigenen Sportstätten auch direkt antragsberechtigt sind und dass das gesamte Förderverfahren dringend entbürokratisiert werden muss.
Es gibt also noch einiges zu tun. Unser ganzes Statement zu Verbesserungsvorschlägen am Programm findet ihr hier.