Sanierung kommunaler Einrichtungen im Sport

Das Bundesbauministerium (BMWSB) hat den Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet.

Sportvereine können mit ihrer Kommune einen gemeinsamen Förderantrag für die Sanierung z.B. ihrer Sporthalle stellen. Foto: LSBNRW/Bowinkelmann
Sportvereine können mit ihrer Kommune einen gemeinsamen Förderantrag für die Sanierung z.B. ihrer Sporthalle stellen. Foto: LSBNRW/Bowinkelmann

Der Projektaufruf für das das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde am 19. Juni 2023 durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) veröffentlicht. 

Insgesamt stehen bis 2028 400 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der klimagerechten Sanierung, wobei Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder im Fokus stehen. Essenziell für eine mögliche Förderung ist das wesentliche Absenken der Treibhausgasemissionen. Ebenso müssen die Sanierungsmaßnahmen ein Vorbild hinsichtlich ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Bestandsgebäude sollten grundsätzlich erhalten bleiben, Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.  

Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet, antragsberechtigt und dementsprechend Förderempfänger. Sportvereine sind zwar nicht direkt antragsberechtigt, können aber mit ihrer Kommune einen gemeinsamen Förderantrag stellen. Bei einem positiven Bescheid würde die Kommune die Förderung entsprechend weiterleiten. Daher empfehlen wir den Sportvereinen, sich mit ihren Kommunen in Verbindung zu setzen, um von diesem Projektaufruf profitieren zu können. 

Das Förderverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. In der ersten Phase muss eine Interessensbekundung über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Zeitraum vom 30. Juni 2023 bis 15. September 2023 erfolgen. Hierfür muss eine erste Projektskizze online eingereicht werden. Bis zum 20. Oktober werden die für die Städtebauförderung zuständigen Landesressorts für eine Stellungnahme durch das BMWSB beteiligt. Voraussichtlich im November/Dezember 2023 erfolgt die Auswahl der Projekte, die für eine Förderung vorgesehen sind. Diese Projekte müssen in der zweiten Phase einen Zuwendungsantrag stellen und bis 2028 umgesetzt werden. 

Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Projekte müssen von den Kommunen bzw. Ländern oder Landkreisen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich bis maximal 45 % - bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 % - der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der aufzubringende kommunale Anteil liegt dann bei mindestens 55 % bzw. 25 % bei Kommunen in Haushaltsnotlage. 

Weitere Informationen zum Programm finden Sie einerseits in den FAQ sowie im Projektaufruf „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sowie auf der Homepage des DOSB und bei Christian Siegel (siegel(at)dosb.de) und Maike Weitzmann (weitzmann(at)dosb.de). 

(Quelle: DOSB)


  • Sportvereine können mit ihrer Kommune einen gemeinsamen Förderantrag für die Sanierung z.B. ihrer Sporthalle stellen. Foto: LSBNRW/Bowinkelmann
    Sportvereine können mit ihrer Kommune einen gemeinsamen Förderantrag für die Sanierung z.B. ihrer Sporthalle stellen. Foto: LSBNRW/Bowinkelmann