Zum Inhalt springen

15 Millionen Euro für Brandenburgs Sportstätten

Mit zusätzlichen 15 Millionen Euro unterstützt das Land Brandenburg bis 2019 den Bau sowie die Sanierung von vereinseigenen oder von Vereinen gepachteten Sportanlagen.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

09.03.2016

Die Förderung richtet sich an Vereine aus dem städtischen und berlinnahen Raum und ist Teil des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP). Landessportminister Günter Baaske, Finanzminister Christian Görke sowie Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes (LSB) Brandenburg, und LSB-Hauptgeschäftsführer Andreas Gerlach stellten das Programm am vorigen Freitag (4. März) in der Potsdamer Staatskanzlei vor.

„Das neue Förderprogramm ist eine wichtige Ergänzung zum Goldenen Plan Brandenburg, mit dem bereits der Bau und die Sanierung von Sportstätten im ländlichen Raum unterstützt wird“, sagte Wolfgang Neubert. „Nun können wir auch noch stärker im Verflechtungsraum aktiv werden, in dem viele Sportvereine aufgrund fehlender Kapazitäten bereits über Wartelisten verfügen. Mit dem Programm verbessern sich also nicht nur die Sportbedingungen für viele unserer mehr als 332.000 Mitglieder. Es können darüber hinaus noch zahlreiche weitere Sportinteressierte den Weg in unsere Vereine finden.“

Land und LSB wollen mit dem KIP den Kapazitätsengpässen in dicht besiedelten Gebieten wie dem Berliner Umland oder den Städten des Landes begegnen. Jährlich stehen dazu etwa 3,75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen dabei in Form von Zuschüssen (75 Prozent Landesförderung / 25 Prozent Eigenmittel) in den Kommunen für Baumaßnahmen eingesetzt werden. Finanzminister Görke: „Zu den 15 Millionen Euro kommen die Anteile der Kommunen hinzu. Damit werden Investitionen von insgesamt 20 Millionen Euro in den kommenden Jahren bis 2019 allein in Brandenburgs Sport- und Freizeitstätten ermöglicht.“ Für ihn gut angelegtes Geld: „Das Sport-KIP kommt dem Land gleich zweifach zugute. Zum einen erhalten die Brandenburgerinnen und Brandenburger bessere Bedingungen, um aktiv Sport zu treiben. Zum anderen investieren wir aber auch in die Zukunft des Landes.“

Die Antragsbewilligung und die Weitergabe der Fördermittel erfolgt bei vereinseigener Trägerschaft durch den LSB. Vereine müssen ihre Voranträge allerdings zunächst an den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund richten. Dieser erstellt anschließend eine Prioritätenliste, aus der der LSB die Förderprojekte auswählt. Geplant sind insgesamt zwei Förderetappen. Die Antragsfrist für die erste Etappe endet am 1. April 2016, für die zweite am 1. September 2017.

Hinweise zur ausführlichen Verfahrensregelung sowie alle notwendigen Formulare

(Quelle: LSB Brandenburg)

Title

Title