Bund stärkt Sportförderung im Haushalt 2026
In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses wurden die Bundesmittel für den Sport spürbar erhöht. Neben neuen Programmen für Sportstätten und Schwimmbäder profitieren auch der Leistungs- und Breitensport von zusätzlichen Investitionen. Ein Überblick über die wichtigsten Beschlüsse.

17.11.2025

Der Bund plant, die Förderung des Sports weiter auszubauen. In der 15-stündigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses haben die Abgeordneten der Koalition den Bundeshaushalt 2026 mit mehreren Änderungen beschlossen. Der Haushalt soll Ende November endgültig im Parlament verabschiedet werden. Nach Informationen aus dem Haushaltsausschuss und dem Bundeskanzleramt profitiert auch der Sport deutlich von den neuen Beschlüssen.
Für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten" wird eine weitere Tranche von 333 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigung freigegeben. Damit stehen in den nächsten Jahren insgesamt 666 Mio. Euro für dieses neue Programm zur Sportstättenförderung zur Verfügung.
Neu hinzu kommt ein Programm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder und -hallen in Höhe von insgesamt 250 Mio. Euro. Beide Programme werden aus dem Sondervermögen finanziert, vom Bundesbauministerium administriert und die zu fördernden Projekten vom Haushaltsausschuss ausgewählt.
Die Mittel im Kernhaushalt der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt steigen gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 27 Mio. Euro auf nun insgesamt 387 Mio. Euro an. Dieser Aufwuchs ermöglicht ein neues, über vier Jahre laufendes 20 Millionen Euro-Programm, um die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Die Umsetzung des Programms soll in Kooperation mit den in DSV und DLRG organisierten Schwimmvereinen und Sportbünden erfolgen. Für die Freigabe der Mittel durch den Haushaltausschuss ist noch ein Umsetzungskonzept des Bundeskanzleramtes erforderlich.
Im Sporthaushalt sinken die Mittel der Nicht-Olympischen Verbände um 140.000 Euro bei einem gleichzeitigen identischen Aufwuchs der institutionellen Förderung von Athleten Deutschland.
Vom Sondervermögen soll nun aber nicht nur der Breiten, sondern auch der Leistungssport profitieren: Für Investitionen in Sportstätten des Spitzensports sollen in den nächsten Jahren insgesamt 150 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt werden – beginnend mit drei Millionen Euro in 2026. Über die genaue Verwendung und die Verteilung der Mittel über die nächsten Jahre liegen allerdings noch keine Details vor.

Förderportal ist geöffnet!
Das Förderportal des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten" ist seit dem 10. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 geöffnet. Die Formularerstellung lässt sich ab sofort unter dem Reiter BMWSB - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung finden.


