Zum Inhalt springen

Sportstättenförderung überzeichnet - Bedarf übersteigt Mittel um Vielfaches

Über 3.600 Anträge, 7,5 Mrd. Euro Bedarf, 333 Mio. verfügbar: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist 21-fach überzeichnet.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

22.01.2026

Schwimmbecken

Das Antragsportal für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist seit dem 16. Januar 2026 geschlossen. Drei Monate hatten Kommunen aus ganz Deutschland Zeit, um ihre Anträge für Projekte einzureichen. 

Nun hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bekannt gegeben: Es gab über 3.600 Projektskizzen auf Förderung mit einer beantragten Gesamtfördersumme von mehr als 7,5 Milliarden Euro. Dem stehen aktuell 333 Millionen Euro an verfügbaren Bundesmitteln gegenüber. Damit ist das Programm in seiner ersten Phase rund 21-fach überzeichnet. 

Diese Zahlen verdeutlichen eindrücklich den massiven Sanierungs- und Modernisierungsbedarf an Sportstätten in Deutschland – und den hohen Unterstützungsbedarf von Kommunen und Sportvereinen, um den bestehenden Sanierungsstau abzubauen. 

  • Portrait Röhrbein

    Mit den derzeit verfügbaren Mitteln lässt sich der enorme Sanierungs- und Modernisierungsbedarf in der Fläche nicht annähernd decken.

    Michaela Röhrbein
    Vorständin Sportentwicklung
    DOSB

    DOSB-Vorständin Sportentwicklung Michaela Röhrbein: „Diese Zahlen wirken auf den ersten Blick überwältigend – und machen zugleich mit großer Klarheit sehr deutlich, wie groß die bestehende Lücke ist. Wir sind dankbar, dass der Bund mit Programmen zur Sportstättenförderung Verantwortung übernimmt und Kommunen sowie Länder bei der Sanierung und Modernisierung unterstützt. Gleichzeitig wird offensichtlich: Mit den derzeit verfügbaren Mitteln lässt sich der enorme Sanierungs- und Modernisierungsbedarf in der Fläche nicht annähernd decken. Wir wünschen uns, dass Sport vor Ort als Infrastruktur für Gesundheit, Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt noch konsequenter ernst genommen wird. Dafür braucht es eine spürbare Nachsteuerung der Sportstättenförderung – ausreichend dimensioniert, zielgerichtet verteilt und so ausgestaltet, dass die Mittel schnell, unbürokratisch und direkt bei Kommunen und Vereinen ankommen.“ 

    Für das Jahr 2026 soll es erneut eine Bewerbungsphase geben. Die genauen Daten dazu wurden noch nicht bekanntgegeben. Auch ist bisher nicht klar, ob Projektanträge, die in der ersten Phase nicht berücksichtigt werden, automatisch in die neue Bewerbungsphase übernommen werden oder ob sich Kommunen mit ihren Projekten neu bewerben müssen. 

    Für die nächste Förderphase des Programms stehen erneut 333 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen weitere 250 Millionen Euro, die ausschließlich für die Sanierung von Schwimmbädern bereitgestellt werden. Diese Mittel werden für zusätzliche Besserung der Sportstättensituation in Deutschland sorgen.  

    Nach Prüfung und Bewertung der eingereichten Projektskizzen wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Auswahl der geförderten Projekte der ersten Förderrunde entscheiden. Alle Antragssteller werden anschließend über das Ergebnis informiert. 

    Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist ein neues Sportstättenförderprogramm des Bundes und wird aus dem 500-Milliarden-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert. 

    Verwandte Artikel

    Title

    Title