Energiekrise im Sport

Energie-Lockdown für den Sport verhindern!

Der DOSB warnt eindringlich davor, in der sich abzeichnenden Energiekrise die Fehler aus der Corona-Pandemie zu wiederholen und Schwimmbäder und weitere Sportstätten erneut zu schließen. 

„Der vereinsbasierte und gemeinwohlorientierte Sport ist wesentlich mehr als eine Freizeitaktivität. Er ist unverzichtbarer Teil der sozialen Daseinsvorsorge und erfüllt wichtige soziale und gesundheitsfördernde Funktionen für die Gesellschaft. Dies muss bei allen Entscheidungen zur Gas- und Wärmeversorgung berücksichtigt werden“, sagt der DOSB-Vorstandsvorsitzende Torsten Burmester.

Der DOSB fordert die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen auf, für das Schwimmen lernen geeignete Bäder bzw. Wasserflächen so lange wie möglich geöffnet zu halten. Im weiteren Jahresverlauf gelte dies auch für Sporthallen.

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FAQs: Energiekrise - Wie erhält mein Verein die Hilfen der Bundesregierung?

Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden im Dezember beschlossen. Mit der Soforthilfe setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ um. In einem weiteren Schritt wird ab März 2023 mit Rückwirkung der Monate Januar und Februar eine Gas- und Strompreisbremse bis April 2024 in Kraft treten.

Nein. Für die Bundeshilfen sind keine Anträge nötig. Alle nötigen Berechnungen der Entlastungen wie Gas-, Strompreisbremse und Soforthilfe finden bei den Energieversorgern statt.

  1. Soforthilfe im Dezember
    Die Bundesregierung hat beschlossen, eine Entlastung der hohen Energiekosten durch eine Soforthilfe für Bezieher*innen von Erdgas und Wärmekundinnen und -kunden im Dezember 2022 vorzunehmen.

    Als Soforthilfe entfällt für Bezieher*innen von Erdgas im Dezember die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Dennoch gezahlte Beträge müssen Erdgaslieferanten in der nächsten Rechnung berücksichtigen. Die Höhe der Entlastung im Dezember orientiert sich an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch. Sie ist somit unabhängig vom tatsächlichen Gegenwartsverbrauch im Dezember 2022.

    Im Fall von Wärmekundinnen und -kunden (z.B. Fernwärme) müssen die Versorger ihre Kundinnen und Kunden für deren Dezember-Zahlungen finanziell entschädigen – entweder durch einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung oder durch eine direkte Zahlung an Kundinnen und Kunden. Auch eine Kombination aus beiden Elementen ist möglich.
     
  2. Gaspreisbremse (ab März 2023, rückwirkend aber ab Januar 2023)
    In einem zweiten Schritt soll für Vereine ab Anfang März 2023, rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023, bis mindestens Ende April 2024 eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen.  Diese sieht für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde vor. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise gelten.

    Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen, der der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde lag. Für Fernwärmekundinnen und -kunden soll eine Wärmepreisbremse kommen. Analog zum Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben, wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.
  3. Strompreisbremse (ab März 2023, rückwirkend aber ab Januar 2023)
    Eine Strompreisbremse soll ab März 2023, rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023, bis mindestens Ende April 2024 greifen, so dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher, kleine und mittlere Unternehmen und auch Vereine wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Die Höhe der Entlastung ist vom jeweiligen Energieverbrauch, von den Preisen für Strom und Gas aber auch von möglichen Einsparungen abhängig. Hier eine Beispielrechnung der Entlastungen für einen durchschnittlichen Sportverein im Jahr: 

Gaspreisbremse 

Kosten ohne Entlastungen: 15.200 € 

Kosten mit Gaspreisbremse: 10.720 € 

Entlastung 2023: 4.480 € 

+ einmalige Dezemberentlastung (2022): 1.266 € 
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Entlastung Gas: 5.746 € 

(Annahmen: Gasverbrauch pro Jahr 80.000 kwH, Gaspreis 19 ct/kwH) 

Hinweis: Kann durch Energiesparmaßnahmen der Gasverbrauch um 20 Prozent reduziert werden, spart dies in der Beispielrechnung in 2023 weitere 3.040 €. 

 

Strompreisbremse 

Kosten ohne Entlastungen: 11.500 € 

Kosten mit Strompreisbremse: 9.660 € 
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Entlastung Strom: 1.840 € 

(Annahmen: Stromverbrauch pro Jahr 23.000 kwH, Strompreis 50 ct/kwH) 

Hinweis: Kann durch Energiesparmaßnahmen der Stromverbrauch um 20 Prozent reduziert werden, spart dies in der Beispielrechnung in 2023 weitere 2.300 €. 
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Gesamtentlastung für den Sportverein: 7.586 €

Ja, die Entlastung über die Soforthilfe kommt auch in diesem Fall an. Ist der Verein selbst Kunde des Energieversorgers (Rechnung direkt vom Energieversorger), so greift die Entlastung wie bei einer eigenen Sportstätte. Ist der Verein nicht selbst Energiekunde, sondern erhält eine Jahresendabrechnung von der verpachtenden/vermietenden Kommune, werden die Dezember-Soforthilfen, als auch die Einsparungen durch die Gaspreisbremse mit der Jahresabrechnung verrechnet und mindern so potenzielle Nachzahlungen. Nur falls der Vermieter (bspw. die Kommune) in 2022 die Betriebskostenvorauszahlung erhöht hat, ist er verpflichtet die wegen der Preisbremsen verminderte Abschlagszahlung unverzüglich zu senken.

Die Kommunen sind nicht verpflichtet, die Pauschalen zu senken. Wir empfehlen, das Gespräch mit der Kommune zu suchen, dabei auf die Einsparungen für die Kommune durch Soforthilfe und Gaspreisbremse hinzuweisen und eine Absenkung der Pauschale zu fordern – insbesondere, wenn diese Pauschale aufgrund der steigenden Energiepreise jüngst erhöht wurde.

Aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) werden Härtefallregelungen für Bereiche finanziert, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen oder die mit anderen Energieträgern betrieben werden. Im Dezember 2022 hat die Ampelkoalition beschlossen, auch für nicht-leitungsgebunden Energieträger (bspw. Öl, Pellets, Flüssiggas) Hilfen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aus dem WSF bereitzustellen. Die Entlastung soll rückwirkend für 2022 für Energiekunden gelten, deren Energiepreis sich mindestens verdoppelt hat. Die Höchstsumme für die Unterstützung soll 2000 Euro pro Kunde betragen und soll zeitnah über die Bundesländer beantragt werden können.

Die Details zum Härtefallfonds werden aktuell noch erarbeitet. Neben dem DOSB haben sich auch die Sportministerkonferenz und der Sportausschuss des Deutschen Bundestages dafür ausgesprochen, dass der Bund die Sportvereine in die Härtefallregelung mitaufnimmt. Die Bundesländer haben sich gleichzeitig dafür ausgesprochen, eigene Hilfsprogramme aufzusetzen, um die mögliche Unterstützungslücken zu füllen. Für Details zu Hilfen in Ihrem Bundesland empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Landessportbund zu wenden.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Schwimmbadbetreiber als Letztverbraucher zählen und ebenso bei den Energiepreisbremsen berücksichtigt werden. 

Die Soforthilfe-Zahlung im Dezember berücksichtigt keine Verbraucher, deren Verbrauch über 1,5 Mio kWh pro Jahr liegt und für die eine registrierte Leistungsmessung (RLM-Verfahren) Anwendung findet. Da die meisten Schwimmbäder oberhalb dieses Verbrauchs liegen, werden viele keine Soforthilfe-Zahlung im Dezember erhalten. Kleine Schwimmbäder mit einem geringeren Verbrauch sowie Bäder, die im Standardlastprofil (SLP) abgerechnet werden, können jedoch von der Soforthilfe-Zahlung profitieren. 

Zusätzlich erhalten Schwimmbäder entweder als Gas-Verbraucher im Standardlastprofil (SLP) 80% des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs zu einem Preis von 0,12 Euro/kWh. Große Verbraucher erhalten hingegen ein Gaskontingent von 70% der 2021 verbrauchten Menge zu einem Preis von 0,07 Euro/kWh. 

Das gleiche gilt für die Strompreisbremse. Alle Verbraucher mit einem Verbrauch unter 30.000 kWh pro Jahr erhalten ein Kontingent von 80% des letztjährigen Strombezugs zu einem Preis von 40 ct pro kWh. Verbraucher über 30.000 kWh pro Jahr erhalten dagegen ein Kontingent von 70% des letztjährigen Strombezugs zu einem Preis von 13 ct pro kWh.

FAQs: Energiekrise und Auswirkungen auf den Sport

Die Bundesregierung bereitet sich auf eine Gas-Notlage mit Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik vor. Am 23. Juni 2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.  

Bereits im Frühjahr haben zahlreiche Städte Energiekrisenstäbe eingerichtet, die Einsparmaßnahmen für Wärme und Strom entwickeln. Mit der Alarmstufe werden diese Pläne nun konkreter: Die kommunalen Spitzenverbände haben Maßnahmenvorschläge an die Kommunen versendet, welche u.a. die Absenkung der Wassertemperaturen in Schwimmbädern, Abschaltung von Warmwasserbereitung in Sport- und Turnhallen sowie Funktionsgebäuden und die Absenkung der Raumtemperatur in gedeckten Sportanlagen beinhalten. In einem aktualisierten Schreiben wird auch die Schließung von Hallenbädern und Saunen als kurzfristig umsetzbare Maßnahme vorgeschlagen.  

Der zunehmende Gasmangel wirkt sich natürlich auch auf die Preisentwicklung aus. Mit einer weiteren Verknappung der Gasmengen und damit auch weiteren Preissteigerungen ist laut der Bundesregierung zu rechnen. Bundesminister Habeck äußerte die Befürchtung, dass sich die Gaspreise verachtfachen könnten. Vor einem Jahr lag die Megawattstunde Gas ungefähr bei 20 Euro, bereits jetzt liegt der Preis zwischen 140 bis 150 Euro. Andere Quellen berichten von Preissteigerungen von 300%.  

In Deutschland existieren etwa 230.000 Sportstätten, darunter 36.000 Sporthallen, 3.000 Tennishallen, 9.340 Bäder, 8.000 Schießanlagen und 60.000 Vereinsheime bzw. Funktionsgebäude. Insgesamt übernehmen für etwa zwei Drittel der Sportstätten Kommunen die Trägerschaft, bei dem verbleibenden Drittel sind Sportvereine die Eigentümer. Da viele Sportstätten im Zuge der “Goldenen Pläne” gebaut wurden und seither nicht mehr großflächig saniert wurden, dominieren bei der Wärmeversorgung vor allem fossile Energieträger wie Ölheizungen, Gasheizungen oder sogar Nachtspeicheröfen. Die Verwendung von regenerativen Energiequellen zur Wärmeversorgung stellt die Ausnahme dar. Das gleiche gilt für die regenerative Energieversorgung durch Photovoltaik-Anlagen. Die unzureichende Gesetzeslage zur Finanzierung und zum Betrieb von PV-Anlagen schreckt viele Sportvereine vor diesem Investment ab.

Mehr als 90% der Schwimmbäder werden aktuell mit Gas beheizt. Das Schwimmbad als Sondersportstätte ist diejenige Sportanlage, die den höchsten Energiebedarf aufweist. Sie werden fast ausschließlich durch Kommunen oder private Betreiber betrieben. Nur wenige Sportvereine besitzen ein vereinseigenes Schwimmbad.

Die Schließung von Bädern und Sporthallen als Reaktion auf den Gasmangel steht im Raum. Der Deutsche Städtetag hat den Kommunen bereits entsprechende Maßnahmenplanungen empfohlen. Zudem werden die Absenkungen von Raum- und Wassertemperaturen empfohlen, die ebenfalls Auswirkungen auf die Nutzbarkeit von Sportstätten haben können (siehe Vorgaben).

Hinsichtlich der Preissteigerungen bei Sportstätten in kommunaler Trägerschaft ist mit einer Weitergabe der Kosten durch erhöhte Nutzungsgebühren für Sportvereine zu rechnen. Sportvereine, die über vereinseigene Sportstätten verfügen, müssen diese zusätzlichen Mehrkosten alleine tragen. Diese Mehrkosten können vom Sportverein, dessen Einnahmestruktur auf Mitgliedsbeiträgen basiert, nicht ohne Weiteres kompensiert werden. Die einzige Möglichkeit zur Kompensation in Form von höheren Mitgliedsbeiträgen ist nach herausfordernden Pandemiejahren mit Mitgliederverlusten keine Option. Der Sport liefe Gefahr als Luxus betrachtet zu werden, da sich nicht mehr Jeder und Jede den Zugang zum Sportverein leisten kann. Genau wie bei kommunalen Sportstätten besteht hier aufgrund der Preissteigerung die Gefahr der Stilllegung der Sportstätten. Dies wäre nach den herausfordernden Pandemiejahren eine existenzbedrohende Katastrophe für den Sport und insbesondere seiner Sportvereine.

Nach DIN-Norm 18032-1 wird eine Raumtemperatur von 17°C bei Sporthallen empfohlen. Die aktuell geltenden AMEV-Hinweise für das Bedienen und Betreiben von heiztechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden geben eine Mindesttemperatur von 15°C in Sporthallen vor (bei schulischer Nutzung 17°C). 

Der Deutsche Städtetag (Stand 07.07.22) schlägt einige Maßnahmen zur Energieeinsparung vor: 

  1. Absenken der Badewassertemperatur in Schwimmhallen (hierbei sollen Reha- und Seniorenschwimmen, Schwimmunterricht für Kinder, Babyschwimmen beachtet werden) - Betrieb von Saunen und Hallenbädern aussetzen 
  2. Unterbrechung der Beckenwassertemperierung in Freibädern 

  3. Abschaltung der Warmwasserbereitung in ausgewählten öffentlichen Gebäuden 

  4. Absenkung der Raumtemperatur in Sport- und Turnhallen (ab Beginn der Heizperiode)  

Die Bäderallianz schlägt einen drei Stufenplan der Bäder infolge der Gasnotlage vor: 

  • Stufe 1: Abschaltung der hochtemperierten Außenbecken, und ggf. zusätzlich Freibäder unbeheizt bis zum Saisonende weiter betreiben 
  • Stufe 2: Alle freizeitaffinen Becken (alles außer Sportbecken und Lehrschwimmbecken) außer Betrieb nehmen 
  • Stufe 3: Wassertemperatur in den verbleibenden Sport-/Lehrschwimmbecken auf 26 °C absenken 

Landesportverband Schleswig-Holstein
https://www.lsv-sh.de/presse-medien/aktuelles-zum-thema-energie/ 

Hamburger Sportbund
https://www.hamburger-sportbund.de/aktuelles/energiekrise 

Landessportbund Bremen 
https://www.lsb-bremen.de/medien/lsb-news/detail/neues-hilfsprogramm-bremer-senat-unterstuetzt-sportvereine-bei-den-energiekosten 

Landessportbund Niedersachsen 
https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sportentwicklung/sportstaettenbau/energieeinsparung 

Landessportbund Nordrhein-Westfalen 
https://www.lsb.nrw/unsere-themen/energiekrise-2022 

Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern (noch keine eigene Energie-Page)
https://www.lsb-mv.de/medien/news/ 

Landessportbund Brandenburg 
https://lsb-brandenburg.de/sport-und-umwelt/uebersicht-energiestrategische-initiative-des-lsb/ 

Landessportbund Berlin
https://lsb-berlin.net/aktuelles/energiekrise/ 

Landessportbund Thüringen 
https://www.thueringen-sport.de/service/energiekrise-im-sport/?L=0 

Landessportbund Hessen
https://www.landessportbund-hessen.de/energiekrise/ 

Landessportbund Sachsen-Anhalt
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/energiekriseimsportsph.php?nav1=7&nav2=25&nav3=284 

Landessportbund Sachsen (noch keine eigene Energie-Page)
https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten 

Landessportbund Rheinland-Pfalz
https://www.lsb-rlp.de/auswirkungen/energiekrise/sport 

Landesportverband für das Saarland (noch keine eigene Energie-Page)
https://www.lsvs.de/mediaportal/aktuelles 

Landessportverband Baden-Württemberg (noch keine eigene Energie-Page)
https://www.lsvbw.de/aktuelles/ 

Bayerischer Landessport-Verband
https://www.blsv.de/startseite/service/news/sportverein-klima/ 

DOSB-NEWS ZUR ENERGIEKRISE

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