Sporttreiben im Verein

Präambel

Auf dem Weg zurück in ein vielfältiges vereinsbasiertes Sporttreiben in Deutschland, hat der unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) organisierte Sport in Deutschland unter den Vorzeichen der weltweiten Corona-Pandemie und den bundesweiten Kontaktbeschränkungen die Grundlagen für einen ersten Schritt vorgelegt. Diese bestehen aus den DOSB-Leitplanken mit Erläuterungen und den sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzenverbände (s.u.). Auf dieser Basis konnten die 90.000 Vereine in Deutschland im Mai wieder mit Bewegungs- und Sportangeboten starten.

Die DOSB-Leitplanken wurden in Abstimmung mit der Medizinischen Kommission des DOSB unter Leitung von Prof. Dr. Bernd Wolfarth (Charité Berlin) erstmals am 14. April formuliert und seitdem sukzessive angepasst und mit den bundesweiten staatlichen Vorgaben synchronisiert. Die sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Verbände sind in Anlehnung an die DOSB-Leitplanken entwickelt worden. Wir stellen diese seit dem 27. April online und aktualisieren diese bei Modifizierungen durch die Verbände. Bei konkreten Rückfragen oder Hinweisen zu den Verbandskonzepten bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit den Spitzenverbänden.

Die Sportministerkonferenz der Länder hat am 28. April in ihrem Beschluss die DOSB-Leitplanken und die sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Fachverbände als Grundlagen für einen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben in Deutschland anerkannt. Am 6. Mai ist dann durch den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschef*innen der Länder schließlich der wertvolle erste und bundesweite Öffnungsschritt durch die Zulassung von Freiluftaktivitäten gelungen.

Gleichzeitig ist im Beschluss nochmals festgehalten worden, dass die alleinige Verantwortung für die landesspezifischen Verordnungen zur Öffnung bei den Ländern liegt. Dies gilt sowohl für die konkrete Ausgestaltung des nun bundesweit zugelassenen Sporttreibens im Freiluftbereich, als auch für weitere Öffnungsschritte (wie bspw. Hallensport, Öffnung von Schwimmbädern und Wettkampfsport). Daher bitten wir Sie, bei Fragen zu den Landesverordnungen um Kontaktaufnahme mit der jeweils zuständigen Landesregierung bzw. mit ihrem Landessportbund. Denn trotz der gemeinsam geschaffenen Grundlagen für das Sporttreiben im Verein haben weiterhin allein die Länderministerien und die jeweils zuständigen Kommunen das Recht, die geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern oder, z.B. im Falle von steigenden Infektionszahlen, zu verschärfen.

Nur mit „grünem Licht“ von der Politik auf kommunaler und Länderebene ist das Sporttreiben im jeweiligen Verein also möglich. Daher ist es eine Aufgabe der Verantwortungsträger*innen in den Vereinen, die jeweilige Verordnung zu kennen und passende Konzepte zur Einhaltung der landes- und kommunalspezifischen Vorgaben zu entwickeln - auf Basis der vom Sport erarbeiteten Grundlagen. Wir setzen hier weiterhin auf das hohe Verantwortungsbewusstsein und die wertvollen Organisationsfähigkeiten der Vereinsvertreter*innen, der Trainer*innen und nicht zuletzt der Sportler*innen selbst. Die DOSB-Leitplanken und die sportartspezifischen Übergangsregeln der Fachverbände dienen als Orientierungsrahmen und ersetzen nicht die Berücksichtigung spezifischer Maßnahmen vor Ort.

Frankfurt am Main, 2. Juli 2020 

Sportartspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände*

* Die sportartspezifischen Übergangsregelungen werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert

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