Aktionsbox „Jugendschutz aktiv“ für Eltern

Das Bundesfamilienministerium bietet kostenlose Aktionsboxen zur Information für Eltern zum Jugendschutzgesetz. Gesucht werden zudem vorbildliche Projekte von Vereinen.

Die Feier nach dem Sieg rauschfrei geniessen: ein Gebot besonders für Jugendliche unter 18 Jahren. Foto: picture-alliance
Die Feier nach dem Sieg rauschfrei geniessen: ein Gebot besonders für Jugendliche unter 18 Jahren. Foto: picture-alliance

Dürfen 16-Jährige auf dem Vereinsfest Bier trinken? Ist es Jugendlichen erlaubt, in der Öffentlichkeit zu rauchen? Wie lange dürfen Jugendliche abends ausgehen? Diese und andere Fragen beantwortet das Jugendschutzgesetz. Eltern und alle Erwachsenen, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen, sollten über die wichtigsten Regelungen informiert sein. Die neue Kampagne „Jugendschutz aktiv“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will dazu beitragen und Multiplikatoren – auch im Sport – unterstützen. Schließlich können Sportvereine einen wichtigen Beitrag für die gesunde Entwicklung von Heranwachsenden in ihren Vereinen leisten, wenn sie sich verantwortlich im Jugendschutz engagieren.

Mit der kostenlosen Aktionsbox „Jugendschutz aktiv“ können vor allem Eltern und Erziehende zum Inhalt des Jugendschutzgesetzes informiert werden. In der Box enthalten sind neben Informationsflyern und einem Wissenstest zum Jugendschutzgesetz auch Kugelschreiber, Plakate sowie ein T-Shirt „Jugendschutz – Wir kümmern uns drum.“. Die Materialien eignen sich, um bei Veranstaltungen, Elternabenden, Vereinsfesten z. B. an einem Infotisch über das Thema Jugendschutz zu informieren. Die Box kann kostenlos unter www.jugendschutz-aktiv.de bestellt werden.

Das vielfältige Engagement im Bereich des Jugendschutzes wird derzeit in einer Datenbank auf der Webseite www.jugendschutz-aktiv.de zusammengetragen und als Ideenpool für andere aktive Jugendschützer sichtbar gemacht. Auch Sportvereine sind aufgerufen, ihre Projekte zum Thema Jugendschutz im Verein in der Datenbank einzutragen. Als Anerkennung gibt’s eine Urkunde sowie Unterstützung für die regionale Pressearbeit zum Vereinsengagement.

Weitere Informationen gibt’s im Internet unter www.jugendschutz-aktiv.de oder im Servicebüro: Infotelefon: 01805 / 99 98 71, E-Mail: service(at)jugendschutz-aktiv.de

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)


  • Die Feier nach dem Sieg rauschfrei geniessen: ein Gebot besonders für Jugendliche unter 18 Jahren. Foto: picture-alliance
    Die Feier nach dem Sieg rauschfrei geniessen: ein Gebot besonders für Jugendliche unter 18 Jahren. Foto: picture-alliance