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Angelfischerverband legt Beschwerde bei EU-Kommission ein
Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) hat eine Beschwerde gegen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission eingereicht.
Die Bundesrepublik Deutschland verstößt nach Auffassung des DAFV mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gegen EU-Recht.
Durch das EEG mit den hohen staatlich festgesetzten Einspeisevergütungen für Strom würden finanzielle Anreize zum Bau von Wasserkraftanlagen wie auch zur Reaktivierung von Wasserkraftanlagen geschaffen, heißt es. Diese Wasserkraftanlagen behinderten die Durchgängigkeit der Gewässer für wandernde Fische und verhinderten dadurch die natürliche Reproduktion verschiedener teilweise geschützter Fischarten. Dadurch würden Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie missachtet, die das Ziel hat bis zum 1. Januar 2015 alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen.
Mit dem EEG vom 21. Juli 2004 einschließlich aller Novellierungen bis zum aktuellen Entwurf wird allen Wasserkraftanlagen von unter 500 W bis 50 MW automatisch ein Ausnahmetatbestand zugeordnet. Strom aus Bestandsanlagen wird für 20 Jahre durch eine im EEG festgelegte erhöhte Einspeisevergütung gefördert. Dieses Gesetz, so der DAFV, missachte die Kernziele der Wasserrahmenrichtlinie „Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme“ sowie der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie „Sicherung der Artenvielfalt und Erhalt der natürlichen Lebensräume“.
(Quelle: DAFV)
Wasserkraftanlagen behindern die Durchgängigkeit der Gewässer für wandernde Fische und verhinderten dadurch die natürliche Reproduktion verschiedener teilweise geschützter Fischarten. Foto: picture-alliance
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