BISp: Forschungsanträge bis 31. März einreichen

Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) in Bonn hat darauf hingewiesen, dass ab sofort aktuelle Forschungsanträge für das Jahr 2017 eingereicht werden können.

Noch bis 31. März 2016 können beim BISp Forschungsanträge eingereicht werden. Foto: picture-alliance
Noch bis 31. März 2016 können beim BISp Forschungsanträge eingereicht werden. Foto: picture-alliance

Dabei sei unbedingt die Einreichungsfrist bis zum 31.März 2016 zu beachten.

Wie schon in der Antragsrunde 2016 erfolgreich eingeführt, ist für die Einreichung aktueller Forschungsanträge das Antragssystem „Easy-Online“ zu nutzen, erklärt das BISp.

Hilfestellung bei der Nutzung der Online-Anmeldung können den „Hinweisen zu Easy-Online (PDF, 248KB, Datei ist nicht barrierefrei)“ entnommen werden.

Als Ansprechpartner zu Fragen der Antragstellung stehen Elena Sprenger (Telefon: 0228 99 640 9040) oder Heike El Talawi (Telefon: 0228 99 640 9034) zur Verfügung. Schriftliche Fragen können an forschungsfoerderung@bisp.de gerichtet werden.

Weitere Informationen zur Forschungsförderung stehen auf der Website des BISp zur Verfügung.

(Quelle: BISp)


  • Noch bis 31. März 2016 können beim BISp Forschungsanträge eingereicht werden. Foto: picture-alliance
    Noch bis 31. März 2016 können beim BISp Forschungsanträge eingereicht werden. Foto: picture-alliance