Bürokratische Fesseln fürs Ehrenamt gelockert

Das „Bündnis für Gemeinnützigkeit“ begrüßt den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, sieht aber noch weiteren Reformbedarf.

Übungsleiter im Sportverein würden von der neuen gesetzlichen Regelung profitieren. Foto: picture-alliance
Übungsleiter im Sportverein würden von der neuen gesetzlichen Regelung profitieren. Foto: picture-alliance

Das vorgesehene Gesetz würde nach Einschätzung des Bündnisses, in dem die
großen Dachverbände gemeinnütziger Organisationen zusammengeschlossen sind, im Falle seiner Verabschiedung die Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützigen Organisationen erleichtern. Wichtige Reformanliegen seien indes noch unberücksichtigt.

Der Entwurf enthält eine Reihe von zivil- und steuerrechtlichen Änderungen. Ziel des Gesetzes ist es, zivilgesellschaftliches Engagement durch Entbürokratisierung und die flexiblere Gestaltung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben zu erleichtern.

„Die Bundesregierung ist in die richtige Richtung, aber zu kurz gesprungen“, kommentiert Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und einer der Sprecher des Bündnisses für Gemeinnützigkeit den Entwurf. „Es bliebt zu hoffen, dass im weiteren parlamentarischen Prozess mehr Butter bei die Fische kommt.“

Weiteren Verbesserungsbedarf sieht auch Karin Fehres, ebenfalls Sprecherin des Bündnisses und im Hauptberuf Direktorin für Sportentwicklung im DOSB: „Was beschlossen wurde, ist gut. Aber genauso wichtig wie die vorgesehene Anhebung von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ist aus meiner Sicht die Anerkennung der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements als eigenständiger gemeinnütziger Zweck. Dies fehlt, wäre aber das richtige politische Signal zur Stärkung der aktiven Zivilgesellschaft.“

Der Gesetzentwurf sieht u.a. folgende Regelungen vor:

  • die zivilrechtlichen Haftungsbeschränkungen für Ehrenamtliche werden erweitert
  • die steuerliche Haftung bei zweckwidriger Verwendung von Spenden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt
  • die Ehrenamts- und die Übungsleiterpauschale werden angehoben
  • anstelle der vorläufigen Bescheinigung wird die Gemeinnützigkeit nun durch Verwaltungsakt zuerkannt
  • die Bildung einer freien Rücklage kann jetzt in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren nachgeholt werden
  • der Zeitraum, in dem zeitnah zu verwendende Mittel (Vermögenserträge, Spenden etc.) verwendet sein müssen, wird um ein weiteres Jahr auf insgesamt 3 Jahre verlängert
  • neugegründete Stiftungen können in den ersten vier Jahren (bisher 3 Jahre) Erträge aus dem Vermögen und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unter anderem zum Aufbau des Stiftungskapitals nutzen
  • gesetzliche Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen eine rechtsfähige Stiftung als Verbrauchsstiftung gestaltet werden darf.

„Mit dem Gesetz wird der enge Gürtel des Gemeinnützigkeitsrechts punktuell gelockert. Ehrenamtlichen und den gemeinnützigen Organisationen wird mehr Handlungsspielraum für ihre Arbeit eröffnet“, sagt Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und ebenfalls Sprecher des Bündnisses für Gemeinnützigkeit. „In Zeiten der Finanzkrise und des demografischen Wandels ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements besonders wichtig. Auch darum sollten Bundestag und Bundesrat noch mehr Mut beweisen in der Engagementförderung.“

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ist ein Zusammenschluss von großen Dachverbänden und unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors sowie von Experten und Wissenschaftlern. Das Ziel des Bündnisses ist es Identität, Gewicht, Außenwirksamkeit und kooperative Aktionsfähigkeit des Dritten Sektors gegenüber Politik und Verwaltung zu stärken.

Träger des Bündnisses für Gemeinnützigkeit sind:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Deutscher Bundesjugendring
Deutscher Kulturrat
Deutscher Naturschutzring
Deutscher Olympischer SportBund
Deutscher Spendenrat
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
VENRO – Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen

Beirat:
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
Deutscher Fundraising Verband
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen
Im Beirat vertreten sind zudem zahlreiche Experten aus weiteren Institutionen des Dritten Sektors und
Forschungseinrichtungen.

Sprecherrat
Dr. Karin Fehres, Deutscher Olympischer SportBund
Prof. Dr. Hans Fleisch, Bundesverband Deutscher Stiftungen
Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat

Weitere Informationen unter Opens external link in new windowwww.buendnis-gemeinnuetzigkeit.org

(Quelle: Bündnis für Gemeinnützigkeit)


  • Übungsleiter im Sportverein würden von der neuen gesetzlichen Regelung profitieren. Foto: picture-alliance
    Übungsleiter im Sportverein würden von der neuen gesetzlichen Regelung profitieren. Foto: picture-alliance