Der Beirat im Bundestag zum Datenschutz der ADAMS-Daten

Christian Breuer, Vorsitzender Beirat der Aktiven, war am 22. April 2009 in die Sitzung des Sportausschusses im Deutschen Bundestag geladen. Sein Beitrag galt dem TOP zur Vereinbarung des WADA-Codes und des ADAMS mit dem deutschen Datenschutzrecht.

"Wir Athleten wollen einen sauberen Sport", so der ehemalige Eissschnellläufer vor den Abgeordneten des Sportausschusses, "das geht nur über eine hundertprozentige Kontrollmöglichkeit".

In seinem Vortrag vor den Mitgliedern des Sportausschusses im Deutschen Bundestages, verdeutlichte der Vorsitzende der Athletenvertretung im Deutschen Olympischen Sportbund nachhaltig, dass sich die Athleten zu diesem Zweck den Kontrollen und dem damit verbundenen Meldesystem freiwillig unterwerfen.

Warum die Athleten datenschutzrechtliche Bedenken bzgl. der Speicherung ihrer Daten auf dem Server der WADA in Montreal/ Kanada haben, erläuterte Breuer gemeinsam mit dem aktiven Athletenvertreter des Deutschen Ruderverbandes, Christian Schreiber, anhand eines ADAMS-Profils.

"Es geht uns gar nicht darum, dass die persönlichen Daten über ADAMS erfasst und auf Servern der NADA und WADA gespeichert werden, sondern was mit den Daten geschieht", so Breuer, "welche Kontrolleure haben z. B. umfassenden Einblick und speziellen Zugriff sowie Leserechte in den kompletten Kalender des Sportlers? Es sollte auf das beschränkt werden, was für eine Kontrolle zum Zeitpunkt XY wirklich notwendig ist".

Unterstützung erhielt Breuer von Roland Bachmeier, dem Leiter der Dienststelle des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung. "Einige Punkte des WADA-Codes bedürfen dringend der Nachbesserung", so Bachmeier.

Dass Nachbesserungen in Bezug auf die deutschen Datenschutzrichtlinien beim WADA-Code notwendig sind, unterstreicht auch Göttrik Wewer, Geschäftsführer der Nationalen Anti-Doping Agentur in Bonn. Er weist jedoch auch darauf hin, dass die Umsetzung des deutschen Datenschutzstandards nicht auf Länder wie z. B. Burkina Faso Anwendung finden kann.