Der NADA-Code 2009 und seine Auswirkungen in der Praxis

Einen Einblick in die bisherigen Erfahrungen und die erfolgten Umsetzungen des NADA-Codes 2009 bietet ein Seminar, das die Führungs-Akademie des DOSB gemeinsam mit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit am 5. und 6. November 2009 anbietet.

Das Interesse richtete sich dabei insbesondere auf die Begriffe „Einzelfallgerechtigkeit“ und „Harmonisierung“. Die Einzelfallgerechtigkeit wirkt sich insbesondere bei der Sanktionierung von Dopingverstößen aus. Durch die flexibleren Strafrahmen können Umstände im Einzelfall besser berücksichtigt werden. Daneben soll durch die vermehrt zwingend umzusetzenden Vorschriften der WADA eine weltweite Harmonisierung der Anti-Doping-Bestimmungen erreicht und somit internationale Chancengleichheit für Athleten gewährleistet werden. Ein wesentliches Merkmal war die Einführung strengerer, dem internationalen Regelwerk der WADA entsprechender Meldepflichten, die eine effiziente Kontrolle gerade auch außerhalb des Wettkampfs sicherstellen sollten. Die damit verbundenen Auflagen für die Athletinnen und Athleten, wie z.B. ihre Erreichbarkeit für unangemeldete Kontrollen, erhöhen zwar die Anforderungen an die davon Betroffenen, sind aber unter den gegebenen Umständen eine zentrale Voraussetzung, um ein effektives Kontrollsystem etablieren zu können, das zugleich die Berücksichtigung spezifischer Besonderheiten ermöglicht.

Die Problematik eines effektiven Kontrollsystems kennzeichnete die Leiterin des NADA-Justitiariats Anja Berninger in einem Gespräch im November 2008 mit der Formulierung: „Es ist immer ein Abwägen zwischen der Einschränkung der Handlungsfreiheit der Athleten und des Gutes, das durch die Einschränkung geschützt wird. Das schützenswerte Gut in diesem Fall ist der Sport. Und es ist die Gesundheit des Athleten, der sich durch Doping auch in Lebensgefahr begeben kann.“

Nach den ersten Monaten der Umsetzung stellt sich nun die Frage, wie die Regeln in den Verbänden umgesetzt wurden, ob die neuen Verfahren und Mechanismen greifen, ob eine spürbare Zunahme der Effektivität erreicht wurde und ob sie die damit einhergehenden Auflagen für die Athletinnen und Athleten rechtfertigen. Viele Verbände sowie die meisten Landessportbünde und Landesfachverbände haben inzwischen die Voraussetzungen für die Anerkennung des NADA-Codes in ihren Satzungen geschaffen. Viele der Spitzenverbände haben zudem eine Vereinbarung mit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) zur Übertragung von Zuständigkeiten bei Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen an das Deutsche Sport-schiedsgericht. Auch wenn die Verbände damit wichtige Schritte für eine effektive und sachgerechte Umsetzung des NADA-Codes 2009 eingeleitet haben, bleibt doch die Frage, in welchem Maße es den Verbänden bereits gelungen ist, die neuen Regeln korrekt umzusetzen und einheitliche Verfahren anzuwenden. Dies gilt zum Beispiel für die konkreten Möglichkeiten der Gestaltung des Sanktionsverfahrens, für das Schiedsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit oder auch für Fragen der Rechtssicherheit sowohl für die Athletinnen und Athleten als auch für die Verbände.