Doping-Dealer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Passau hat einen 52-jährigen ägyptisch-kanadischen Staatsangehörigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Harte Strafen für Handel mit Arzneimittel zu Dopingzwecken wurden in Passau ausgesprochen. Copyright: picture-alliance
Harte Strafen für Handel mit Arzneimittel zu Dopingzwecken wurden in Passau ausgesprochen. Copyright: picture-alliance

Dem Angeklagten wurde "gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport" in 41 Fällen zur Last gelegt.Das gab ein Sprecher des Landgerichts bekannt.

Ein zweiter Angeklagter, ein in Alexandria geborener 35-jähriger Deutscher, wurde wegen Beihilfe zu diesen Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Gegen den Haupttäter wurde außerdem der Verfall von 301.000 Euro der erzielten Gewinne  zugunsten der Staatskasse angeordnet. Die Angeklagten hatten vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Das verhängte Strafmaß, so der Gerichtssprecher, beruhe auch deshalb auf einer Verständigung der Prozessbeteiligten.

"Nach meiner Kenntnis ist das die härteste Strafe, die jemals in diesem Bereich ausgesprochen worden ist", so kommentierte der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), das Urteil. Es zeige, so ergänzte er: "Die Anti-Doping-Gesetzgebung in Deutschland ist schärfer als in den meisten anderen Ländern."


  • Harte Strafen für Handel mit Arzneimittel zu Dopingzwecken wurden in Passau ausgesprochen. Copyright: picture-alliance
    Harte Strafen für Handel mit Arzneimittel zu Dopingzwecken wurden in Passau ausgesprochen. Copyright: picture-alliance