DOSB beteiligt sich am Ergänzenden Hilfesystem

100.000 Euro für Opfer sexualisierter Gewalt bereitgestellt

Der DOSB beteiligt sich am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Opfer sexualisierter Gewalt, dessen Einführung vom Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch angeregt worden war. Eine entsprechende Vereinbarung ist nach Gesprächen zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) mit der Deutschen Sportjugend (dsj), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Vertreter/innen der Betroffenen sowie dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs unterschrieben worden.

 

„Unabhängig von Fällen in einzelnen Sportorganisationen, stellt sich der DOSB seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und beteiligt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten am Ergänzenden Hilfesystem. Vorausgegangen sind gute und einvernehmliche Gespräche mit allen Beteiligten“, erklärt Ingo Weiss, Vorsitzender der Deutschen Sportjugend. Die Stiftung Deutscher Sport wird dafür 100.000 Euro bereitstellen. Sollte sich im Verlauf der Bearbeitung der Anträge abzeichnen, dass dieses Budget nicht ausreicht, wird sich der DOSB um eine Erweiterung bemühen.

 

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sagt: „Den Betroffenen sexuellen Missbrauchs müssen Hilfen bei der Bewältigung der Folgen schnell und unbürokratisch gewährt werden können. Daher begrüße ich sehr, dass der DOSB seine gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Bereich des Sports übernehmen wird.“

 

Für die Betroffenen erklärt Frau Oetken: „Wir betrachten das Ergänzende Hilfesystem im familiären und institutionellen Bereich als Erfolg. Es ist gut geeignet, Missbrauchsopfern, die im Regelsystem die erforderliche Unterstützung nicht erhalten, zu helfen.“

 

Die Bundesregierung hatte im März 2010 einen Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ (RTKM) eingesetzt. Dieser beschloss am 30. November 2011 in seinem Abschlussbericht eine Vielzahl von Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und für immaterielle und materielle Hilfen für von sexualisierter Gewalt Betroffene. Unter anderem wurde ein Ergänzendes Hilfesystem für diejenigen empfohlen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlitten haben und noch heute an diesen Folgewirkungen leiden.

 

Der Bund hat in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tischs als ersten Teil des Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt bereits zum 1. Mai 2013 den „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ errichtet, an dem sich die Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.

 

Für die von sexualisierter Gewalt Betroffenen hat die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches zu „Immateriellen und materiellen Hilfen für Betroffene“ zentrale Bedeutung. Diese Empfehlungen zielen zum einen auf eine Verbesserung der gesetzlichen Hilfesysteme ab (insbesondere der Gesetzlichen Krankenversicherung und des Opferentschädigungsgesetzes). Zum anderen richten sie sich an diejenigen Institutionen, in deren Verantwortungsbereich Missbrauchstaten stattgefunden haben. Diese Institutionen wurden vom Runden Tisch aufgefordert, sich an einem EHS für Betroffene sexuellen Missbrauchs zu beteiligen.

 

Betroffene von sexuellem Missbrauch können über die Geschäftsstelle des FSM in Berlin subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen die Übernahme von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen. Bislang haben sich 2196 Betroffene gemeldet und um Unterstützung gebeten.

 

Weitere Institutionen und Vereinigungen, die im Rahmen ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung angesprochen sind, wie auch der DOSB, sind aufgefordert, sich in geeigneter Weise am EHS zu beteiligen. Mit der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Diakonie sowie der Deutschen Ordensobernkonferenz bestehen bereits vergleichbare Vereinbarungen.

 

Der DOSB hat sich aktiv bei der Erarbeitung der Empfehlungen des Runden Tisches eingebracht und setzt mit dieser Vereinbarung die Aufforderung des Runden Tisches um. Zahlungen zur Genugtuung der Betroffenen (sog. „Anerkennungszahlungen“) sind vom EHS grundsätzlich nicht umfasst und obliegen allein den Täterinnen und Tätern und ggf. den Institutionen, in deren Verantwortungsbereich der Missbrauch geschah.