Einstimmiges Votum für eine Olympiabewerbung

Die Mitgliederversammlung des DOSB hat in Dresden einstimmig den Grundsatzbeschluss für eine Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele im Jahre 2024 und gegebenenfalls 2028 befürwortet.

Die Entscheidung, mit welcher Stadt der DOSB sich für Olympia 2024 bewerben wird, fällt am 21. März 2015. Foto: picture-alliance
Die Entscheidung, mit welcher Stadt der DOSB sich für Olympia 2024 bewerben wird, fällt am 21. März 2015. Foto: picture-alliance

In einem spontanen und emotionalen Plädoyer hatte auch der neue Vizepräsident Leistungssport, Judo-Olympiasieger Ole Bischof, die Delegierten auf dieses Votum eingestimmt. Zu Beginn der Sitzung hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Unterstützung der Bundesregierung für eine Bewerbung zugesagt und sich für das Projekt Olympia und Paralympics stark gemacht. "Die Bewerbung ist total richtig", sagte der Innenminister und betonte, dass es nicht um eine Bewerbung Hamburgs oder Berlin gehe, sondern um eine deutsche.

DOSB-Präsident Alfons Hörmann, in Dresden für weitere vier Jahre im Amt bestätigt, erklärte, man wolle man die Bürgerinnen und Bürger davon überzeugen, "dass die olympischen Werte nach wie vor erstrebenswert" seien. Dabei sei er nach seinem ersten Jahr, dass ihn zu fast allen Verbänden des Sports geführt hatte, davon überzeugt: "Sport-Deutschland will Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland, und wir sind alle sicher, Sport-Deutschland kann Olympische Spiele!" Zu einer besseren Stimmung für Olympische und Paralympische Spiele könne auch der Reformprozess der Olympische Agenda 2020 von IOC-Präsident Thomas Bach beitragen, über die das IOC am Dienstag befindet. Auch darin waren sich Hörmann und de Maizière einig.

Die Entscheidung über den Bewerber fällt auf einer außerordentlichen DOSB-Mitgliederversammlung am 21. März 2015 in der Frankfurter Paulskirche. Fünf Tage zuvor gibt das DOSB-Präsidium eine Empfehlung an die Mitglieder ab, die auch öffentlich gemacht wird. Bis spätestens 8. Januar 2016 müssen Bewerbungsunterlagen und eine Finanz-Garantieerklärung beim IOC eingereicht werden. Endgültige Voraussetzung für eine deutsche Bewerbung ist aber ein positives Bürgervotum in der Kandidatenstadt.

Opens external link in new windowDie Beschlüsse der DOSB-Mitgliederversammlung 2014 gibt es hier >>>

(Quelle: DOSB)


  • Die Entscheidung, mit welcher Stadt der DOSB sich für Olympia 2024 bewerben wird, fällt am 21. März 2015. Foto: picture-alliance
    Die Entscheidung, mit welcher Stadt der DOSB sich für Olympia 2024 bewerben wird, fällt am 21. März 2015. Foto: picture-alliance