Erklärung des DOSB zur Kandidatur von Alfons Hörmann

Das DOSB-Präsidium nimmt Stellung zum Bußgeldverfahren gegen ein Unternehmen der Tondachziegelbranche und dessen damaligen Vorstandsvorsitzen Alfons Hörmann.

Alfons Hörmann soll am 7. Dezember 2013 zum neuen DOSB-Präsidenten gewählt werden. Foto: picture-alliance
Alfons Hörmann soll am 7. Dezember 2013 zum neuen DOSB-Präsidenten gewählt werden. Foto: picture-alliance

In einer Telefonkonferenz hat sich das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) am heutigen Dienstag mit den Bußgeldverfahren befasst, die das Bundeskartellamt vor sieben Jahren u.a. gegen ein Unternehmen der Tondachziegelbranche und dessen damaligen Vorstandsvorsitzen Alfons Hörmann (der dieses Amt bis 2010 inne hatte) eröffnet hat.

Zu der Frage, ob dieses Verfahren Auswirkungen auf die Kandidatur von Alfons Hörmann auf das Ehrenamt des DOSB-Präsidenten haben könnte, hat das Präsidium den Rat von Jürgen Thumann eingeholt, dem Corporate Governance Beauftragen des DOSB.

Nach eingehender Prüfung und intensiver Erörterung ist Jürgen Thumann zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, das die Kandidatur von Alfons Hörmann nicht beeinträchtigt. Es besteht lediglich der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit wegen eines Vorgangs, der mehr als sieben Jahre zurückliegt und seitdem öffentlich bekannt ist. Auch eine Ordnungswidrigkeit erlaubt es, so Herr Thumann, Herrn Hörmann das Amt des DOSB-Präsidenten wahrzunehmen.

Das Präsidium hat sich dieser Auffassung angeschlossen.

(Quelle: DOSB)


  • Alfons Hörmann soll am 7. Dezember 2013 zum neuen DOSB-Präsidenten gewählt werden. Foto: picture-alliance
    Alfons Hörmann soll am 7. Dezember 2013 zum neuen DOSB-Präsidenten gewählt werden. Foto: picture-alliance