Fall Friedek: Kein Anspruch auf Schadenersatz

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Schadensersatzklage des Dreispringers Charles Friedek als Reaktion auf seine Nichtnominierung für die Olympischen Spiele Peking 2008 abgewiesen.

Charles Friedek konzentriert sich vor seinem Sprung bei den Olympischen Spielen 2000 in Sydney. Foto: picture-alliance
Charles Friedek konzentriert sich vor seinem Sprung bei den Olympischen Spielen 2000 in Sydney. Foto: picture-alliance

Das OLG hob in seiner Entscheidung vom Freitag ein Urteil des Landgerichts Frankfurt auf, das festgestellt hatte, der DOSB habe einen Nominierungsanspruch Friedeks verletzt. Die Vorinstanz hatte nach Auffassung des OLG die Nominierungsrichtlinien falsch ausgelegt. Eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht möglich.

DOSB-Generaldirektor Michael Vesper begrüßte den Urteilsspruch: „Das Urteil bestätigt die Nominierungshoheit des Sports für dessen Wettkämpfe und gibt beiden Seiten, Athletinnen und Athleten ebenso wie Sportverbänden, Rechtssicherheit im Nominierungsverfahren.“

Opens external link in new windowUrteilsbesprechung von DOSB-Anwalt Ralf Schäfer >>>

(Quelle: DOSB)


  • Charles Friedek konzentriert sich vor seinem Sprung bei den Olympischen Spielen 2000 in Sydney. Foto: picture-alliance
    Charles Friedek konzentriert sich vor seinem Sprung bei den Olympischen Spielen 2000 in Sydney. Foto: picture-alliance