Fußball-Kostenstreit noch nicht entschieden

Den Rechtsstreit um Polizeikosten bei Risikospielen im Fußball hat der Vorsitzende Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier (m.) kommt zur Urteilsverkündung im Streit um die Übernahme von Polizeikosten bei Fußballspielen, rechts im Bild Ulrich Mäurer, Innensenator von Bremen. Foto: picture-alliance
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier (m.) kommt zur Urteilsverkündung im Streit um die Übernahme von Polizeikosten bei Fußballspielen, rechts im Bild Ulrich Mäurer, Innensenator von Bremen. Foto: picture-alliance

Das Gericht hält in einigen Punkten die Sachverhaltsaufklärung des Oberverwaltungsgerichts für unzureichend. Das Oberverwaltungsgericht ist jetzt verpflichtet, die offenen Fragen zu klären und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts über die Klage gegen den Gebührenbescheid neu zu entscheiden.

"Die Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheides steht noch nicht vollständig fest", sagte der Richter des BVG, Wolfgang Bier. Das OVG, das in zweiter Instanz die Klage der DFL gegen den Gebührenbescheid abgewiesen hatte, müsse noch weitere Punkte klären - unter anderem, inwieweit Kosten für "polizeiliche Maßnahmen gegen einzelne Störer" herausgerechnet werden müssten. "Es besteht die Gefahr der Doppelabrechnung", sagte der Richter. Grundsätzlich stellte das Bundesverwaltungsgericht aber fest: "Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden."

DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball erklärt: „Das Gericht hat festgestellt, dass der Gebührenschuldner Anspruch auf eine Überprüfung des von der Polizei konkret in Rechnung gestellten Aufwandes hat. Ein Polizeieinsatz im öffentlichen Raum außerhalb des Stadions dient unserer Auffassung nach weiterhin in erster Linie dem Schutz der Allgemeinheit und nicht dem Schutz der Veranstaltung. Die Sicherheit innerhalb des Stadions zur Durchführung der Spiele wird durch die Clubs ohnehin verantwortet.“

Gegenstand des Verfahrens ist ein Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz anlässlich der Begegnung SV Werder Bremen gegen Hamburger SV am 19. April 2015. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 17. Mai 2017 der Klage der DFL gegen die Freie Hansestadt Bremen stattgegeben und den Gebührenbescheid aufgehoben, da die Gebührenfestsetzung rechtswidrig erfolgt sei. Im Berufungsverfahren hatte das Oberverwaltungsgericht Bremen das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage der DFL gegen die Freie Hansestadt Bremen abgewiesen. Gegen dieses Urteil hatte die DFL Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt und die Aufhebung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Bremen beantragt.

(Quelle: DFL / SID)


  • Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier (m.) kommt zur Urteilsverkündung im Streit um die Übernahme von Polizeikosten bei Fußballspielen, rechts im Bild Ulrich Mäurer, Innensenator von Bremen. Foto: picture-alliance
    Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier (m.) kommt zur Urteilsverkündung im Streit um die Übernahme von Polizeikosten bei Fußballspielen, rechts im Bild Ulrich Mäurer, Innensenator von Bremen. Foto: picture-alliance