Kartellverfahren gegen Internationale Eislauf-Union

Am 5. Oktober hat die Europäische Kommission entschieden, ein förmliches Kartellverfahren gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) einzuleiten.

Die EU Kommission wird ein Kartellverfahren gegen die Internationale Eislauf-Union einleiten. Foto: pciture-alliance
Die EU Kommission wird ein Kartellverfahren gegen die Internationale Eislauf-Union einleiten. Foto: pciture-alliance

Gegenstand der Untersuchung sind Verbandsregeln, die Athleten mit dem Ausschluss von Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen drohen, sofern sie an Wettkämpfen teilnehmen, die nicht von der ISU autorisiert sind.

Ausgelöst wurde die Klage von zwei niederländischen Eisschnellläufern Mark Tuitert und Niels Kerstholt, die sich als Profis in ihrer Berufsausübung beschränkt sehen. Konkret geht es um deren Teilnahme an einem Eisschnelllaufevent in Dubai, das von einem privaten Unternehmen („Icederby“) durchgeführt wird. Die ISU verweigerte die Autorisierung der Veranstaltung mit der Begründung, dass diese über gesonderte Wettaktivitäten finanziert werden soll und das Risiko von Wettmanipulationen gegeben sei.

Die Europäische Kommission wird jetzt darüber befinden, ob die ISU-Verbandsregeln gegen Artikel 101 und 102 AEUV verstoßen, die antiwettbewerbliche Vereinbarungen und den Missbrauch einer dominanten Stellung untersagen.

Ausnahme des Sport vom Wettbewerbs- und Kartellrecht gibt es nicht

Auch wenn in der Vergangenheit der spezifische Charakter des Sports in verschiedenen Urteilen der EU-Kommission und des EUGH anerkannt wurde, gibt es keine absolute Rechtssicherheit, da es sich lediglich um Einzelfallurteile handelt. Eine komplette Ausnahme des Sport vom Wettbewerbs- und Kartellrecht im Sinne einer Autonomie des Sports gibt es nicht.

Bei allem Risiko dass mit einer Entscheidung einhergeht, besteht eine Chance darin, dass die EU-Kommission und ggf. der EUGH eine grundlegende Auslegung der Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Sport vornimmt. Trotz der jeweils notwendigen Einzelfallprüfung könnte die Rechtssicherheit dadurch erhöht werden.

Im Übrigen ist das vorliegende Verfahren nicht isoliert zu betrachten, da es in einer Reihe von Fällen steht, die gegenwärtig von nationalen Wettbewerbsbehörden in Schweden, Italien und Irland behandelt werden.

Frühere Entscheidungen des EUGH hatten deutlich gemacht, dass auch Sportregeln europäischem Wettbewerbsrecht unterliegen, sofern diese mit einer wirtschaftlichen Aktivität verbunden sind. Insofern kann die Eröffnung des Verfahrens seitens der EU-Kommission nicht wirklich überraschen. ISU muss jetzt nachweisen, dass die Verbandregeln einem legitimen Interesse entsprechen und die Sanktionen in ihrem Ausmaß angemessen sind.

Die Kommission ist anders als bei Beihilfeverfahren im Kartellrecht nicht an bestimmte Fristen gebunden.

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(Quelle: EOC EU-Büro)


  • Die EU Kommission wird ein Kartellverfahren gegen die Internationale Eislauf-Union einleiten. Foto: pciture-alliance
    Die EU Kommission wird ein Kartellverfahren gegen die Internationale Eislauf-Union einleiten. Foto: pciture-alliance