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Gemeinnützige Sportvereine können Soforthilfe bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg beantragen.
Gemeinnützige Sportvereine, die unternehmerisch tätig sind, können Soforthilfe bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen. Dafür hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) gemeinsam mit der ILB, dem Wirtschaftsministerium und dem Landessportbund (LSB) nun Klarheit geschaffen. In einer MBJS-Erklärung heißt es, dass Vereine – und auch Stiftungen des Privatrechts – Unterstützung aus der Soforthilfe des Bundes und des Landes erhalten, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einen Zweckbetrieb haben und aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Das Verfahren ist unbürokratisch. Der Liquiditätsengpass muss im Antrag an die ILB versichert werden. Dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb vorliegt, kann durch den letzten Steuerbescheid oder den Freistellungsbescheid nachgewiesen werden. Das gab jetzt der Landessportbund Brandenburg (LSB) bekannt.
Bisher war unklar, ob Vereine und Stiftungen auch in das Programm der Soforthilfe passen, mit dem der Bund und das Land die Liquidität von kleinen Unternehmen retten wollen. In einem Schreiben an die Vereine und Stiftungen hat das Ministerium erläutert, wann die Vereine bzw. Stiftungen einen Antrag stellen sollen und welche Unterlagen dazu nötig sind.
Zahlreiche Sportvereine sind durch die Corona Pandemie teilweise in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Nicht selten sind die wegbrechenden Einnahmen aus Veranstaltungen oder Ticketverkäufen mit der Frage verbunden, ob die Existenz des Vereins oder der Stiftung in Frage steht.
Der LSB arbeitet gemeinsam mit dem MBJS weiterhin an Unterstützungsmaßnahmen für Sportvereine, die nicht unternehmerisch tätig sind und dennoch durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Betroffene Vereine können hier entsprechende Anträge an den LSB stellen.
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