Staatliche Förderung von DAV-Kletterhallen rechtens

Das EU-Gericht hat heute (9. Juni) eine Klage von privaten Kletterhallenbetreibern gegen die vom Staat geförderten Anlagen des Deutschen Alpenvereins (DAV) als unbegründet abgewiesen.

Klettern in den Hallen des Alpenvereins darf auch künftig von Land und Kommunen gefördert werden. Foto: DAV
Klettern in den Hallen des Alpenvereins darf auch künftig von Land und Kommunen gefördert werden. Foto: DAV

Die öffentliche Förderung von Kletterhallen des DAV ist nach diesem Urteil (Rechtssache T-162/13) rechtens. „Wir sind sehr froh über die Entscheidung“, sagte DAV-Präsident Josef Klenner nach Bekanntwerden des Urteils. „Schließlich leisten wir in unseren Hallen einen erheblichen und gemeinnützigen Beitrag zur Entwicklung des Breitensports in Deutschland.“

Karin Fehres, Vorstand Sportentwicklung beim DOSB, kommentierte das Urteil ähnlich. "Es stützt die Position des gemeinnützigen Sports und schafft gute Grundlagen, damit Vereinsmitglieder auch in Zukunft in ihren Sportvereinen die von ihnen gewünschten Angebote vorfinden."

Die Luxemburger Richter räumten aber den Klägern ein, noch Rechtsmittel vor dem übergeordneten Europäischen Gerichtshof einlegen zu können.

Die EU-Kommission hatte die DAV-Förderung durch Länder und Kommunen 2012 als staatliche Beihilfe und damit genehmigungsbedürftig eingestuft. Allerdings sei die Unterstützung gerechtfertigt, unter anderem, da sie dem Breitensport zugute komme.

Bei ihrer Klage gegen diese Entscheidung haben die Betreiber des privaten "Magic Mountain"-Kletterzentrums in Berlin, die gemeinsam mit anderen Hallenbetreiber aus Deutschland und den Niederlanden sowie dem Verband der privaten Kletterhallen KLEVER vor das EU-Gericht gingen, nun eine Niederlage erlitten. Aus Sicht der Richter haben sie nicht nachweisen können, dass die EU-Kommission die Umstände falsch beurteilt habe.

Das Urteil ist wichtig für die Sportförderung in Deutschland insgesamt

Mit Spannung haben nicht nur die Kletterszene und die Kletterbranche auf das Urteil gewartet. Bei einem anderen Ausgang des Verfahrens wäre die Struktur der Sportförderung in Deutschland insgesamt infrage gestellt gewesen – mit unabsehbaren Folgen für die vielfältige und in dieser Form weltweit einmalige Sportlandschaft. Entsprechend erleichtert war deshalb auch Dr. Olaf Tabor, Hauptgeschäftsführer des DAV: „Das Urteil bestätigt, dass die Sportförderung in Deutschland, die seit Jahrzehnten gute Praxis ist, auch weiterhin der Infrastruktur des Deutschen Alpenvereins zugutekommen kann.“

(Quelle: DOSB / DAV)


  • Klettern in den Hallen des Alpenvereins darf auch künftig von Land und Kommunen gefördert werden. Foto: DAV
    Klettern in den Hallen des Alpenvereins darf auch künftig von Land und Kommunen gefördert werden. Foto: DAV