Statement zur Rechtssprechung des Landgerichts München I

Zur Rechtssprechung des Landgerichts München I im Fall von Claudia Pechstein erklärt DOSB-Generaldirektor Michael Vesper:

 

„Wir haben Verständnis dafür, dass Claudia Pechstein versucht, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Sie war Mitglied der Deutschen Olympiamannschaft und wird vom DOSB wie jede andere Athletin oder jeder andere Athlet auch behandelt. So wurde sie auf Grund ihrer sportlichen Leistung für die Olympischen Winterspiele in Sotschi nominiert. Das heutige Urteil wird an unserem Verhältnis zu Claudia Pechstein nichts ändern.

 

Die Aussagen des Gerichtes zur Athletenvereinbarung beziehen sich nicht auf die Athletenvereinbarung, die Claudia Pechstein mit dem DOSB vor den Olympischen Spielen in Sotschi geschlossen hat, sondern auf die Athletenvereinbarung mit dem nationalen und internationalen Fachverband.

 

Zur Frage der generellen Gültigkeit von Athletenvereinbarungen gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Aussagen des Gerichtes stehen im Widerspruch zur herrschenden Meinung, die zuletzt vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Udo Steiner in der Zeitschrift für Sport und Recht (Heft 1/2014) begründet worden ist. Zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in Dopingfragen besteht keine Alternative. Nur so kann sichergestellt werden, dass Dopingvergehen weltweit gleich behandelt werden.

 

Im Übrigen werden wir die schriftliche Urteilsbegründung genau anschauen und prüfen.“