Umfrage: Bildungspaket wird gut angenommen

Vor allen Dingen für Schulessen, Schulausflüge und Klassenfahrten aber auch für Vereinsbeiträge werden die neuen Leistungen zum Bildungspaket in den Landkreisen genutzt.

Familien nutzen die Leistungen des Bildungspakets auch für Mitgliedsbeiträge im Sportverein. Foto: picture-alliance
Familien nutzen die Leistungen des Bildungspakets auch für Mitgliedsbeiträge im Sportverein. Foto: picture-alliance

Vor dem Treffen mit der Bundesarbeitsministerin zum Bildungs- und Teilhabepaket für Hartz IV-Kinder am 2. November 2011 hat der Deutsche Landkreistag (DLT) Zahlen aus seiner aktuellen Umfrage mitgeteilt, wie die neuen Leistungen in den Landkreisen genutzt werden. Danach habe die Inanspruchnahme der Leistungen nach den Sommerferien noch einmal spürbar angezogen, wie Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte. Allerdings, so hieß es aus dem DLT, lasse sich aus den vorliegenden Daten keine belastbare Aussage zur Rolle der Sportvereine machen. Hierzu bedürfe es einer vertieften wissenschaftlichen Untersuchung.

„Mittlerweile haben 44 Prozent der Hartz IV-Kinder Leistungen aus dem Bildungspaket nachgefragt, in Wohngeld-Haushalten liegt die Quote derzeit bei 49 Prozent, bei den zahlenmäßig wenigen Kindern in der Sozialhilfe sogar bei 51 Prozent“, erklärte Duppré. „Im Sommer lagen diese Quoten noch bei 29, 34 und 40 Prozent, so dass wir mit der erreichten Steigerung sehr zufrieden sein können.“

Insgesamt hätten in den rückmeldenden Landkreisen von rund 1,3 Millionen Kindern in diesen drei Bereichen gut 600.000 Leistungen beantragt, was einer Gesamtquote von 45 Prozent entspreche. Duppré begründete den Anstieg wie folgt: „Die Landkreise haben ihre Bemühungen weiter intensiviert, viele haben sogar jeden einzelnen Hartz IV-Haushalt angeschrieben oder Telefonhotlines eingerichtet. Daneben gibt es Schulkonferenzen, Gespräche mit Kitas, Runde Tische mit Vereinen etc. Vor allem nachgefragt werden Zuschüsse zum Schulessen, zu Schulausflügen und Klassenfahrten sowie Vereinsbeiträge. Schülerbeförderung und Nachhilfe spielen dagegen eine untergeordnete Rolle. An diese Leistungen hat der Gesetzgeber sehr enge Voraussetzungen geknüpft“, erläuterte der DLT-Präsident.

Er warnte im Übrigen vor überzogenen Vorstellungen: „Eine hundertprozentige Inanspruchnahme ist nicht realistisch, weil viele Vereine zum Beispiel Kindern aus armen Familien kostenlose Mitgliedschaften anbieten, nicht alle Kinder Musikunterricht nehmen wollen oder versetzungsgefährdet sind. Deswegen kann sich die jetzige Quote nach einem guten halben Jahr wirklich sehen lassen“, resümierte Duppré.

(Quelle: DOSB-Presse, Ausgabe 44)


  • Familien nutzen die Leistungen des Bildungspakets auch für Mitgliedsbeiträge im Sportverein. Foto: picture-alliance
    Familien nutzen die Leistungen des Bildungspakets auch für Mitgliedsbeiträge im Sportverein. Foto: picture-alliance